Eine alternde Bevölkerung und ein steigender Bedarf an Kompetenzen verstärken die Erwartungen, dass die Hochschulen Weiterbildungsangebote für Erwachsene, die ihre Qualifikationen auf einem höheren Niveau erneuern oder erweitern wollen, ausbauen werden. Weiterbildung wird auch in Deutschland und insbesondere im Land Brandenburg immer wichtiger, um den Bestand an hochqualifizierten Arbeitskräften zu erhalten. Die öffentlichen Hochschuleinrichtungen in Brandenburg tragen bislang jedoch nur vergleichsweise wenig dazu bei. Um ihr Angebot an wissenschaftlicher Weiterbildung zu erweitern, bräuchten diese Einrichtungen mehr Rechtssicherheit bei der Verwendung öffentlicher Mittel angesichts der politischen Vorgaben der Europäischen Union (EU) zu staatlichen Beihilfen. Die EU-Beihilfepolitik gewährleistet, dass öffentliche Subventionen (staatliche Beihilfen) von staatlichen Stellen nicht zur Verdrängung anderer Akteure (wirtschaftlicher Tätigkeiten) von den Märkten verwendet werden. Es gibt keine klaren Vorgaben auf EU-, Bundes- oder Landesebene dazu, ob Weiterbildung eine nicht-wirtschaftliche Tätigkeit darstellt und somit von den EU-Beihilfevorschriften ausgenommen ist. Der vorliegende Bericht analysiert die rechtlichen Grundlagen und gibt Empfehlungen an die Landesregierung und öffentliche Hochschuleinrichtungen in Brandenburg dazu, wie sich der Status der wissenschaftlichen Weiterbildung als staatlich geförderte Tätigkeit klären lässt. Darüber hinaus werden Hinweise für die Auslegung und künftige Reform des EU-Beihilferahmens gegeben und Impulse für politisches Handeln auch in anderen deutschen Bundesländern und auf Bundesebene gesetzt.
Wissenschaftliche Weiterbildung und der EU-Rahmen für staatliche Beihilfen
Auswirkungen auf den öffentlichen Hochschulsektor in Brandenburg
Higher Education