Eine alternde Bevölkerung und ein steigender Bedarf an Kompetenzen erhöhen die Erwartungen an die Hochschulen im Hinblick auf den Ausbau ihres Weiterbildungsangebots für Erwachsene, die ihre Qualifikationen auf einem höheren Niveau erneuern oder erweitern wollen. Maßnahmen zur Weiterbildung werden daher immer wichtiger, um hochqualifizierte Arbeitskräfte in Deutschland und insbesondere im Land Brandenburg zu halten. Da die Kohleförderung in Brandenburg schrittweise eingestellt wird, versucht die Landesregierung, die Entwicklung fortschrittlicher Fertigungsverfahren zu fördern und die Kapazität für innovationsfördernde Aktivitäten zu erhöhen. Derartige Entwicklungen werden wahrscheinlich die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt nach höher qualifizierten Arbeitskräften erhöhen. Gleichzeitig altert die brandenburgische Erwerbsbevölkerung; es ist auch zu erwarten, dass die Menschen in Brandenburg länger am Arbeitsmarkt teilnehmen werden als in der Vergangenheit.
Die öffentlichen Hochschuleinrichtungen in Brandenburg tragen bislang jedoch nur vergleichsweise wenig dazu bei. Um ihr Angebot an wissenschaftlicher Weiterbildung zu erweitern, bräuchten diese Einrichtungen mehr Rechtssicherheit bei der Verwendung öffentlicher Mittel angesichts der politischen Vorgaben der Europäischen Union (EU) zu staatlichen Beihilfen. Die EU-Beihilfepolitik gewährleistet, dass öffentliche Subventionen (staatliche Beihilfen) von staatlichen Stellen nicht zur Verdrängung anderer Akteure (wirtschaftlicher Tätigkeiten) von den Märkten verwendet werden. Es gibt keine klaren Vorgaben auf EU-, Bundes- oder Landesebene dazu, ob Weiterbildung eine nicht-wirtschaftliche Tätigkeit darstellt und somit von den EU-Beihilfevorschriften ausgenommen ist.
Der vorliegende Bericht analysiert die Gründe für diese Rechtsunsicherheit und gibt Empfehlungen an die Landesregierung und die öffentlichen Hochschulen in Brandenburg für die Klärung des Status der wissenschaftlichen Weiterbildung als staatlich geförderte Aktivität. Darüber hinaus werden Anhaltspunkte für die Auslegung und künftige Reform des EU-Beihilferechtsrahmens in Bezug auf wissenschaftliche Weiterbildung gegeben und Impulse für das politische Handeln in anderen Bundesländern und auf Bundesebene gesetzt.
Das OECD-Projektteam beauftragte KPMG Law mit einer rechtlichen Analyse dieser Frage. KPMG Law soll in diesem Zusammenhang untersuchen, wie sich die verschiedenen Kategorien der Weiterbildung im EU-Rechtsrahmen widerspiegeln, und Empfehlungen zur Erhöhung der Rechtssicherheit erarbeiten. Darüber hinaus beauftragte das OECD-Projektteam einen deutschen Steuerexperten auf dem Gebiet des Hochschulwesens mit der Beratung im Rahmen dieser Arbeit. Der Bericht profitierte maßgeblich von den Hinweisen und Anmerkungen von Bernhard von Wendland, einem führenden Experten für Beihilferecht sowie Forschungs- und Innovationspolitik der Europäischen Kommission.
Dieser Bericht ist ein Ergebnis des Projektes "Analysis and advice for a renewed tertiary education strategy for Brandenburg and guidance on categorisation of scientific continuing education" (Analyse und Beratung für eine erneuerte Hochschulstrategie für das Land Brandenburg und Anleitung zur Kategorisierung wissenschaftlicher Weiterbildung), das aus zwei Teilprojekten bestand und von der Europäischen Union über das Strukturreform-Förderprogramm finanziert wurde. Der Antrag auf Förderung des Teilprojekts zur Kategorisierung der Weiterbildung wurde von der Fachhochschule Potsdam (FH Potsdam) auf Initiative ihrer Präsidentin, Prof. Dr. Eva Schmitt-Rodermund, im Einvernehmen mit den anderen sieben öffentlichen Hochschulen in Brandenburg und dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) gestellt. Das Projekt wurde in enger Zusammenarbeit mit der FH Potsdam, den sieben anderen öffentlichen Hochschulen des Landes, dem MWFK und der Generaldirektion Unterstützung von Strukturreformen der Europäischen Kommission durchgeführt.