Jahr für Jahr beschaffen Bund, Länder und Kommunen nach Schätzungen der OECD Leistungen im Umfang von mindestens 500 Mrd. Euro bzw. 15 Prozent des BIPs. Die öffentliche Hand ist damit eine der wichtigsten Marktteilnehmer. Sie muss die Mittel, die ihr zur Verfügung stehen, effizient ausgeben. Zugleich hat sie die Erfüllung staatlicher Aufgaben wie der Daseinsvorsorge zu gewährleisten. Schließlich kommt ihr im Rahmen ihres Konsum- und Investitionsverhaltens eine besondere Vorbildrolle und Verantwortung zu.
Das Instrumentarium hierfür stellt das Vergaberecht bereit, das nicht allein der wirtschaftlichen Beschaffung dient, sondern gleichzeitig Wettbewerb, Transparenz und Fairness im Beschaffungsprozess gewährleisten muss.
Angesichts dieser komplexen Herausforderungen an die öffentliche Auftragsvergabe begrüße ich es sehr, dass die OECD im Rahmen der nun vorliegenden Studie die Strukturen der Beschaffung und die Vergabepraxis in Deutschland gerade auch in ihrer wirtschaftlichen Dimension genau unter die Lupe genommen, die Herausforderungen analysiert und wertvolle Hinweis zur Weiterentwicklung gegeben hat.
Seit der letzten umfassenden Reform des Vergaberechts im Jahr 2016 verfügt Deutschland über ein modernes und flexibles Vergabesystem. Nun muss die Praxis die Hinweise der OECD aufgreifen und die Gestaltungsspielräume effektiv nutzen. Die umfassende Digitalisierung der Beschaffung in Deutschland ist dabei eine besondere Herausforderung, der sich die öffentliche Hand noch deutlich stärker als bisher stellen muss. So sollte die weit überwiegende Anzahl der Vergabeverfahren vollelektronisch abgewickelt werden – von der Bedarfsplanung über die Ausschreibung bis hin zur Vertragsüberwachung. Mir ist es wichtig, dass Deutschland im internationalen Vergleich nicht ins Hintertreffen bei der Digitalisierung gerät.
Moderne Beschaffung setzt in vielen Fällen genaue Marktkenntnis und technisches Know-how voraus. Hier bietet es sich oftmals an, Kompetenzen zu bündeln und Beschaffungsaktivitäten zu zentralisieren. Die OECD weist zu Recht auf Potenziale für eine weitere Zentralisierung der Beschaffung in Deutschland hin.
Wir müssen zudem dafür sorgen, dass die für die Beschaffung verantwortlichen Stellen vor Ort besser und umfassender qualifiziert werden. Nur so können sie die vielfältigen Gestaltungsspielräume, die das Vergaberecht bietet, auch nutzen und die Beschaffung effizient gestalten. Und schließlich muss die öffentliche Hand ihre besondere Verantwortung wahrnehmen und noch stärker als bisher nachhaltig, d.h. unter Vorgabe ökologischer, sozialer und innovativer Kriterien beschaffen.
Die vorliegende Studie zeigt einmal mehr, dass die ökonomische Perspektive auf die Vergabe öffentlicher Aufträge noch stärker in den Fokus der öffentlichen Hand rücken sollte. Mit der bundesweiten elektronischen Vergabestatistik wird Deutschland erstmals über eine valide Datenbasis zur öffentlichen Beschaffung verfügen. Auf dieser Grundlage können sowohl die Beschaffungspraxis als auch die rechtlichen Rahmenbedingungen weiter optimiert werden. Die Vergabestatistik trägt damit zu einer stärker evidenzbasierten Wirtschaftspolitik bei.
Peter Altmaier
Bundesminister für Wirtschaft und Energie