Seit ihrer Gründung im Jahre 1961 gehört es zu den Aufgaben der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), ihre Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, die Freizügigkeit des internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehrs
sowie die schrittweise Liberalisierung des Kapitalverkehrs zu fördern. Dieses Ziel, das im Übereinkommen über die OECD niedergelegt ist, findet im Hinblick auf Dienstleistungen und Kapitalverkehr seinen konkreten Ausdruck im Kodex der Liberalisierung des Kapitalverkehrs einerseits und im Kodex der Liberalisierung der laufenden unsichtbaren Operationen andererseits.
Dieser Benutzerleitfaden ist dazu gedacht, zu einem besseren Verständnis der Grundsätze und Verfahren der OECD-Kodizes beizutragen. Er erläutert ferner ausführlich
den Geltungsbereich der Kodizes und kann somit deren Benutzern als Orientierungshilfe
dienen.
sowie die schrittweise Liberalisierung des Kapitalverkehrs zu fördern. Dieses Ziel, das im Übereinkommen über die OECD niedergelegt ist, findet im Hinblick auf Dienstleistungen und Kapitalverkehr seinen konkreten Ausdruck im Kodex der Liberalisierung des Kapitalverkehrs einerseits und im Kodex der Liberalisierung der laufenden unsichtbaren Operationen andererseits.
Dieser Benutzerleitfaden ist dazu gedacht, zu einem besseren Verständnis der Grundsätze und Verfahren der OECD-Kodizes beizutragen. Er erläutert ferner ausführlich
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