Mit dieser Ausgabe 2011 der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen verpflichten sich 42 Länder zu neuen, strengeren Maßstäben für unternehmerisches Handeln. Die aktualisierte Fassung der Leitsätze enthält neue Empfehlungen zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen und zur Verantwortung der Unternehmen für ihre Zulieferketten, womit sie die erste zwischenstaatliche Vereinbarung in diesem Bereich sind.
Die Leitsätze legen fest, dass die Unternehmen die Menschenrechte in jedem Land achten sollten, in dem sie ihre Geschäftstätigkeit ausüben. Die Unternehmen sollten z.B. auch Umwelt- und Arbeitsstandards respektieren und über angemessene Due-Diligence-Vorkehrungen verfügen, um dies zu gewährleisten. Dies betrifft u.a. Fragen wie die Zahlung angemessener Löhne, die Bekämpfung von Bestechungsgeldforderungen und Schmiergelderpressung sowie die Förderung eines nachhaltigen Konsums.
Die Leitsätze sind ein umfassender, nicht rechtsverbindlicher Verhaltenskodex für Unternehmen, dessen Förderung die OECD-Mitgliedsländer und andere Länder vereinbart haben. Ein neues, strengeres Beschwerde- und Vermittlungsverfahren wurde ebenfalls eingerichtet.