In diesem Kapitel geht es um die Organisation und den Aufbau des Hochschulsystems in Brandenburg. Auch die Rolle der Landes- und der Bundesregierung bei der Steuerung, Regulierung und Beaufsichtigung des Systems sowie die Governance der Hochschulen werden erörtert. Darüber hinaus werden die verschiedenen Studienprogramme aufgeführt, einschließlich der dualen Studiengänge, die sich wachsender Beliebtheit erfreuen. Zusätzlich werden die finanziellen Schwierigkeiten im Hinblick auf Weiterbildungsprogramme erforscht. Schließlich wird in den Politikempfehlungen beschrieben, wie Brandenburg diese Herausforderungen überwinden kann.
Zugang zu Hochschulbildung im Bundesland Brandenburg
3. Das brandenburgische Hochschulsystem
Abstract
Die Governance des Hochschulsystems
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK) koordiniert und beaufsichtigt die einzelnen Hochschulen in Brandenburg
In Deutschland wird ein Großteil der Befugnisse im Bildungsbereich den Ländern übertragen. Die Befugnisse der Bundesregierung sind im Grundgesetz (Artikel 30) verankert (AER, 2017[1]) (siehe Kasten 3.1). Die Hauptverantwortung für die Hochschulbildung liegt also bei den Ländern, die mit einem hohen Maß an Eigenständigkeit in diesem Bereich handeln (Kultusministerkonferenz, 2019[2]). Die Steuerung der Hochschulbildung, der Forschung und kultureller Angelegenheiten in Brandenburg obliegt dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK). Das MWFK ist also verantwortlich für die staatlichen Hochschulen, aber auch für die außeruniversitäre Forschungslandschaft und kümmert sich zudem um Theater, Orchester, Museen sowie Musik- und Kunstschulen.
Kasten 3.1. Die Rolle des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in der Hochschulbildung
Während die Länder die Hauptverantwortung für die Hochschulbildung tragen, beaufsichtigt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die landesweite Politik für die tertiäre Bildung und spielt eine immer größere Rolle bei der Finanzierung der Hochschulbildung. Laut Grundgesetz umfasst der Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung in der Hochschulbildung u. a.:
die Zulassung zur Hochschulbildung und die Hochschulabschlüsse (hierzu erlassen die Länder möglicherweise eigene Gesetze);
die finanzielle Unterstützung der Studierenden anhand des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG);
statusbezogene Rechte und Pflichten der Beschäftigten staatlicher Hochschulen, die als Staatsbedienstete gelten (auch wenn Gehälterstufen auf Landesebene bestimmt werden);
die Förderung der wissenschaftlichen und akademischen Forschung sowie der technologischen Entwicklung.
Der Bund ist an der Planung und Finanzierung der überregionalen Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre im Hochschulbereich beteiligt. Mit der Änderung des Grundgesetzes im Jahr 2015 können Hochschulen nun permanent aus Bundesmitteln finanziert werden, wohingegen dies früher nur im Rahmen von befristeten Programmen möglich war, beispielsweise durch:
den Hochschulpakt I-III und das Folgeprogramm „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“;
den Forschungspakt;
die Exzellenzstrategie zur Förderung der Forschung an den Hochschulen und damit der internationalen Wettbewerbsfähigkeit.
Quelle: OECD (2020[3]), Education Policy Outlook: Germany, OECD Publishing, Paris; Eurydice (2021[4]), Germany: Administration and governance at central and/or regional level, Working paper, 6 December 2021, Eurydice; Hochschulrektorenkonferenz (n.d.[5]), “Hochschulpakt”, https://www.hrk.de/themen/hochschulsystem/hochschulpakt (aufgerufen am 8 April 2021); Eurydice (2021[6]), “Germany: National reforms in higher education”, https://eacea.ec.europa.eu/national-policies/eurydice/content/national-reforms-higher-education-25_en (aufgerufen am 8 April 2021).
Das Land Brandenburg bestimmt den rechtlichen und den finanziellen Rahmen der Hochschulbildung, in denen die Hochschulen agieren (Hartwig, 2004[7]) Die Vorschriften zur Hochschulbildung sind in den Landesverfassungen (Landtag Brandenburg, 1992[8]), sowie in eigenen Gesetzen und Verträgen festgelegt (siehe Kasten 3.2). Internationalisierung, Wettbewerb und Leistungsorientierung haben sich zu wichtigen Faktoren in der Steuerung und Finanzierung von staatlichen Hochschulen herausgebildet. Das Verhältnis zwischen dem Landesministerium (MWFK) und den einzelnen Hochschulen ist daher zunehmend durch Zielvereinbarungen und Leistungsanforderungen geprägt. Das MWFK ist verantwortlich für die Finanzierung der staatlichen Hochschulbildung, einschließlich der Dienst- und Versorgungsbezüge des (verbeamteten) akademischen Personals (Eurydice, 2021[4]). Die Hochschulen erhalten jedoch in zunehmendem Maße auch wettbewerbsorientierte Förderung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
Kasten 3.2. Brandenburgs Rechtsrahmen für die Hochschulbildung
Die Regelungen des Landes Brandenburg hinsichtlich seiner Hochschullandschaft sind in verschiedenen grundlegenden Dokumenten festgehalten. Das sind z. B.:
Das Brandenburgische Hochschulgesetz (BbgHG): Regelt die Rechtsstellung der staatlichen Hochschulen, deren Finanzierung sowie deren Steuerung und Aufsicht durch die Landesregierung.
Das Hochschulzulassungsgesetz und die Hochschulzulassungsverordnung: Regeln die Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen an den brandenburgischen Hochschulen (mit Ausnahme einiger weniger Studiengänge, wie z. B. Human- und Zahnmedizin, für die Zulassungsbeschränkungen auf Bundesebene erlassen werden).
Die Hochschulverträge: Bestehen aus der allgemeinen Hochschulrahmenvereinbarung sowie Sondervereinbarungen zwischen dem Land und den einzelnen Hochschulen.
Darin werden Verpflichtungen, Entwicklungsziele, Vorhaben und Finanzierungen der einzelnen Hochschulen für fünf Jahre vereinbart. Damit soll ein enger Bezug zwischen landesweiten Zielen und einzelinstitutionellen Strategien sichergestellt und den Hochschulen mittelfristig finanzielle Planungssicherheit gewährt werden.
Die Hochschulverträge werden mit jeder Hochschule individuell verhandelt. Danach erstellt jede Hochschule ihren eigenen Struktur- und Entwicklungsplan, der dem MWFK vorzulegen ist. Informationen über die Verwendung der Finanzierungsmittel müssen regelmäßig übermittelt werden.
Da Bedingungen eines laufenden Vertrages nicht angepasst werden können, kommt es mitunter zu Ergänzungsvereinbarungen. Zudem sinkt die Planungssicherheit gegen Ende der Vertragslaufzeit, wenn keine Fortsetzung des Vertrags vereinbart wird oder nicht zumindest die Form der zukünftigen Zusammenarbeit geklärt ist. Das erschwert die langfristige strategische Planung der Hochschulen.
Quelle: (MWFK, n.d.[9]), Rechtliche Grundlagen/Zentrale Dokumente, https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/wissenschaft/rechtliche-grundlagen-zentrale-dokumente (aufgerufen am 8 Februar 2021).
Auf Bundes- und Landesebene sind noch weitere Organe und Behörden an den Akkreditierungs- und Zulassungsverfahren im Hochschulbereich beteiligt; andere vertreten die Hochschulen bei politischen und öffentlichen Debatten
Der Akkreditierungsrat und die Zentrale Vergabestellte von Studienplätzen (Stiftung für Hochschulzulassung) wirken bei der Akkreditierung und Zulassung im Hochschulbereich mit (Kultusministerkonferenz, 2019[2]).
Der unabhängige Akkreditierungsrat legt die Standards für das Akkreditierungsverfahren fest und bevollmächtigt Akkreditierungsagenturen mit der Akkreditierung von Studiengängen (European Union, 2014[10]; Akkreditierungsrat, 2021[11]). In Deutschland existieren derzeit zehn solcher Akkreditierungsagenturen.
Die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) verwaltet und vergibt Studienplätze für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (z. B. Human-, Tier- und Zahnmedizin, Pharmazie und Geoinformationsmanagement) (SfH, 2021[12]). Die Stiftung koordiniert zudem die Zulassung zu nicht zulassungsbeschränkten bzw. örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen verschiedener Hochschulen durch das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV)
Der Brandenburger Landhochschulrat (LHR) (MWFK, n.d.[13]; Jansen, 2007[14]) berät das MWFK und die Hochschulen bei der Planung, um anhand von externem Fachwissen eine ausgewogene Entwicklung des Systems sicherzustellen (MWFK, n.d.[13]) (Kultusministerkonferenz, 2019[2]).
Die Brandenburgische Landeskonferenz der Hochschulpräsidentinnen und –presidenten ist der Zusammenschluss der Rektoren und Präsidenten der staatlichen Hochschulen in Brandenburg (BLHP, n.d.[15]). Sie fördert die Zusammenarbeit der Hochschulen und befasst sich mit Themen aus dem Bildungs- und Wissenschaftsbereich. Sie vertritt auch die Hochschulen im Dialog mit der Politik und der Öffentlichkeit.
Die Organisation der Hochschulen beruht auf der Beteiligung interner Akteure und Selbstverwaltung, aber unter eingeschränkter tatsächlicher Eigenständigkeit
Nach dem Grundgesetz (Artikel 5, Absatz 3) sind deutsche Hochschulen zur Selbstverwaltung und gestaltung berechtigt. Das beinhaltet Eigenständigkeit in wissenschaftlichen Angelegenheiten sowie bei der Personal- und Finanzverwaltung. Das Brandenburgische Hochschulgesetz unterscheidet zwischen Regierungsangelegenheiten und Selbstverwaltung sowie Selbststeuerung (Kultusministerkonferenz, 2019[2]). Dem MWFK obliegt die Rechtsaufsicht und bis zu einem gewissen Grad die Fachaufsicht der Hochschulen. Bei finanziellen und personellen Angelegenheit trifft es die endgültige Entscheidung (Kultusministerkonferenz, 2019[2]).
Daraus resultiert, dass die eigentlich gesetzlich festgelegte Eigenständigkeit der Hochschulen in Brandenburg außerhalb des akademischen Bereiches in Wirklichkeit eher gering ausfällt im Vergleich zu anderen Hochschulsystemen in Deutschland (Dohmen and Krempkow, 2015[16]; Babyesiza and Berthold, 2018[17]) oder in Europa (EUA, 2017[18]; EUA, 2017[19]) (siehe Tabelle 3.1 für einen europäischen Vergleich).
Tabelle 3.1. Hochschulautonomie in Brandenburg
Im Vergleich zu 29 europäischen Hochschulsystemen (2016)
Bereich |
Grad an Autonomie |
Beschreibung |
---|---|---|
Organisation |
Im mittleren unteren Bereich |
|
Finanzen |
Im mittleren unteren Bereich |
|
Personal |
Im mittleren unteren Bereich |
|
Lehre |
Von mittelhoch bis hoch |
|
Quelle: EUA (2017[19]), University Autonomy in Europe III Country Profiles, European University Association.
Die interne Steuerung der Hochschulen umfasst die Beteiligung interner Interessengruppen. Die Hochschulen werden von einem Senat gesteuert und entweder von einem Rektoren oder einem Präsidenten (der von den Hochschulprofessoren gewählt werden darf, aber dessen Bestellung die Bestätigung des MWFK erfordert) geleitet. Der Rektor bzw. der Präsident kann von einem Rektorats- bzw. einem Präsidialgremium unterstützt werden (Eurydice, 2020[20]). Neben einem Rektor bzw. einem Präsidenten haben die Hochschulen einen Kanzler, der als Kopf der Verwaltung für den Haushalt verantwortlich ist. Der Senat ist für die Aufsicht und Planung der Forschung, der akademischen Programme und der Lehre an der Hochschule zuständig. Er setzt sich zusammen aus Vertretern der akademischen Gemeinschaft und Studierenden. Alle Hochschulangehörigen (sowohl hauptberuflich tätige Mitarbeitende als auch immatrikulierte Studierende) haben bei Entscheidungsfindungsprozessen ein gewisses Mitspracherecht.
Die grundlegende akademische Organisationseinheit einer Hochschule ist der Fachbereich oder die Fakultät. Dem Fachbereichs- bzw. Fakultätsrat und dem Dekanat obliegen die Verwaltung des Fachbereiches bzw. der Fakultäten. Sie sind verantwortlich für alle Fragen der Forschung und der Lehre (Kultusministerkonferenz, 2019[2]) (Eurydice, 2021[4]). Die Fachbereichs- bzw. Fakultätsräte bestehen regelmäßig aus Professoren, Studierenden und wissenschaftlichen sowie nichtwissenschaftlichen Mitarbeitenden.
Die Studierenden bilden regelmäßig Studierendenschaften, die studentische Interessen vertreten. Alle Studierenden werden mit ihrer Immatrikulation automatisch Mitglieder dieser selbstverwalteten Organisationen.
Der Aufbau des Hochschulsystems
Im Wintersemester des akademischen Jahres 2019/20 existierten 424 Hochschulen in Deutschland, davon über die Hälfte in den westdeutschen Ländern Baden-Württemberg (71), Bayern (47) und Nordrhein‑Westfalen (69) sowie in der Bundeshauptstadt Berlin (41). Die meisten Hochschulen werden staatlich finanziert und gesteuert. Knapp 36 % aller deutschen Hochschulen sind allerdings in privater oder kirchlicher Trägerschaft und staatlich anerkannt. Die meisten Studierenden sind in staatlichen Hochschulen immatrikuliert (89 %). Private Hochschulen werden zumeist von Studierenden gewählt, die sich spezialisieren und in kleineren Gruppen lernen möchten oder aufgrund von Zulassungsbeschränkungen nicht an einer staatlichen Hochschule angenommen wurden (Shumelev, 2019[21]).
In Brandenburg gibt es 18 Hochschulen, von denen der Großteil in staatlicher Trägerschaft ist und etwa 98 % aller Studierenden umfasst (Statistisches Bundesamt, 2021[22]).
Das Hochschulsystem ist binär; zwischen den einzelnen Hochschulen gibt es beträchtliche Unterschiede bezüglich ihrer Größe, ihres Standortes und ihres Aufbaus
Deutsche Hochschulen unterscheiden sich erheblich in ihrer Größe voneinander: Die 30 größten Hochschulen (die sich fast alle in westdeutschen Ländern befinden) vermitteln über einem Drittel aller deutschen Studierenden eine tertiäre Bildung. Die drei größten unter ihnen haben jeweils mehr als 50.000 Studierende, so viele wie alle Brandenburger Hochschulen zusammen. Brandenburgs größte Hochschule ist die Universität Potsdam mit 21.000 Studierenden (siehe Tabelle 3.2).
Tabelle 3.2. Beschäftigte und Studierende an Hochschulen in Brandenburg
Hochschule |
Standort |
Anzahl der Studierenden |
Studierendenschaft davon weiblich (%) |
Studierendenschaft davon international (%) |
Anzahl der Beschäftigten |
---|---|---|---|---|---|
Staatliche Universitäten |
|||||
Universität Potsdam |
Potsdam (Hauptstadt von Brandenburg) |
21.229 |
57 |
14 |
4.844 |
Brandenburgische Technische Universität (BTU) Cottbus-Senftenberg |
Südbrandenburg; Cottbus, Senftenberg, nahe der Lausitz |
6.919 |
42 |
32 |
2.411 |
Europa-Universität Viadrina |
Frankfurt (Oder), nahe der polnischen Grenze |
5.992 |
60 |
26 |
1.020 |
Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf |
Potsdam (Hauptstadt von Brandenburg) |
867 |
53 |
19 |
427 |
Staatliche Fachhochschulen |
|||||
Fachhochschule Potsdam |
Potsdam (Hauptstadt von Brandenburg) |
3.523 |
60 |
12 |
660 |
Technische Hochschule Wildau (THW) |
Wildau (zwischen Berlin und Cottbus in Südbrandenburg) |
3.696 |
36 |
16 |
702 |
Technische Hochschule Brandenburg (THB) |
Brandenburg an der Havel (südwestlich von Berlin und Potsdam) |
2.678 |
30 |
20 |
386 |
Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE) |
Eberswalde (nordöstlich von Berlin) |
2.208 |
50 |
8 |
642 |
Spezialisierte staatliche Fachhochschulen |
|||||
Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg (HPol BB) |
Oranienburg |
763 |
33 |
9 |
504 |
Königs Wusterhausen |
731 |
54 |
- |
40 |
|
Private Universität |
|||||
Medizinische Hochschule Brandenburg (MHB) Theodor Fontane |
Neuruppin (in Nordbrandenburg) |
438 |
66 |
7 |
202 |
Private Fachhochschulen |
|||||
Fachhochschule Clara Hoffbauer Potsdam (FHCHP) |
Potsdam (Hauptstadt von Brandenburg) |
208 |
80 |
2 |
37 |
ESAB Fachhochschule für Sport und Management Potsdam (FhSMP) |
Potsdam (Hauptstadt von Brandenburg) |
270 |
35 |
2 |
30 |
Theologische Hochschule (TH) Elstal |
Elstal |
58 |
41 |
16 |
18 |
XU Exponential University of Applied Sciences |
Potsdam (Hauptstadt von Brandenburg) |
41 |
22 |
24 |
24 |
Anmerkung: Die TH Elstal ist eine Hochschule in kirchlicher Trägerschaft. Drei der privaten Hochschulen sind mangels offizieller Daten nicht aufgeführt (Health and Medical University Potsdam, GISMA Business School und University of Europe for Applied Sciences).
Quellen: Privathochschulen (n.d.[23]), Studium in Brandenburg: Private Fachhochschulen & Universitäten + alle Studiengänge, https://www.privathochschulen.net/hochschulen/brandenburg (aufgerufen am 15 März 2021); MWFK (2021[24]) Studienangebote – Duales Studium Brandenburg, https://www.duales-studium-brandenburg.de/studienangebote#&gid=lightbox-group-2255&pid=0 (aufgerufen am 6 Februar 2021); Statistik Brandenburg (2019[25]), Studentenstatistik, https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/webapi/jsf/tableView/tableView.xhtml# (aufgerufen am 15 Februar 2021); Statistik Brandenburg (2020[26]), Personal an Hochschulen im Land Berlin 2019, www.statistik-berlin-brandenburg.de; Hochschulrektorenkonferenz (n.d.[27]), About us – Hochschulkompass, https://www.hochschulkompass.de/en/about-us.html (aufgerufen am 15 Februar 2021).
Auch Brandenburg verfügt über ein binäres Hochschulsystem: Die staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen sind Universitäten einerseits und Fachhochschulen (FH) andererseits (Hochschulrektorenkonferenz, n.d.[27]). Das staatliche Hochschulsystem in Brandenburg umfasst vier Universitäten und vier Fachhochschulen. Sie sind vorrangig im südlichen Teil des Landes angesiedelt, nördlich von Berlin gibt es nur wenige. Außerdem befinden sich zwei der insgesamt 30 spezialisierten Fachhochschulen in Deutschland, an denen das Personal der öffentlichen Verwaltung und Dienste ausgebildet wird, in Brandenburg: die Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg sowie die Fachhochschule für Finanzen des Landes Brandenburg. Diese spezialisierten Fachhochschulen besuchen 3 % der Studierenden in Brandenburg (Statistisches Bundesamt, 2020[28]). Es gibt eine private Universität (Medizinische Hochschule Brandenburg Theodor Fontane) sowie fünf kleinere private Fachhochschulen, darunter eine in kirchlicher Trägerschaft (Theologische Hochschule Elstal).
Mehr als die Hälfte aller Hochschulen in Deutschland sind Fachhochschulen, an denen knapp 35 % der Studierenden immatrikuliert sind. In Brandenburg ist nur ein Viertel der Studierenden in den elf Fachhochschulen des Landes eingeschrieben und das trotz eines Programms zur Erweiterung der Studiengänge, mit dem die Zahl der Studierenden an Fachhochschulen erhöht werden sollte. Die geringe Inanspruchnahme von Studienplätzen an den Fachhochschulen ist wahrscheinlich auf das begrenzte (wenn auch wachsende) Angebot an Studienfächern zurückzuführen (siehe Tabelle 3.3). Universitäten verfügen in der Regel über ein breiteres Studienangebot (Hochschulrektorenkonferenz, n.d.[27]).
Tabelle 3.3. Hauptunterschiede zwischen Universitäten und Fachhochschulen in Brandenburg
Universitäten |
Fachhochschulen |
|
---|---|---|
Schwerpunkt in der Forschung und den angebotenen Dienstleistungen |
Vorrangig Grundlagenforschung und Bereitstellung von Gesundheitsdienstleistungen (Universitätskliniken) |
Vorrangig angewandte Forschung und Beratung |
Bedeutung der Lehre |
Gleicher Schwerpunkt auf Forschung und Lehre |
Schwerpunkt auf Lehre und Kursarbeit |
Angebotene Studienfächer |
Alle Fachrichtungen (werden aber nicht an allen Universitäten angeboten) |
Vorrangig Ingenieurwesen, Betriebswirtschaft, Sozialarbeit, Design |
Zugangsqualifikation |
Hochschulzugangsberechtigung (HZB) |
Hochschulzugangsberechtigung (HZB) oder fachhochschulspezifische Zugangsberechtigung |
Abschlüsse/Akademische Grade |
Bachelor, Master, Staatsexamen (Jura, Lehramt, Medizin, Pharmazie), Doktortitel |
Bachelor, Master, Doktortitel (FH haben zwar kein Promotionsrecht, kooperieren aber teilweise mit Universitäten) |
Besonderheiten der Studiengänge |
Schwerpunkt auf Theorie und Forschung, einschließlich forschungsorientierter Abschlussarbeiten |
Schwerpunkt auf Praxis, einschließlich integrierter Praktika und praxisorientierter Abschlussarbeiten |
Anforderungen an Professuren |
Promotion oder Habilitation (oder vergleichbare zusätzliche akademische Leistungen) |
Promotion und 5 Jahre praktische Berufserfahrung mit herausragenden Leistungen |
Wöchentliches Lehrdeputat |
Professoren: 8 Stunden Professoren mit einem Schwerpunkt in der Lehre: 10–12 Stunden Juniorprofessoren: 4–6 Stunden Juniorprofessoren mit einem Schwerpunkt in der Lehre: 6–8 Stunden Wissenschaftliche Mitarbeitende: bis zu 24 Stunden |
Professoren: 18 Stunden Professoren mit einem Schwerpunkt in der Lehre: 9–12 Stunden Wissenschaftliche Mitarbeitende: bis zu 24 Stunden |
Quelle: Formular zur Lehrverpflichtung von MWFK (2017[29]), “Verordnung über den Umfang der Lehrverpflichtung des hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den staatlichen Hochschulen des Landes Brandenburg (Lehrverpflichtungsverordnung - LehrVV)” (aufgerufen am 26 Februar 2021).
Universitäten sind in der Regel stärker forschungsorientiert, wohingegen bei Fachhochschulen der Schwerpunkt auf der Lehre sowie auf praktischen Arbeiten und Anwendungen liegt (Hochschulrektorenkonferenz, n.d.[27]). Lehrkräfte an Fachhochschulen verfügen in der Regel neben ihren akademischen Qualifikationen auch über umfangreiche Berufserfahrung außerhalb des Hochschulbereichs. Das gesetzlich vorgeschriebene Lehrdeputat für ordentliche Professoren an Fachhochschulen ist mehr als doppelt so hoch als das der Universitätsprofessoren. Allerdings gelten für Professuren mit Forschungsschwerpunkt andere Regeln (siehe Tabelle 3.3) (MWFK, 2017[29]).
Infolge des Bologna-Prozesses gehen die Unterschiede zwischen den beiden Institutionsarten jedoch immer weiter zurück. Universitäten und gleichgestellte Hochschulen bewahren das „Promotionsmonopol“. Allerdings entstehen neue Kooperationsmodelle und vor Kurzem hat das Land Hessen seinen Fachhochschulen das Promotionsrecht übertragen (Shumelev, 2019[21]). In Brandenburg dürfen Fachhochschulen Promotionsstudiengänge nur in Kooperation mit staatlichen Universitäten anbieten.
Die Hochschulen ergänzen sich in ihren Forschungs- und Lehrprofilen und versorgen sowohl Studierende als auch die Wirtschaft mit Fachwissen
Die brandenburgischen Hochschulen unterscheiden sich in ihren Forschungs- und Studienprofilen (siehe Tabelle 3.4). Während die Universität Potsdam ein breites Spektrum an Studienfächern anbietet, haben sich die anderen Hochschulen auf bestimmte Bereiche spezialisiert und richten ihr Studien- und Forschungsportfolio an den Arbeitsmarktbedürfnissen der jeweiligen Region aus.
Tabelle 3.4. Forschungs- und Lehrprofile der Hochschulen in Brandenburg
Hochschule |
Standort |
Studienprogramme |
Fakultäten/Fachbereiche |
---|---|---|---|
|
|||
Universität Potsdam |
Potsdam (Hauptstadt von Brandenburg) |
162 Studiengänge (die einzige Hochschule mit Lehramtssudiengängen); Promotionsrecht |
7 Fakultäten: Humanwissenschaften, Recht, Mathematik und Naturwissenschaft, Philosophie, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Digitaltechnik |
Brandenburgische Technische Universität (BTU) Cottbus-Senftenberg |
Cottbus, Senftenberg, in der Lausitz, Südbrandenburg |
Über 74 Studiengänge; Promotionsrecht |
6 Fakultäten: MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik); Umwelt- und Naturwissenschaften; Maschinenbau, Elektrotechnik und Energiesysteme; Sozialarbeit, Gesundheitswesen und Musik; Wirtschafts-, Rechts- und Sozialwissenschaften; Architektur, Bauingenieurwesen und Städteplanung |
Europa-Universität Viadrina (EUV) |
Frankfurt (Oder), nahe der polnischen Grenze |
24 Studiengänge (mit internationalem Schwerpunkt); Promotionsrecht |
3 Fakultäten: Recht; Sozial- und Kulturwissenschaften; Betriebs- und Volkswirtschaftslehre |
Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf |
Potsdam |
23 Studiengänge, darunter duale Studiengänge |
2 Fakultäten: Drehbuch/Dramaturgie, digitale Medienkultur, Medienwissenschaften, Filmkulturerbe, Film- und Fernsehproduktion, Regie und Schauspiel; Animation, Animationsregie, kreative Technologien, Cinematography, Filmmusik, Montage, Sound, Szenografie |
Fachhochschule Potsdam (FHP) |
Potsdam |
23 Studiengänge (z. B. Ingenieurwesen, soziokulturelle Studien und Design), darunter duale Studiengänge |
5 Fachbereiche: Sozial- und Erziehungswissenschaften; Architektur und Stadtplanung; Bauingenieurwesen; Design; Informationswissenschaften |
Technische Hochschule Wildau (THW) |
Wildau (zwischen Berlin und Cottbus in Südbrandenburg), Teil der Lausitz |
45 Studiengänge, darunter duale Studiengänge |
2 Fakultäten: Ingenieur- und Naturwissenschaften; Wirtschaft, Informatik und Recht |
Technische Hochschule Brandenburg (THB) |
Brandenburg an der Havel (südwestlich von Berlin und Potsdam) |
20 Studiengänge, darunter duale Studiengänge |
3 Fachbereiche: Informatik und Medien; Ingenieurwesen; Wirtschaft und Management |
Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE) |
Eberswalde (nordöstlich von Berlin) |
16 Studiengänge, darunter duale Studiengänge |
4 Fachbereiche: Wald und Umwelt; Landschaftsnutzung und Naturschutz; Holzingenieurwesen; Nachhaltige Wirtschaft |
Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg (HPol BB) |
Oranienburg |
mit dualen Studiengängen |
|
Fachhochschule für Finanzen des Landes Brandenburg (FHF) |
Königs Wusterhausen |
mit dualen Studiengängen |
|
Medizinische Hochschule Brandenburg Theodor Fontane (MHB) |
Neuruppin (in Nordbrandenburg) |
3 Studiengänge in den Bereichen Gesundheitsweisen und Humanmedizin |
|
Fachhochschule Clara Hoffbauer Potsdam (FHCHP) |
Potsdam |
3 Studiengänge der Sozialwissenschaften |
|
Theologische Hochschule (TH) Elstal |
Elstal |
||
ESAB Fachhochschule für Sport und Management Potsdam (FhSMP) |
Potsdam |
8 Studiengänge in den Bereichen Gesundheitswesen und Wirtschaft (auch als Doppelabschluss) |
|
Health and Medical University Potsdam (HMU) |
Potsdam |
Studiengänge im Bereich Gesundheitswesen |
|
XU Exponential University of Applied Sciences |
Potsdam |
Studiengänge im Bereich Informatik |
Quellen: Privathochschulen (n.d.[23]), Studium in Brandenburg: Private Fachhochschulen & Universitäten + alle Studiengänge, www.privathochschulen.net/hochschulen/brandenburg (aufgerufen am 15 März 2021); MWFK (2021[24]) Studienangebote – Duales Studium Brandenburg, https://www.duales-studium-brandenburg.de/studienangebote#&gid=lightbox-group-2255&pid=0 (aufgerufen am 6 Februar 2021); Statistik Berlin-Brandenburg (2019[25]), Studentenstatistik, https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/webapi/jsf/tableView/tableView.xhtml# (aufgerufen am 15 Februar 2021); Statistik Berlin-Brandenburg (2020[26]), Personal an Hochschulen im Land Berlin 2019, www.statistik-berlin-brandenburg.de (aufgerufen am 15 Februar 2021); Hochschulrektorenkonferenz (n.d.[27]), About us – Hochschulkompass, https://www.hochschulkompass.de/en/about-us.html (aufgerufen am 17 Februar 2021).
Hochschulprogramme
Infolge der Bologna-Reform sind Bachelor- und Masterstudiengänge zum Standard geworden.
Knapp die Hälfte der Studiengänge an den brandenburgischen Hochschulen kann in Teilzeit durchgeführt werden, was den Studierenden mehr Flexibilität ermöglicht (CHE, 2020[30]). Dieser Anteil fällt an Universitäten (über die Hälfte der Studiengänge) und für Kultur- und Lehramtsstudien höher aus. Allerdings befanden sich gerade einmal 2,5 % der brandenburgischen Studierenden im akademischen Jahr 2018/19 in einem Teilzeitstudium, was deutlich unter dem deutschlandweiten Durchschnitt von 7,5 % liegt. Unter den staatlichen Hochschulen war die Zahl der Teilzeitstudierenden an der Filmuniversität Babelsberg (15,4 %), der TH Wildau (10,5 %) und der Fachhochschule Potsdam (9,7 %) am höchsten.
Duale Studiengänge werden zunehmend angeboten, in das reguläre Studienangebot integriert und zentral koordiniert
In den dualen Studiengängen wird die Hochschullehre mit der Praxiserfahrung in einem Unternehmen und einer beruflichen Ausbildung verbunden. Duale Studiengänge können ausbildungsintegriert, berufsintegriert oder praxisintegriert sein (siehe Tabelle 3.5). Diese Programme bieten einen Hochschulabschluss im Zusammenhang mit wertvollen praktischen Erfahrungen und zahlreichen beruflichen Fähigkeiten. In einigen Fällen erwerben die Absolventen zudem einen Berufsabschluss.
Tabelle 3.5. Arten dualer Studiengänge und Anzahl der Studierenden in Brandenburg
Art des dualen Studiengangs |
Aufbau |
Inhalt |
Abschlüsse |
Zahl der dual Studierenden und ihr Anteil an der Gesamtstudierendenzahl |
---|---|---|---|---|
Ausbildungsintegriert |
Der Studiengang findet im Zusammenhang mit einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf statt. |
Die Studien- und Ausbildungsphasen sind zeitlich und inhaltlich aufeinander abgestimmt. |
Die Absolventen erwerben einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss sowie einen Berufsabschluss. |
296 Studierende (21 % aller dual Studierenden) |
Praxisintegriert |
Die Studienphasen wechseln sich mit Praxisphasen in einem Unternehmen ab. |
Die Kurse an der Hochschule und das Praktikum sind inhaltlich verwandt. |
Die Absolventen erwerben einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss, aber keinen Berufsabschluss. |
Erster akademischer Abschluss: 1.103 Studierende (77 % aller dual Studierenden) Mit höheren Abschlüssen: 15 Studierende (1 % aller dual Studierenden) |
Berufsintegriert |
Das Studium findet im Rahmen einer Fortbildungsmaßnahme statt. Neben ihrer Vollzeittätigkeit erwerben die Studierenden neues Wissen weitgehend im Selbststudium (ähnlich wie im Fernstudium). |
Das Studium ist inhaltlich mit der Fortbildung verwandt. |
20 Studierende (1,4 % aller dual Studierenden) |
|
Gesamtzahl |
1.434 (3 % der Gesamtstudierendenzahl) |
Quelle: MWFK (2021[24]) Studienangebote – Duales Studium Brandenburg, https://www.duales-studium-brandenburg.de/studienangebote#&gid=lightbox-group-2255&pid=0 (aufgerufen am 6 February 2021); Statistik Brandenburg (2019[25]), Studentenstatistik, https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/webapi/jsf/tableView/tableView.xhtml# (aufgerufen am 15 February 2021).
Seit 2014/15 finanziert das MWFK die Schaffung und Weiterentwicklung von dualen Studiengängen (siehe Kasten 3.3) und hat eine Agentur für duale Studiengänge ins Leben gerufen, die alle dualen Studienangebote der Hochschulen koordiniert.
Kasten 3.3. Gründe für den Ausbau dualer Studiengänge
Duale Studiengänge können eine „Win-Win-Situation“ für alle Beteiligten (Studierende, Unternehmen und Hochschulen) darstellen, denn sie:
verbinden die Vorteile einer wissenschaftlichen Ausbildung an einer Universität mit der Praxisrelevanz einer Ausbildung in einem Unternehmen.
bieten den Studierenden gute Karrierechancen, etwa in Form einer Anstellung im Unternehmen nach dem erfolgreichen Abschluss.
ermöglichen es den Hochschulen, ihr Profil zu schärfen, und ihre Wettbewerbsposition zu verbessern.
verbinden die Partnerunternehmen eng mit dem Hochschulbereich und der Forschung, was Innovation und Wissenstransfer fördert und die Unternehmensnachfolge unterstützt.
bringen doppelt qualifiziertes Personal für regionale Unternehmen, insbesondere für das mittlere Management und die Unternehmensnachfolge hervor.
erhöhen die Durchlässigkeit zwischen der höheren Sekundar- und der Hochschulbildung, wodurch die Konkurrenz zwischen beiden verringert und ihr volles Bildungspotenzial ausgeschöpft wird.
senken das Risiko eines Fachkräftemangels in der Region, denn dual Studierende, die sich im Studium einem Unternehmen verpflichten, werden dem Unternehmen und der Region wahrscheinlich auch nach ihrem Abschluss treu bleiben.
Duale Studiengänge sind für die Hochschulen aufwendig, denn sie erfordern zusätzliches Personal, das sich um die Zusammenarbeit mit den Partnerunternehmen kümmert. Es ist schwierig, geeignete Ausbildungspartner unter den ansässigen Unternehmen ausfindig zu machen. Zudem ist es notwendig, die Mitarbeitenden der Unternehmen zu unterstützen, die für die Betreuung und Ausbildung der Studierenden am Arbeitsplatz zuständig sind (da sie keine Pädagogen sind) und das von den Studierenden am Arbeitsplatz Gelernte zu überprüfen.
Interessengruppen, wie etwa Unternehmen, unterstützen den Ausbau dualer Studiengänge und das, obwohl die Investitionen der Arbeitgeber sich nicht immer auszahlen. Etwa, wenn Absolventen nach dem Abschluss nicht im Ausbildungsunternehmen verbleiben. Oder wenn Absolventen nach der Grundausbildung einer Anstellung ein weiterführendes Studium vorziehen. Die Investitionen der Unternehmen bewegen sich pro Studierenden im fünfstelligen Bereich und können sich als ziemlich riskant herausstellen. Dennoch haben sich duale Studiengänge als nützlich erwiesen, um Fachkräfte an die brandenburgische Wirtschaft zu binden.
Weiterbildungsmaßnahmen haben Potenzial in Brandenburg, sind aber schwierig zu finanzieren
Aufgrund der Auswirkungen, die das voranschreitende Alter der Bevölkerung und der Erwerbstätigen auf Brandenburgs Wirtschaft hat, werden Maßnahmen zur Weiterbildung und des lebenslangen Lernens immer wichtiger, um eine hohe Qualifikation der Arbeitskräfte zu gewährleisten. Weiterbildungsmaßnahmen, u. a. an Hochschulen, werden zunehmend als praktikable Lösungen zur Höher- und Umqualifizierung der Arbeitskräfte angesehen (Nedelkoska and Quintini, 2018[31]).
Alle Hochschulen in Brandenburg bieten Weiterbildungskurse an. Die Zielgruppe solcher Kurse sind vor allem Erwerbstätige, die bereits über einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss und erste Berufserfahrung verfügen. Die Kurse sind sowohl inhaltlich als auch pädagogisch auf diese Zielgruppe zugeschnitten. Sie sind nicht ausschließlich für Hochschulabsolventen konzipiert, sondern richten sich an jeden, der gewisse Kompetenzen erwerben möchte, aber nicht die Zeit für einen kompletten Studiengang aufbringen kann.
Bei den Weiterbildungsangeboten in Brandenburg handelt es sich vorwiegend um berufsbegleitende Masterstudiengänge und neuerdings auch um Zertifikate oder Module – weniger zeitaufwendige alternative Qualifikationen, die den Teilnehmenden größere Flexibilität bieten und damit potenzielle Hürden für eine Teilnahme reduzieren. Die meisten Hochschulen haben sich dem europäischen System zur Vergabe von ECTS‑Punkten für diese Qualifikationen entwickelt, aber die Anrechenbarkeit dieser ECTS‑Punkte auf einen Abschluss und die Anerkennung zwischen verschiedenen Institutionen bleiben nicht nur in Brandenburg, sondern in ganz Deutschland und Europa ein Hindernis.
Die Finanzierung von Weiterbildungsangeboten
Bei der Finanzierung von Weiterbildungsangeboten sind staatliche Hochschulen mit großer Rechtsunsicherheit konfrontiert. Möchten sie Weiterbildungsmaßnahmen durch öffentliche Mittel finanzieren, so müssen sie diese Finanzierung im Hinblick auf die EU-Beihilfevorschriften prüfen. Die EU-Beihilfepolitik stellt sicher, dass öffentliche Subventionen (staatliche Beihilfen) nicht von Unternehmen zu unlauterem Wettbewerb oder von staatlichen Stellen zur Verdrängung von Märkten (wirtschaftlicher Tätigkeit) verwendet werden. Nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz ist Weiterbildung Aufgabe der staatlichen Hochschulen genauso wie Forschung, Lehre und das grundständige Studium. Die Forschung und das grundständige Studium sind als nicht wirtschaftliche Aktivitäten eingestuft und unterliegen nicht den EU-Beihilfevorschriften. Allerdings hat sich weder die EU-Kommission noch der Europäische Gerichtshof eindeutig darüber geäußert, ob das auch der Fall von Weiterbildungen ist. Einzelne Weiterbildungsprogramme werden von Fall zu Fall als wirtschaftlich oder als nicht wirtschaftlich eingestuft. Auch in Deutschland hat die zuständige Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz) die Frage der staatlichen Beihilfe noch nicht geklärt.
Aufgrund dieser Rechtsunsicherheit laufen die Hochschulen Gefahr, EU-Beihilfevorschriften nicht einzuhalten, was dazu führen kann, dass die Grundfinanzierung zurückgefordert wird, wenn die Weiterbildungskurse als nicht wirtschaftliche Aktivitäten eingestuft werden. Werden Weiterbildungskurse als wirtschaftliche Aktivitäten eingestuft, obwohl sie es eventuell nicht sind, gehen die Hochschulen dieser Gefahr zwar aus dem Weg, müssen für die Weiterbildung aber kostendeckende Gebühren erheben. Die Hochschulen in Brandenburg vermeiden es daher, Weiterbildungen anzubieten bzw. tun dies nur im Hochpreissegment oder durch ein Risikomanagement über Partnerinstitute, die als eingetragener Verein oder als GmbH gegründet werden können und dann ebenfalls ein hohes Risiko tragen (OECD, 2022[32]).
Die Bundesländer haben in ihren Hochschulgesetzen unterschiedliche Ansätze zu dieser Frage gewählt. Während einige akzeptieren, dass Weiterbildungen als wirtschaftliche Aktivität gelten, stufen andere sie als nicht wirtschaftliche Aktivität ein, die nicht in den Anwendungsbereich der Vorschriften über staatliche Beihilfen fällt. Vor diesem Hintergrund fällt das Angebot an Weiterbildungsprogrammen in Brandenburg eher spärlich aus (Wissenschaftsrat, 2019[33]). Dennoch kann Weiterbildung in all ihren Formen (von strukturierten Studiengängen über einzelne Module bis hin zu Zertifikatskursen) besonders bedeutsam für Erwerbstätige sein, die vom Strukturwandel betroffen sind, eine Anstellung in einem Bereich suchen, in dem es an Fachkräften mangelt, oder an deren derzeitigen Arbeitsplätzen neue Technologien eingeführt werden.
Gemeinsam mit den Ländern führte die Bundesregierung das 250-Millionen-Euro-Programm „Aufstieg durch Bildung: Offene Hochschulen“ durch, um Weiterbildungsmaßnahmen im Zeitraum 2011–2020 an den Hochschulen zu fördern (BMBF, 2021[34]). Mithilfe dieser Initiative wurden neue Weiterbildungskurse an verschiedenen brandenburgischen Hochschulen finanziert.
Finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Weiterbildungen
Im Rahmen der strategischen Agenda der Bundesregierung für lebenslanges Lernen und Weiterbildung können Bundesförderungen zunehmend zur Verfügung stehen, um die Um- und Höherqualifizierung der Erwerbstätigen in Brandenburg zu unterstützen. Das zuletzt 2016 geänderte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) sieht Finanzierungshilfe für erwachsene Lernende vor, die an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Das gilt auch für bestimmte Weiterbildungskurse an den Hochschulen (wenn der höchste Bildungsabschluss des Teilnehmenden auf Bachelorniveau oder darunter ist).
Im Rahmen des Förderprogramms „Begabtenförderung berufliche Bildung für junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung“ unterstützt die Bundesregierung zusammen mit der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH (SBB) Weiterbildungsmaßnahmen für junge Erwerbstätige, die eine anerkannte Berufsausbildung abgeschlossen oder einen der bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberufe erlernt haben und bei Ausbildungsbeginn jünger als 25 Jahre sind (Weiterbildungsstipendium).
Angesichts der Bundesfinanzierung hat Brandenburg sein Bildungsscheck-Programm eingestellt, mit dem bis dahin arbeitsplatzunabhängige Weiterbildungsmaßnahmen (zumeist Weiterbildungskurse an den Hochschulen) für Berufstätige in Brandenburg gefördert wurden. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) erwägt die Einführung einer abgespeckten Version des Bildungsschecks, die keine Förderung von Hochschulkursen vorsieht.
Die brandenburgischen Hochschulen bieten Doppel- und Gemeinschaftsstudiengänge mit ausländischen Partnerhochschulen an
In Brandenburg kooperieren alle staatlichen Hochschulen mit Partnerhochschulen im Ausland. Einige unter ihnen, etwa die BTU Cottbus-Senftenberg, die Universität Potsdam und die Europa-Universität Viadrina bieten Doppelstudiengänge sowie Gemeinschaftsstudiengänge mit ausländischen Institutionen an (European University Viadrina, 2021[35]; BTU, 2021[36]; Universität Potsdam, 2021[37]). Bei dieser Art von Studiengang erwerben Studierende zwei Hochschulabschlüsse gleichzeitig (entweder an derselben Hochschule oder an verschiedenen Hochschulen) und das in kürzerer Zeit, als die separate Belegung beider Studiengänge in Anspruch genommen hätte. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums verleiht jede Hochschule ihr eigenes Abschlusszeugnis oder die Absolventen erhalten ein Abschlusszeugnis über den Doppelabschluss (Tabelle 3.6).
Tabelle 3.6. Internationale Kooperationen der Hochschulen in Brandenburg
Universität Potsdam |
86 Hochschulen und Forschungseinrichtungen in 30 Ländern |
Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg |
222 Hochschulen in 63 Ländern |
Europa-Universität Viadrina |
274 Hochschulen in 52 Ländern |
Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf |
27 Hochschulen in 17 Ländern |
Fachhochschule Potsdam |
78 Hochschulen in 26 Ländern |
Technische Hochschule Wildau |
72 Hochschulen in 38 Ländern |
Technische Hochschule Brandenburg |
76 Hochschulen in 41 Ländern |
Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde |
38 Hochschulen in 26 Ländern |
Die Hochschulfinanzierung durch öffentliche Gelder
Die Grundfinanzierung steigt stetig an
Das Globalbudget zur Finanzierung der staatlichen Hochschulen durch die Landesregierung Brandenburg (Topf 1) setzt sich aus drei Komponenten zusammen: die Grundfinanzierung sowie die bedarfs- und leistungsorientierte Finanzierung. Ein Großteil der Fördermittel für die Hochschulen (40 %) wird über die Grundfinanzierung verteilt. Auf die bedarfsorientierte und leistungsbezogene Finanzierung entfallen jeweils 30 % des Budgets. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des MWFK und der Hochschulen berät über die Mittelzuweisung.
2020 wurde die Grundfinanzierung wie folgt unter den brandenburgischen Hochschulen aufgeteilt: 39 % für die Universität Potsdam, 28 % für die BTU Cottbus-Senftenberg, 8,8 % für die Europa-Universität Viadrina, 6,2 % für die Fachhochschule Potsdam, 5,9 % für die Technische Hochschule Wildau, und weniger als 5 % jeweils für die drei übrigen Hochschulen.
Die Anteile aus der bedarfsorientierten Finanzierung richten sich nach den Studierendenzahlen der Hochschulen und dem benötigten Lehrdeputat. Berücksichtigt werden dabei nur Studierende in Studiengängen, die von der Grundfinanzierung der Hochschulen abgedeckt sind oder über das Studienplatzerweiterungsprogramm finanziert werden, sodass gebührenfinanzierte Weiterbildungsstudiengänge von der Berechnung ausgeschlossen sind. Um den verschiedenen zugrundeliegenden Kostenstrukturen Rechnung zu tragen, werden die Anteile der Hochschulen an der bedarfsorientierten Finanzierung nach dem Hochschultyp berechnet. Die Berechnung ergibt folgende Anteilsverteilung: Die Universitäten erhalten 71 %, die Fachhochschulen 25 % und die Filmuniversität Babelsberg die verbleibenden 4 %.
Die verfügbare Summe aus der leistungsorientierte Finanzierung wird nach sieben Faktoren verteilt: Absolventen, Drittmittel (ohne Wirtschaft), Drittmittel aus der Wirtschaft, Promotionen, internationale Studierende, Erasmus und von Frauen besetzte Professuren. Das Mittelzuweisungsmodell wird von einer Arbeitsgruppe ausgearbeitet, in der das MWFK und die Hochschulen vertreten sind.
In den vergangenen zehn Jahren hat die Brandenburger Regierung die Finanzierung der Hochschulen erheblich verbessert. Diese Verbesserung spiegelt sich in den laufenden Grundmitteln je Student und Professor wider. Das Hochschulsystem in Brandenburg hat insgesamt seine Defizite im Vergleich zu den anderen Ländern abgebaut und sich dem Bundesdurchschnitt angenähert. In der laufenden Legislaturperiode 2019–2023 steigt die Grundfinanzierung im Vergleich zur vorherigen Amtszeit um 25 Millionen Euro. Das bedeutet, dass den Hochschulen im Falle der Zustimmung durch den Landtag insgesamt fünf Millionen Euro mehr pro Jahr zugewiesen werden. Außerdem stellt die Landesregierung den Hochschulen zur Erfüllung ihrer Aufgaben aus den Hochschulverträgen (Topf 3) für denselben Zeitraum 200 Millionen Euro mehr zur Verfügung als in der vorherigen Legislaturperiode (MWFK, n.d.[9]).
Auch wenn die Grundfinanzierung in den letzten Jahren stetig angestiegen ist, investiert Brandenburg von allen Bundesländern den niedrigsten Prozentsatz seines Bruttoinlandsprodukts in seine Hochschulen (0,51 % im Jahr 2019). Auch die staatlichen Zuwendungen für die Forschung fallen sehr gering aus. Dagegen bleibt der Anteil der staatlichen Zuschüsse für allgemein- und berufsbildende Schulen am Bruttoinlandsprodukt (2,64 % im Jahr 2019), ähnlich wie in anderen ostdeutschen Bundesländern und in Berlin, überdurchschnittlich hoch.
Der Hochschulpakt 2020 und das Folgeprogramm sind eine wichtige Finanzierungsquelle für Hochschulen in Brandenburg
Der Hochschulpakt 2020 (Topf 2) bestehend aus Hochschulpakt I (2007–2010), Hochschulpakt II (2011–2015) und Hochschulpakt III (2016–2020) war eine auf drei Säulen gegründete Vereinbarung zwischen Bund und Ländern: die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger, die Programmpauschalen und der Qualitätspakt Lehre (zur Verbesserung der Studienbedingungen und der Lehrqualität). Außerdem standen Einmalzahlungen des Bundes für Projekte zur Verfügung, die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) finanziert wurden. Damit sollte die bedarfsgerechte Erweiterung der Studiengänge bis 2020 gesichert werden. Mit dem darauffolgenden, im Juni 2019 unterzeichneten Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ soll Brandenburg Bundesmittel in Höhe von insgesamt 35 Millionen Euro bis 2027 erhalten. Ab 2024 stehen den Hochschulen in Brandenburg einschließlich der Mitfinanzierung durch die Landesregierung knapp 70 Millionen Euro zur Umsetzung der Ziele, Schwerpunkte und Maßnahmen aus der Verpflichtungserklärung zur Verfügung. Dazu zählen u. a. (MWFK, 2020[38]):
die Aufrechterhaltung und bessere Nutzung der Hochschulkapazitäten;
die weitere Verbesserung der Qualität der Studiengänge zur Erhöhung der Abschlussquoten;
die bedarfsgerechte und fachspezifische Schaffung zusätzlicher Lehrkapazitäten;
und eine spürbare Verbesserung der Lehrqualität durch die Umwandlung vieler befristeter Verträge in unbefristete.
Die Anzahl der Studierenden an den staatlichen Hochschulen ist zwischen 2000 und 2012 um mehr als 57 % gestiegen (zu dem Zeitpunkt gab es die meisten Studierenden in Brandenburg), aber die Zahl der wissenschaftlichen Mitarbeiter hat sich nicht proportional erhöht. Die Hochschulen nutzten das Studienplatzerweiterungsprogramm aus dem Hochschulpakt 2020, um ihr Lehrpersonal durch befristete Stellen zu verstärken.
Die Landesregierung bietet wissenschaftlichem Personal verschiedene Anreizstrukturen
Die an den Fachhochschulen angebotenen Forschungsprofessuren mit Schwerpunkt auf angewandter Forschung haben landesweit eine Vorreiterrolle bei der Diversifizierung der Fachhochschulen gespielt. Ebenso haben die Lehrprofessuren an den Universitäten dem vorrangig in der Lehre tätigen wissenschaftlichen Personal einen Karriereweg eröffnet. Seit 2018 stellt das Postdoc Network Brandenburg Mittel für Forschungsgruppenleitende und Stipendien für Gastforschende an den Brandenburger Universitäten zur Verfügung mit dem Ziel, ausgezeichnete Wissenschaftler an Brandenburg zu binden. Zusätzlich wurde 2018 das „Zukunftsprogramm für die Fachhochschulen des Landes Brandenburg“ erarbeitet (MWFK, 2018[39]), mit dem Graduiertenkollegs eingerichtet, strukturierte Karrierewege an den Fachhochschulen angelegt sowie neue Forschungs- und Lehrschwerpunkte geschaffen werden sollen. In Verbindung mit der steigenden Grundfinanzierung scheinen die Hochschulen attraktivere Karrierewege anbieten zu können.
Zudem hat das MWFK im Spätsommer 2020 einen zweijährigen strukturierten Dialogprozess zum Thema „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ mit den Hochschulen und verschiedenen Interessengruppen (Personalvertreter, Gewerkschaften, Postdoktoranden, Professoren, Inklusionsbeauftragte, Studierende, Schwerbehindertenbeauftragte) auf den Weg gebracht (MWFK, 2020[40]). Darin werden Empfehlungen für weitere Verbesserungen im Bereich der Karriereentwicklung junger Forschenden und der Schaffung zusätzlicher unbefristeter Stellen über die Professur hinaus besprochen. Diese Empfehlungen sollen in das Hochschulgesetz einfließen.
Einige Hochschulakteure betonten jedoch die Notwendigkeit, ein gewisses Maß an Flexibilität zu bewahren, da sich die Bedürfnisse in Wirtschaft und Forschung ständig änderten. Sie sehen die brandenburgischen Hochschulen und Forschungsinstitute in der Rolle der Wegbereiter auf wissenschaftliche Karrieren. So würden die Universitäten und Institute wie Fraunhofer oder Leibnitz junge Menschen zu einer wissenschaftlichen Karriere „befähigen“, jene dann aber ihre Karriere außerhalb Brandenburgs fortsetzen. Die Kontinuität der Hochschulen wird allerdings durch deren Professoren und Verwaltungsstrukturen aufrechterhalten.
Auswertung und Politikempfehlungen
Durch neue Technologien, den nationalen und internationalen Wettbewerb sowie die sich verändernde Arbeitsorganisation wird die brandenburgische Wirtschaft zu einer wissensintensiveren Wirtschaft, was wiederum höhere Kompetenzen und Qualifikationen erforderlich macht. Der größte Beschäftigungszuwachs war in den vergangenen Jahren im Dienstleistungssektor, in den wissensintensiven Wirtschaftszweigen (freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten) sowie im Bildungs- und Gesundheitswesen zu verzeichnen. Das Wachstum in diesen Bereichen wird wohl auch in Zukunft anhalten. Gleichzeitig führt die umfangreiche Einführung neuartiger Technologien dazu, dass sich die Art der Arbeitsplätze verändert und die Qualifikationsanforderungen steigen (Nedelkoska and Quintini, 2018[31]). Um die wirtschaftlichen Chancen, die sich aus diesen Entwicklungen ergeben, zu nutzen und sicherzustellen, dass niemand auf der Strecke bleibt, muss das brandenburgische Hochschulsystem ein breites Spektrum an Qualifikationen1 für den Arbeitsmarkt, einschließlich Möglichkeiten der Weiterqualifizierung der erwerbstätigen Bevölkerung, anbieten.
Die Gewährleistung eines breiten Qualifikationsspektrums innerhalb des Hochschulsystems
Vielfalt im Hochschulsystem
Die Hochschulen müssen ein ausgewogenes Angebot an Studiengängen gewährleisten, das die Bedürfnisse der Studierenden und des Arbeitsmarktes berücksichtigt und durch hervorragende Lehre und Forschung untermauert wird. In ihren Forschungs- und Bildungsprogrammen hat jede Hochschule jedoch bestimmte besonders leistungsstarke Spezialgebiete mit einem exzellenten Ruf (z. B. Informatik an der TH Brandenburg, Betriebswirtschaftslehre an der EUV Frankfurt/Oder und Soziale Arbeit an der FH Potsdam wie in deutschlandweiten Rankings dargestellt (CHE, n.d.[41]). Diese Exzellenzbereiche sollten im Mittelpunkt zusätzlicher Investitionen der Landesregierung und der Hochschulen stehen. Sie sollten auch umfassend beworben werden, auch über Online-Marketing, um das Interesse potenzieller Studierende und führender Forschende zu wecken. Dies würde die Leistung dieser Forschungsgruppen weiter steigern und die Erkundung von Möglichkeiten des Wissenstransfers fördern. Exzellente Forschung und Ausbildung in einem breiten Spektrum von Bereichen kann auch Unternehmen ermutigen, engere Beziehungen zu den Hochschulen aufzubauen, die zur Bereitstellung zusätzlicher Dienstleistungen und möglicherweise zur Ansiedlung von Zweigstellen dieser Unternehmen im Land führen.
Die brandenburgische Regierung hat die Vielfalt des Hochschulsystems durch die institutionelle Spezialisierung erfolgreich unterstützt und sollte dies durch die Rahmenvereinbarungen beibehalten, während sie den Hochschulen Autonomie bei der Umsetzung dieser Ziele einräumt. Ein stetiger Dialog zwischen den Hochschulen, der Arbeitswelt und der Regierung kann eine zügige Anpassung und Schärfung der Hochschulprofile gewährleisten
Die Programmakkreditierung
Zur Akkreditierung neuer Studiengänge ist die Freigabe durch eine unabhängige Akkreditierungsagentur sowie das MWFK und ggf. ein anderes zuständiges Ministerium erforderlich. Der Vorgang dauert über sechs Monate und wird daher von den Hochschulen als recht langsam eingestuft. Die Schaffung oder Anpassung neuer Studiengänge kann in Ausnahmefällen auch zwischen dem MWFK und der Hochschule vertraglich vereinbart werden.
Mit dem Genehmigungsverfahren durch das MWFK soll vor allem der Qualitätsstandard neuer Programme gesichert werden. Die Hochschule muss ein angemessenes Curriculum erarbeitet haben und über das zur Durchführung des Studiengangs qualifizierte Personal verfügen. Ein zweiter Punkt ist die effiziente Nutzung der für Hochschulen zur Verfügung gestellten öffentlichen Gelder durch die Vermeidung einer potenziell verschwenderischen Ausbreitung staatlich subventionierter Studiengänge mit niedrigen Einschreibezahlen und hohen Personalkosten. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass das Hochschulsystem ein breites Spektrum an Qualifikationen anbietet.
Auch wenn sechs Monate ziemlich lang sind, so kann die Hochschule diese Zeit nutzen, um den Lehrplan weiterzuentwickeln und an einem Konzept für die Durchführung zu arbeiten, etwa durch die Beschaffung von Personal und den Aufbau eines Absatzmarktes für das Programm.
Letztlich muss die Balance gefunden werden zwischen der Aufsichtsfunktion des MWFK und der Notwendigkeit, die Qualität, die Glaubwürdigkeit, die Integrität und den Ruf des Qualifikationssystems aufrechtzuerhalten, einerseits, und dem Wunsch der Hochschulen, ihr Studienangebot an die sich verändernde Nachfrage von Studierenden und Arbeitgebenden anzupassen, andererseits. Ein gutes Akkreditierungssystem umfasst zudem einen Überprüfungszyklus im Anschluss an die Einführung des Studiengangs, mit dem überprüft wird, inwieweit die Vorgaben im Hinblick auf Einschreibungen, Studierenden- und Arbeitgeberzufriedenheit und Arbeitsmarktergebnisse der Absolventen erreicht wurden. Alles in allem sollten das MWFK und die Rektoren der Hochschulen den Akkreditierungsprozess gemeinsam bewerten und prüfen, ob damit die gesetzten Ziele erreicht werden oder ob die relativ lange Dauer des Vorgangs in manchen Fällen guten Ergebnissen im Weg steht und ob die Überprüfungsphase nach der Einführung des Studiengangs gut funktioniert.
Duale Studiengänge
Das Angebot dualer Bachelorstudiengänge wurde in der jüngsten Vergangenheit von vielen Studierenden angenommen und wird wohl in Zukunft anwachsen. Für duale Studiengänge bedarf es aufgrund der hohen Kosten für die Koordinierung des Programmablaufs mit den Ausbildungsunternehmen, die Unterstützung der Ausbildenden am Arbeitsplatz (die keine Pädagogen sind) und die Betreuung der Studierenden am Arbeitsplatz in der Regel zusätzlichen Personals. Zudem kann es schwierig sein, Ausbildungspartner unter den lokalen Unternehmen zu finden. Bisher haben sich duale Studiengänge in Brandenburg als ein erfolgreiches Modell erwiesen, um dem Bedarf der regionalen und lokalen Wirtschaft gerecht zu werden, aber auch, um Studierende anzuziehen, die sonst keinen höheren Bildungsweg eingeschlagen hätten.
Die Förderung von Um- und Höherqualifizierung
Die Deckung des Hochschulbildungsbedarfs von Erwerbstätigen
Von den Hochschulen wird erwartet, dass sie neben dualen Studiengängen noch weitere Hochschulbildungsformate für erwerbstätige Studierende, einschließlich berufsbegleitender Bachelorstudiengänge, anbieten. Angesichts des prognostizierten steigenden Bedarfs an Höher- und Umqualifizierung von Erwerbstätigen und der Tatsache, dass viele Studierende ihr Studium abbrechen, um in ein Arbeitsverhältnis zu treten, müsste das Hochschulangebot flexibler und mit der Arbeit vereinbar werden. Zudem können Schritte unternommen werden, um in Brandenburg im Rahmen von Hochschulprogrammen, aber auch als Bestandteil des nationalen Qualifikationsrahmens den Übergang zu Hochschulgängen zu erleichtern, die etwa durch die Anerkennung vorheriger Lernleistungen oder tertiärer Kurzstudiengänge, sogenannte Mikroabschlüsse, zu einem Abschluss führen.
Es gibt Möglichkeiten, Beratungs- und Vorbereitungsangebote für die Gruppe der Berufstätigen digital durchzuführen, die aufgrund beruflicher und familiärer Verpflichtungen oft Angebote nicht persönlich wahrnehmen können. Darüber hinaus verwiesen Interessenvertreter aus der Wirtschaft auf das Potenzial digitaler Studienangebote, um auch Mitarbeitende aus Unternehmen in abgelegenen ländlichen Gebieten zur Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu motivieren.
Der Bundes- und Landesregierung obliegt es, erwachsene Lernende über den Wert, die Anforderungen und die Ergebnisse einer Hochschulbildung für Erwachsene (einschließlich einer Weiterbildung) zu informieren. Die Arbeitsagentur stellt auf ihrer Website einen Katalog mit verschiedenen Weiterbildungsmaßnahmen für erwachsene Lernende zur Verfügung. Anhand ihres Sozial- und Arbeitsverhaltens sowie ihrer Kompetenzen und Interessen können erwachsene Lernende zudem ihre Bereitschaft für Fortbildungsmaßnahmen beurteilen. Diese Informationen müssten in geeigneter Weise mit dem Bildungsangebot in Deutschland insgesamt und dem in Brandenburg verknüpft werden (siehe Kapitel 4).
Wissenschaftliche Weiterbildung
Der Bedarf an Höher- und Umqualifizierung wirft die Frage nach der Bereitstellung, der Inanspruchnahme und der Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen auf. Durch Weiterbildungsmaßnahmen können Unternehmen in die Lage versetzt werden, die zunehmende Komplexität der Arbeit zu bewältigen, die sich aus den technologischen Entwicklungen ergibt. Dadurch kann es Menschen zudem ermöglicht werden, länger erwerbstätig zu sein – eine Notwendigkeit angesichts der steigenden Lebenserwartungen, der besseren Gesundheit und Mobilität älterer Leute und des sinkenden Anteils der traditionellen erwerbstätigen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung. Daher hat die Bundesregierung eine Strategie für lebenslanges Lernen erarbeitet.
Diese Tendenzen werfen wichtige strategische Fragen auf:
Wie sollten Weiterbildungsmaßnahmen strukturiert sein? Wie sollte ihre Qualität gewährleistet werden? Wie sollten die Abschlüsse aussehen?
Wie sollten die Kosten zwischen Arbeitgebenden, -nehmenden und der Regierung verteilt werden?
Einige Angestellte bilden sich mit der Belegung von Qualifizierungsmodulen weiter. Diese Module sind jedoch mit Blick auf den zeitlichen Rahmen, den Umfang und den Schwerpunkt nicht unbedingt geeignet für Arbeitnehmende, die eine spezifische Umschulung wünschen. Das MWFK und die Hochschulen in Brandenburg sollten alternativ einen systematischen Ansatz für die Weiterbildung anhand von Mikroabschlüssen in Betracht ziehen (OECD, 2021[42]). Mikroabschlüsse sind per Definition „sehr klein“ und können daher (hinsichtlich der Verwaltung und des Zeitplans) auf die Bedürfnisse von Weiterbildungswilligen ausgerichtet werden. Es müsste möglich sein, sie wie Teile eines Bausatzes zusammenzufügen, sodass frühere Ausbildungen anerkannt werden und mit der Zeit ein beträchtliches Weiterbildungsportfolio aufgebaut werden kann.
Mikroabschlüsse eignen sich besonders für die Weiterbildung von Arbeitnehmenden, die bereits über eine abgeschlossene Erstausbildung und in vielen Fällen auch über einen ersten Hochschulabschluss verfügen. Während Mikroabschlüsse zusammenfügbar gestaltet werden können, sind sie weniger geeignet für erste berufsqualifizierende Abschlüsse. Ein Hochschulabschluss stellt ein kohärentes Ganzes aus logisch zusammengesetzten Modulen dar, das nicht durch das Zusammenfügen solcher Module erreicht werden kann, die nicht zu einem Lernpfad aus voneinander abhängigen Komponenten führen (Wheelahan and Moodie, 2021[43]) (siehe Kasten 3.4 zum europäischen Beratungsprozess über Mikroabschlüsse).
Kasten 3.4. Ein möglicher europäischer Ansatz für Mikroabschlüsse
Die Europäische Kommission hat einen „europäischen Ansatz für Microcredentials“ initiiert. Dieser zielt darauf ab, die Akzeptanz von Mikroabschlüssen zu steigern, ihre Transparenz und Übertragbarkeit zu verbessern und Anerkennungsverfahren zu erleichtern.
Der Ansatz der EU-Kommission umfasst:
1 eine gemeinsame und transparente Definition
2 eine definierte Liste mit Standardelementen für die Beschreibung von Mikroabschlüssen
3 die Angleichung an die nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) und den Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR): definierte Niveaus und Standards zur Beschreibung von Lernergebnissen
4 Qualitätssicherungsstandards
5 definierte Kreditpunkte: das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS), definierte Lernergebnisse und fiktives Arbeitspensum
6 die Anerkennung für ein weiterführendes Studium und/oder zu Beschäftigungszwecken
7 die Übertragbarkeit: Vergabe, Speicherung und gemeinsame Nutzung von Mikroabschlüssen
8 die Erstellung von Plattformen für die Bereitstellung und Bewerbung von Kursen, die zu Mikroabschlüssen führen
9 Anreize für die Akzeptanz von Mikroabschlüssen.
Die Beratungsgruppe empfiehlt, dass die Leistungsnachweise und Abschlusszertifikate eindeutig als Mikroabschlüsse (und nicht wie ein Abschluss einer kompletten Ausbildung) gekennzeichnet und so weit wie möglich mit ECTS-Punkten verknüpft werden sollten. Sie könnten „angehäuft“, also kombiniert werden, um ausreichend Flexibilität für größere Lerneinheiten zu bieten und den verschiedenen nationalen institutions‑ und branchenspezifischen Praktiken und Kontexten gerecht zu werden.
Aus dem Bericht der EU-Kommission geht eindeutig hervor, dass einzelne Mikroabschlüsse nicht zu einem Abschluss einer kompletten Ausbildung kombiniert werden können. Dem liegt zugrunde, dass ein Hochschulabschluss ein kohärentes Ganzes aus logisch zusammengesetzten Modulen darstellt, die nicht durch das Zusammenfügen von Modulen erreicht werden kann, die möglicherweise keinem spezifischen Lernpfad, keiner gegenseitigen Abhängigkeit und keiner Kohärenz Rechnung tragen.
Die relative Bedeutung des lebenslangen Lernens in der einzelstaatlichen Politik wird sich wahrscheinlich auf die Prioritäten der betreffenden Institutionen in Bezug auf ihr Engagement für die Weiterbildung anhand von Mikroabschlüssen auswirken. Die Mitglieder der Beratungsgruppe sind sich einig, dass es einer umfangreichen Strategie mit klaren Zielen, Vorgehensweisen und zugewiesenen Mitteln bedarf, damit Mikroabschlüsse akzeptiert werden, und dass diese Strategie sowohl innerhalb der einzelnen Institutionen deutlich kommuniziert als auch externen Akteuren zugänglich gemacht werden muss, um einen kulturellen Wandel anzustoßen.
Quelle: European Commission (2020[44]), A European Approach to Micro-credentials, https://education.ec.europa.eu/sites/default/files/document-library-docs/european-approach-micro-credentials-higher-education-consultation-group-output-final-report.pdf.
Im OECD-Gebiet rangieren die Deutschen bei der Aufnahme einer Weiterbildungsmaßnahme etwa auf Platz 10 und liegen damit über dem OECD-Durchschnitt. Knapp die Hälfte aller deutschen Arbeitnehmenden hat in den 12 Monaten vor der OECD-Erhebung über die Fähigkeiten und Fertigkeiten von Erwachsenen an einer formellen oder informellen Ausbildungsmaßnahme teilgenommen. Damit liegen sie dennoch 10 Prozentpunkte unter den Ländern an der Spitze des Rankings. Aus der Erhebung geht hervor, dass sich knapp 30 % der Befragten mehr Schulungsmaßnahmen wünschen (OECD, 2021[45]). Das größte Hindernis für die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme ist mangelnde Zeit – die Weiterbildung sei nicht mit beruflichen oder familiären Verpflichtungen zu vereinbaren (OECD, 2021[45]). Eine Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Hochschulen und den lokalen Unternehmen, einschließlich KMU, wäre sehr wichtig, um das Bewusstsein der Arbeitgebenden und -nehmenden für die Notwendigkeit von Weiterbildungen zu schärfen und das Bildungsangebot besser an den Bedarf der Wirtschaft anzupassen (siehe Kapitel 6).
Auch der Kostenfaktor stellt ein Hindernis dar, wenn auch in geringerem Maße als der Zeitmangel. Da Weiterbildungsmaßnahmen in Brandenburg derzeit selbst finanziert werden müssen, könnte der Kostenfaktor die Nachfrage nach diesen Maßnahmen in Brandenburg in größerem Maße verringern als in anderen Bundesländern (und OECD-Ländern), in denen Weiterbildungsmaßnahmen teilweise aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Die Frage, ob Hochschulen aufgrund von EU-Bestimmungen berechtigt sind, öffentliche Mittel zur Finanzierung gewisser Weiterbildungsangebote zu verwenden, wird ausführlicher im Bericht “Wissenschaftliche Weiterbildung und der EU-Rahmen für staatliche Beihilfen: Auswirkungen auf den öffentlichen Hochschulsektor in Brandenburg” (OECD, 2022[32]). Eine angemessene finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an (wissenschaftlichen) Weiterbildungen sollte ebenfalls geschaffen werden.
Politikempfehlungen
Kasten 3.5. Politikempfehlungen zur Gewährleistung eines Hochschulsystems mit einem breiten Qualifikationsspektrum und zur Förderung von Um- und Höherqualifizierung
Vielfalt und Exzellenz
Aufrechterhaltung der Spezialisierung von Hochschulen und Investition in Exzellenzbereiche anhand von Rahmenverträgen mit den Hochschulen und gestützt durch den ständigen Dialog zwischen der Hochschulrektorenkonferenz, dem MWFK, weiteren staatlichen Behörden und den Arbeitgeberverbänden.
Umfangreiche Bewerbung der Exzellenzbereiche (einschließlich über Online-Marketing), um das Interesse von Studieninteressierten und Spitzenforschenden zu wecken, die Leistung dieser Forschungsgruppen noch zu erhöhen und weitere Möglichkeiten des Wissenstransfers zu erkunden.
Studienangebote, Zugangsmöglichkeiten und Akkreditierung
Angesichts der erwarteten verstärkten Notwendigkeit zur Höher- und Umqualifizierung erwerbstätiger Personen und der Studienabbruchproblematik aufgrund von Beschäftigungsmöglichkeiten oder aus finanziellen Gründen: Gewährleistung einer strukturierten und zeitlich angepassten Vermittlung von Studieninhalten (z. B. durch hybride Lehrformate und das sogenannte Blended Learning, bei denen Online- und Präsenzunterricht im Wechsel stattfindet, und durch Abendkurse). Nur so lassen sich Nachteile für Teilzeitstudierende abbauen und Studienpläne besser mit der Erwerbstätigkeit vereinbaren.
Untersuchung von Mechanismen für einen verbesserten Zugang zu Studiengängen, einschließlich auf Bachelorniveau, die Erwerbstätige in Vollzeit komplett berufsbegleitend absolvieren können.
Überarbeitung der Struktur von Weiterbildungsprogrammen unter Berücksichtigung neuer Entwicklungen, etwa dem Aufkommen von Mikroabschlüssen (Microcredentials).
Prüfung der Verfahren für die Erstakkreditierung von Studiengängen unter Abwägung der Notwendigkeit, einerseits durch die qualitative Bewertung des Studienaufbaus und des Leistungsvermögens der Hochschule hohe Integritätsstandards und ihre Glaubwürdigkeit aufrechtzuerhalten, und andererseits, die Bedarfe von Arbeitgebenden und Industrieverbänden zu berücksichtigen. Einführung von besseren Systemen für die Folgeprüfungen bereits genehmigter Studiengänge, etwa durch die Überprüfung, inwieweit neue Studiengänge zu höheren Einschreibungs- und Abschlussquoten und guten Ergebnissen für die Absolventen führen oder Bedarfe der Arbeitgebenden/Wirtschaft erfüllt werden.
Hochschulfinanzierung durch öffentliche Gelder
Sicherung der verfügbaren Finanzierung und der Infrastruktur für duale Studiengänge.
Finanzierungssicherung von Bachelorstudiengängen, die parallel zu einer Vollzeitbeschäftigung absolviert werden können.
Prüfung der Finanzierungsmöglichkeiten von Weiterbildungen unter Einhaltung der EU-Vorschriften zur staatlichen Beihilfe.
Finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Weiterbildungen
Aufmerksame Beobachtung der Wirksamkeit von finanzieller Unterstützung des Bundes für Weiterbildungsteilnehmende; mögliche Wiedereinführung einer länderspezifischen Maßnahme zur gezielten Unterstützung für die Inanspruchnahme von Weiterbildungen an Hochschulen (ähnlich der kürzlich eingestellten Fördermaßnahme des Bildungsschecks).
Quellennachweise
[1] AER (2017), “Regionalisation in Germany: The advantages of a federal state”, Assembly of European Regions, https://aer.eu/regionalisation-germany-advantages-federal-state/ (accessed on 4 February 2021).
[11] Akkreditierungsrat (2021), Accreditation Council, https://www.akkreditierungsrat.de/en/stiftung-akkreditierungsrat/akkreditierungsrat/accreditation-council (accessed on 4 February 2021).
[17] Babyesiza, A. and C. Berthold (2018), Tatsächliche Hochschulautonomie am Beispiel der finanziellen Steuerung der Hochschulen in Brandenburg und NRW, Centrum für Hochschulentwicklung, https://www.che.de/download/che_ap_206_finanzautonomie-pdf/ (accessed on 7 April 2021).
[15] BLHP (n.d.), Brandenburgische Landesrektorenkonferenz, Brandenburgische Landeskonferenz der Hochschulpäsidentinnen und -präsidenten, https://www.blrk.de/ (accessed on 8 April 2021).
[34] BMBF (2021), Bund-Länder-Wettbewerb “Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen” — Wettbewerb Offene Hochschulen, https://www.wettbewerb-offene-hochschulen-bmbf.de/ (accessed on 8 April 2021).
[36] BTU (2021), “Double Degree: Study Programme Power Engineering (M.Sc.) – BTU Cottbus-Senftenberg”, webpage, https://www.b-tu.de/en/powerengineering-ms/double-degree (accessed on 8 April 2021).
[30] CHE (2020), CHECK – Teilzeitstudium in Deutschland 2020, CHE Centrum für Hochschulentwicklung, https://www.che.de/download/check-teilzeitstudium-2020/?ind=1603378124992&filename=CHECK_Teilzeitstudium_in_Deutschland_2020.pdf (accessed on 8 April 2021).
[41] CHE (n.d.), CHE Ranking, Centrum für Hochschulentwicklung, https://www.che.de/en/ranking-germany/ (accessed on 17 November 2021).
[16] Dohmen, D. and R. Krempkow (2015), “Hochschulautonomie im Ländervergleich”, Konrad-Adenauer Stiftung, http://www.kas.de/hochschulautonomie (accessed on 7 April 2021).
[19] EUA (2017), University Autonomy in Europe III Country Profiles, European University Association.
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[10] European Union (2014), “Higher Education in Germany”, webpage, https://www.euroeducation.net/prof/germanco.htm (accessed on 4 February 2021).
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[29] MWFK (2017), Verordnung über den Umfang der Lehrverpflichtung des hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den staatlichen Hochschulen des Landes Brandenburg (Lehrverpflichtungsverordnung - LehrVV), Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur, https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/lehrvv (accessed on 26 February 2021).
[13] MWFK (n.d.), Landeshochschulrat, webpage, https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/wissenschaft/landeshochschulrat/ (accessed on 4 February 2021).
[9] MWFK (n.d.), rechtliche Grundlagen / zentrale Dokumente, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur, https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/wissenschaft/rechtliche-grundlagen-zentrale-dokumente/ (accessed on 8 February 2021).
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[33] Wissenschaftsrat (2019), Empfehlungen zu hochschulischer Weiterbildung als Teil des lebenslangen Lernens, Wissenschaftsrat, https://www.wissenschaftsrat.de/download/2019/7515-19.pdf?__blob=publicationFile&v=1.
Anmerkung
← 1. Das Angebot sollte umfangreich sein und auch Studiengänge der Sozial- und Geisteswissenschaften enthalten, da die im Studium und in Praktika erworbenen Kompetenzen der Absolventen solcher Studiengänge auch in den technologieintensiven Branchen einsetzbar sind.