Als Antwort auf die COVID-19-Krise haben einige Steuerverwaltungen bereits innerstaatliche Leitlinien zu bestimmten Verrechnungspreisfolgen von COVID-19 veröffentlicht. Dies ist zwar ein wichtiger erster Schritt, um Erwartungen zu formulieren, Zusammenarbeit zu ermöglichen und für mehr Steuersicherheit zu sorgen; aufgrund der zweiseitigen Natur der Verrechnungspreise kann die Steuersicherheit in diesem Bereich jedoch nur mit einem gemeinsamen Ansatz erhöht werden. Dieses Dokument soll nun erläutern, wie der in den OECD-Verrechnungspreisleitlinien verankerte Fremdvergleichsgrundsatz auf die besonderen Sachverhalte und Herausforderungen anzuwenden ist, die sich aus der COVID-19-Pandemie ergeben. Dabei stehen vier Themen im Vordergrund: i) Vergleichbarkeitsanalyse, ii) Verluste und Aufteilung der COVID-19-spezifischen Kosten, iii) staatliche Hilfsprogramme und iv) Vorabverständigungen über die Verrechnungspreise (APA). Diese Leitlinien wurden von den 137 Mitgliedern des Inclusive Framework on BEPS von OECD und G20 erarbeitet und gebilligt. Einige Mitglieder des Inclusive Framework orientieren sich zwar am United Nations Practical Manual on Transfer Pricing for Developing Countries (2017), in Fällen, in denen das VN-Handbuch ähnliche Analyse- und Lösungsansätze vorsieht wie die OECD-Verrechnungspreisleitlinien, dürften sie jedoch auch für sie hilfreich sein.
Leitlinien zu den Verrechnungspreisfolgen der COVID-19-Pandemie
Policy paper
Antworten der OECD auf das Coronavirus (COVID-19)
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Abstract
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