Die Verbesserung der Streitbeilegungsmechanismen ist ein zentraler Bestandteil der Arbeiten zu BEPS. Die unter Aktionspunkt 14 des BEPS-Projekts erarbeiteten Maßnahmen, die in diesem Bericht behandelt werden, sollen die Gefahr von Rechtsunsicherheiten und unbeabsichtigter Doppelbesteuerung auf ein Mindestmaß begrenzen. Dies erreichen sie, indem sie die einheitliche und ordnungsgemäße Umsetzung von Doppelbesteuerungsabkommen gewährleisten, einschließlich der wirksamen und zügigen Beilegung von Streitigkeiten über deren Auslegung oder Anwendung im Rahmen des Verständigungsverfahrens. Die Staaten haben wesentlichen Änderungen in ihrem Ansatz zur Streitbeilegung zugestimmt, u.a. mit einem Mindeststandard für die Beilegung abkommensbezogener Streitigkeiten. Sie haben sich zu dessen schneller Umsetzung sowie zur Gewährleistung einer wirksamen Implementierung durch Einrichtung eines stabilen Überwachungsmechanismus nach dem Peer-Review-Verfahren verpflichtet. Zudem hat sich eine große Gruppe von Staaten bereit erklärt, in ihren bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen ein obligatorisches, verbindliches Schiedsverfahren vorzusehen, das die Beilegung abkommensbezogener Streitigkeiten innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens gewährleistet.
Verbesserung der Effizienz von Streitbeilegungsmechanismen, Aktionspunkt 14 - Abschlussbericht 2015
OECD/G20 Projekt Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung