Angebotsabsprachen sind in allen OECD-Ländern verboten und werden im Rahmen der Wettbewerbsgesetze geahndet. Die OECD-Leitsätze bieten eine Strategie für die Gestaltung von Ausschreibungen zur Verhinderung von Angebotsabsprachen und zur Erkennung von Angebotsabsprachen während des Ausschreibungsprozesses.