Deutschland hat in den vergangenen Jahren einige Verbesserungen an seinem regulierungspolitischen System vorgenommen. Die Bundesregierung engagiert sich für mehr Transparenz im Gesetzgebungsverfahren und macht seit 2018 alle laufenden öffentlichen Konsultationen zentral über ihren Webauftritt zugänglich. Bei den für alle Gesetze und Rechtsverordnungen vorgeschriebenen Gesetzesfolgenabschätzungen muss seit 2020 auch geprüft werden, wie sich die Vorhaben auf die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse auswirken, um sicherzustellen, dass sie die Lebensqualität der Bürger*innen fördern. Die Ex-ante-Abschätzung der Folgen von Gesetzentwürfen wird seit Kürzerem durch Bemühungen um eine Verbesserung der Ex-post-Gesetzesevaluation ergänzt. 2018 wurde im Rahmen des Arbeitsprogramms Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung beschlossen, alle Evaluierungsberichte online zu veröffentlichen. Im November 2019 richtete das Statistische Bundesamt auf Beschluss des Staatssekretärsausschusses Bürokratieabbau eine Kompetenzstelle ein, die die Ministerien bei Evaluierungen unterstützt.
Die Geschäftsstelle Bürokratieabbau im Bundeskanzleramt koordiniert und kontrolliert zentral die Umsetzung des Programms Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung. Ihr Auftrag wurde erweitert und umfasst nun auch die Evaluierung und weitere Stärkung des Ex-ante-Verfahrens der Bundesregierung zur frühzeitigen Prüfung der Folgekosten neuer Legislativvorschläge der EU für Deutschland. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) ist ein nicht weisungsgebundenes Gremium. Er überprüft die Qualität aller Gesetzesfolgenabschätzungen, berät die verantwortlichen Stellen in allen Phasen der Rechtsetzung und hat Zuständigkeiten im Bereich Bürokratieabbau und Verringerung des Erfüllungsaufwands. Im November 2019 wurde beschlossen, dass Ex-post-Evaluierungen einer unabhängigen Qualitätskontrolle unterzogen werden müssen. Der NKR bietet deren Durchführung an. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung bewertet die in allen Gesetzesfolgenabschätzungen enthaltenen Nachhaltigkeitsprüfungen. Er prüft alle Gesetzentwürfe und entsprechenden Folgenabschätzungen der Bundesregierung (sowohl für Gesetze als auch für untergesetzliche Regelungen).
Seit 2017 werden alle Gesetzentwürfe auf den Websites der Ministerien veröffentlicht. Zudem macht die Bundesregierung im Rahmen ihres Engagements für mehr Transparenz im Gesetzgebungsverfahren seit 2018 alle laufenden Konsultationen zentral über ihren Webauftritt zugänglich. In jüngerer Zeit wurde auch von Grünbüchern Gebrauch gemacht. So wurden die interessierte Öffentlichkeit und Stakeholder z. B. aufgefordert, Stellungnahmen zum Entwurf der Moorschutzstrategie der Bundesregierung einzureichen. Diese Initiativen könnten ein Schritt sein, um betroffene Akteure systematischer und früher an der Ausarbeitung gesetzlicher Regelungen zu beteiligen. Die Konsultation von Sozialpartnern und Fachleuten ist in Deutschland bereits fest etabliert, empfehlenswert wäre jedoch, auch die Öffentlichkeit systematischer einzubeziehen, Folgenabschätzungen von Gesetzentwürfen öffentlich zugänglich zu machen und die Antworten auf Stellungnahmen betroffener Akteure konsequent im Internet zu veröffentlichen.