Angebotsabsprachen sind in allen OECD-Ländern verboten und werden im Rahmen der Wettbewerbsgesetze geahndet. Die OECD-Leitsätze bieten eine Strategie für die Gestaltung von Ausschreibungen zur Verhinderung von Angebotsabsprachen und zur Erkennung von Angebotsabsprachen während des Ausschreibungsprozesses.
Leitfaden zur bekämpfung von angebotsabsprachen im öffentlichen beschaffungswesen
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