In einer globalen Wirtschaft, die von multinationalen Unternehmen geprägt ist, müssen die Staaten sicherstellen, dass die steuerpflichtigen Gewinne dieser Unternehmen nicht künstlich in andere Steuerhoheitsgebiete verlagert werden und dass die von diesen Unternehmen in ihrem Steuerhoheitsgebiet ausgewiesene Besteuerungsgrundlage der dort ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeit entspricht. Für die Steuerpflichtigen ist es entscheidend, dass die Risiken einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung begrenzt werden. Die OECD-Verrechnungspreisleitlinien für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen helfen bei der Anwendung des „Fremdvergleichsgrundsatzes“, der den internationalen Konsens für die Bewertung grenzüberschreitender Geschäftsvorfälle zwischen verbundenen Unternehmen darstellt.
Die Neuauflage von 2022 enthält nun auch die überarbeiteten Leitlinien zur Anwendung der geschäftsvorfallbezogenen Gewinnmethode, die Leitlinien für Steuerverwaltungen zur Anwendung des 2018 vereinbarten Ansatzes für schwer zu bewertende immaterielle Werte sowie die 2020 verabschiedeten neuen Verrechnungspreisleitlinien für Finanztransaktionen. Im übrigen Text der OECD-Verrechnungspreisleitlinien wurden zudem Änderungen zur Verbesserung der Gesamtkohärenz vorgenommen. Die OECD-Verrechnungspreisleitlinien wurden 1995 in ihrer ursprünglichen Fassung vom Rat der OECD angenommen.