In diesem Kapitel werden sämtliche „Saragossa-Indikatoren“ für Drittstaatsangehörige in der Europäischen Union und anderen europäischen OECD-Ländern sowie weitere sachdienliche Indikatoren behandelt. Die Ergebnisse dieser Gruppe werden denen der Staatsangehörigen der jeweiligen Aufnahmeländer sowie der übrigen dort ansässigen EU-Bürger*innen gegenübergestellt. Zunächst werden die Größe und die Zusammensetzung (Indikator 8.1) sowie die Aufenthaltsdauer und die Herkunft (Indikator 8.2) der zugewanderten Nicht-EU-Population beleuchtet. In den folgenden Abschnitten rücken dann die Themen Beschäftigung und Erwerbstätigkeit (Indikator 8.3), Erwerbslosigkeit (Indikator 8.4), selbstständige Beschäftigung (Indikator 8.5), Überqualifizierung (Indikator 8.6), Bildungsniveau (Indikator 8.7), Einkommen (Indikator 8.8), Armut (Indikator 8.9), Wohnstatus (Indikator 8.10), Gesundheit (Indikator 8.11), langfristig Aufenthaltsberechtigte (Indikator 8.12), Wahlbeteiligung (Indikator 8.13), Einbürgerung (Indikator 8.14) und wahrgenommene Diskriminierung (Indikator 8.15) in den Fokus der Untersuchung.
Indikatoren der Integration von Zugewanderten 2023
8. Drittstaatsangehörige in der Europäischen Union und in europäischen OECD-Ländern
Abstract
In Kürze
Welche Rechte die ausländische Bevölkerung in der Europäischen Union (EU) genießt und welche Rechtsvorschriften für sie gelten, hängt von der Staatsangehörigkeit der betreffenden Personen ab. Während Staatsangehörige eines anderen EU-Landes den gleichen Zugang zum Arbeitsmarkt und zur sozialen Sicherung genießen wie im Inland Geborene, ist dies für Drittstaatsangehörige nicht der Fall. Bei der Betrachtung der Integrationsergebnisse in Europa ist es deshalb sinnvoll, zwischen ausländischen EU‑Bürger*innen und Nicht-EU-Staatsangehörigen zu unterscheiden. „Ausländisch“ ist dabei nicht gleichbedeutend mit „im Ausland geboren“, da Zugewanderte auch eingebürgert werden können. In manchen Ländern erhalten Kinder von Zugewanderten zudem nicht automatisch bei der Geburt die Staatsbürgerschaft des Aufnahmelandes.
Mobile EU-Bürger*innen und Nicht-EU-Staatsangehörige sind zwei unterschiedliche Gruppen, die beide wachsen
2020 lebten in der Europäischen Union 36 Millionen ausländische Staatsangehörige. Nahezu zwei Drittel davon waren Drittstaatsangehörige, die damit 5 % der EU-Gesamtbevölkerung ausmachten. Das entspricht rd. 23 Millionen Menschen. Beim übrigen Drittel handelte es sich um mobile EU-Bürger*innen. Sie machten rd. 3 % der Gesamtbevölkerung der EU aus – rd. 13,4 Millionen Menschen.
In fast allen EU-Ländern ist der Anteil dieser Gruppen an der Gesamtbevölkerung im letzten Jahrzehnt gewachsen. Die Gruppe der Zugewanderten mit asiatischer Staatsangehörigkeit hat sich EU-weit verdoppelt, was hauptsächlich auf den starken Anstieg der humanitären Migration aus dieser Region zurückzuführen ist. Die meisten Drittstaatsangehörigen im arbeitsfähigen Alter kommen aber nach wie vor aus europäischen Nicht-EU-Ländern (35 %).
Drittstaatsangehörige sind im Durchschnitt tendenziell jünger als die Staatsangehörigen der Aufnahmeländer. Der Großteil ist zwischen 25 und 54 Jahre alt. Viele Drittstaatsangehörige kommen im Haupterwerbsalter in die EU, und mit zunehmender Aufenthaltsdauer steigt die Wahrscheinlichkeit ihrer Einbürgerung. Aber dennoch lebt mehr als die Hälfte der Drittstaatsangehörigen in der EU seit mindestens zehn Jahren in ihrem Aufnahmeland. In Spanien, Italien und Griechenland liegt der Anteil noch höher.
Nicht-EU-Staatsangehörige erzielen schlechtere Arbeitsmarktergebnisse als inländische Staatsangehörige oder mobile EU-Bürger*innen, wobei das Bildungsniveau nur teilweise eine Rolle spielt
Im EU-Durchschnitt sind 56 % der Drittstaatsangehörigen in Beschäftigung – gegenüber 68 % der inländischen Staatsangehörigen und 70 % der mobilen EU-Bürger*innen. Je länger Drittstaatsangehörige in ihrem Aufnahmeland ansässig sind, desto besser sind ihre Arbeitsmarktergebnisse. So sind unter den neu zugewanderten Drittstaatsangehörigen weniger als die Hälfte erwerbstätig, während es unter denen, die schon seit mindestens zehn Jahren ansässig sind, 61 % sind. In der Hälfte der EU-Länder, vor allem in langjährigen Zielländern wie Belgien und in den meisten nordischen und südeuropäischen Ländern, sind weniger als 50 % der Frauen aus Drittstaaten erwerbstätig.
Die meisten Nicht-EU-Staatsangehörigen, die sich in den letzten zehn Jahren in der EU niederließen, haben einen viel höheren Bildungsstand als vorhergehende Kohorten. Dennoch ist EU-weit fast die Hälfte der Drittstaatsangehörigen geringqualifiziert, während es unter den inländischen Staatsangehörigen nur ein Fünftel ist. Lediglich 23 % der Drittstaatsangehörigen in der EU haben einen Tertiärabschluss, im Vergleich zu 32 % der inländischen Staatsangehörigen.
In einem Drittel der Länder (vor allem in Südeuropa und der Tschechischen Republik) haben gering-qualifizierte Drittstaatsangehörige höhere Beschäftigungsquoten als geringqualifizierte Staatsangehörige.
Unter den Drittstaatsangehörigen mit Tertiärabschluss sind in der EU nur 68 % erwerbstätig, gegenüber 87 % der Staatsangehörigen der Aufnahmeländer. In fast allen Ländern, vor allem aber in Österreich und der Schweiz, gibt es bei den Hochqualifizierten größere Unterschiede zwischen Drittstaatsangehörigen und inländischen Staatsangehörigen als bei den Geringqualifizierten.
Rund zwei Fünftel der Drittstaatsangehörigen mit Tertiärabschluss sind für ihre Arbeit überqualifiziert – unter den Staatsangehörigen der Aufnahmeländer ist das für ungefähr ein Fünftel der Fall. In Italien und Portugal sind Drittstaatsangehörige mit Tertiärabschluss rund viermal so häufig überqualifiziert wie die Staatsangehörigen dieser Länder. Die Überqualifizierungsquoten von Drittstaatsangehörigen, die über einen Abschluss aus dem Aufnahmeland verfügen, sind zwar geringer, doch auch mit Abschluss aus dem Aufnahmeland schneiden Nicht-EU-Bürger*innen in fast allen Ländern schlechter ab als inländische Staatsangehörige. Bei aus Drittstaaten zugewanderten Frauen liegt die Überqualifizierungsquote mit 44 % besonders hoch.
Nicht nur die Arbeitsmarktergebnisse von Drittstaatsangehörigen sind ungünstiger als die von mobilen EU-Bürger*innen und inländischen Staatsangehörigen, sondern auch ihre Lebensverhältnisse
Zwei von fünf Drittstaatsangehörigen in der EU leben in relativer Armut. Sie sind mehr als eineinhalbmal so häufig armutsgefährdet wie mobile EU-Bürger*innen und zweieinhalbmal so häufig wie inländische Staatsangehörige. In rund der Hälfte aller Länder sind die Armutsquoten unter Drittstaatsangehörigen und mobilen EU-Bürger*innen gestiegen, während sie bei den inländischen Staatsangehörigen in den meisten Ländern stabil blieben.
Fast ein Viertel der Drittstaatsangehörigen befindet sich im untersten Haushaltseinkommensdezil, in Ländern wie Österreich, Belgien und Frankreich sogar ein Drittel. Die Abstände im Medianeinkommen zwischen Haushalten von Nicht-EU-Bürger*innen und Haushalten von inländischen Staatsangehörigen haben sich in den letzten zehn Jahren insgesamt vergrößert.
Aufgrund ihrer wirtschaftlich schwächeren Situation verfügen nur 24 % der Drittstaatsangehörigen über Wohneigentum – gegenüber 73 % der inländischen Staatsangehörigen. Bei den Wohnungen mit vergünstigter Miete sind Drittstaatsangehörige überraschenderweise ebenso unterrepräsentiert.
Bei der politischen Teilhabe und der Einbürgerung von in der EU Geborenen und Nicht-EU-Migrant*innen gibt es – teilweise bedingt durch die gesetzlichen Regelungen – sehr große Unterschiede zwischen den Ländern, wobei die Einbürgerungsquote bei den außerhalb der EU Geborenen höher liegt
Nicht-EU-Migrant*innen erwerben häufiger die Staatsangehörigkeit des Aufnahmelandes als Zugewanderte, die in einem anderen EU-Land geboren wurden. Im EU-Durchschnitt sind 57 % der Nicht-EU-Migrant*innen nach zehn Jahren eingebürgert. Bei den in der EU Geborenen sind es nur 44 %. Ausnahmen bilden einige mittel- und osteuropäische Länder, in denen die Zugewandertenpopulationen von nationalen Minderheiten geprägt sind.
Zugewanderte Hochqualifizierte aus Nicht-EU-Ländern werden in nahezu allen Ländern häufiger eingebürgert, was teilweise mit landessprachlichen Kenntnissen und der vorausgesetzten wirtschaftlichen Eigenständigkeit zusammenhängt.
In den meisten EU-Ländern lag die Wahlbeteiligung der in Drittstaaten Geborenen bei den letzten Wahlen unter der Wahlbeteiligung der im Inland Geborenen. Im Zeitraum 2010–2018 nahmen in Drittstaaten Geborene allerdings häufiger an nationalen Wahlen teil als im vorangegangenen Zehnjahreszeitraum, während im Inland Geborene etwas seltener wählen gingen.
Drittstaatsangehörige fühlen sich nach eigenen Angaben häufiger diskriminiert als mobile EU-Bürger*innen
Ein Fünftel der Drittstaatsangehörigen in der EU fühlt sich einer Gruppe zugehörig, die aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, Nationalität oder Hautfarbe diskriminiert wird. Unter den mobilen EU-Bürger*innen ist dies nur für 10 % der Fall. Unter den Nicht-EU-Staatsangehörigen ging die wahrgenommene Diskriminierung im Zeitraum 2012–2018 im Vergleich zu 2002–2008 zwar zurück, dennoch bleibt sie vor allem in Belgien (34 %) und Frankreich (29 %) auf einem hohen Niveau.
Bei Männern und Geringqualifizierten liegen die Werte besonders hoch. Am häufigsten diskriminiert fühlen sich Drittstaatsangehörige aus Subsahara-Afrika (30 %) und Nordafrika (31 %).
8.1. Größe und Zusammensetzung nach Alter und Geschlecht
Kontext des Indikators
Drittstaatsangehörige im Sinne dieses Kapitels sind ausländische Staatsangehörige, die in einem EU-Land ansässig sind und die Staatsangehörigkeit eines Landes außerhalb der EU27 besitzen.
Im Jahr 2020 waren fast zwei Drittel (23 Millionen) der 36 Millionen ausländischen Staatsangehörigen in der EU Drittstaatsangehörige (auch Nicht-EU-Staatsangehörige genannt). Das entspricht 5,1 % der EU-Gesamtbevölkerung, alle Altersgruppen zusammengenommen. Mehr als ein Viertel aller Drittstaatsangehörigen in der EU lebt in Deutschland und über 15 % leben in Spanien, Frankreich und Italien. In langjährigen europäischen Zuwanderungsländern wie Luxemburg und Österreich, aber auch in den meisten südeuropäischen Ländern machen Drittstaatsangehörige einen vergleichsweise hohen Anteil der Bevölkerung (über 7 %) aus. Am größten ist ihr Anteil jedoch in Lettland und Estland, wo viele sowjetische Staatsangehörige nach dem Zerfall der Sowjetunion nicht eingebürgert wurden. Am anderen Ende des Spektrums befinden sich die mitteleuropäischen Länder, wo – mit Ausnahme von Slowenien und der Tschechischen Republik – weniger als 2 % der Bevölkerung Drittstaatsangehörige sind. In den meisten anderen EU‑Ländern übersteigt die Zahl der Drittstaatsangehörigen jedoch die Zahl der zugewanderten EU-Bürger*innen. Es gibt allerdings auch Ausnahmen: In Belgien etwa leben doppelt so viele mobile EU-Bürger*innen wie Drittstaatsangehörige, in der Slowakischen Republik dreimal so viele und in Luxemburg fünfmal so viele.
Was das Alter betrifft, sind 77 % der Drittstaatsangehörigen in der EU im erwerbsfähigen Alter (15–64 Jahre alt), verglichen mit 63 % bei den Staatsangehörigen. Betrachtet man nur Drittstaatsangehörige im Haupterwerbsalter (25–54 Jahre), ist die Differenz noch größer. Diese Altersgruppe macht nämlich den Großteil der Drittstaatsangehörigen aus. Da viele Drittstaatsangehörige im Haupterwerbsalter in die EU einreisen und sie mit längerer Aufenthaltsdauer häufiger eingebürgert werden, ist die Nicht-EU-Population im Durchschnitt deutlich jünger. Während in der Inländerbevölkerung eine von fünf Personen über 64 Jahre alt ist, ist es bei den Drittstaatsangehörigen nur eine von vierzehn. Bemerkenswerte Ausnahmen sind hier Lettland und Estland, wo die Drittstaatsangehörigen im Schnitt älter sind als die inländischen Staatsangehörigen. Hier sind über ein Drittel der Drittstaatsangehörigen 65 oder älter. In den meisten Ländern können die Kinder von Drittstaatsangehörigen die Staatsangehörigkeit des Aufnahmelandes erst im Alter von 12 Jahren beantragen, in einigen Ländern erst ab 18. In der Kinderpopulation sind Drittstaatsangehörige daher nur in der Gruppe der Unter-10-Jährigen überproportional vertreten.
In nahezu jedem EU-Land ist der Anteil der Drittstaatsangehörigen und mobilen EU-Bürger*innen in den letzten zehn Jahren gestiegen. In den meisten süd- und mitteleuropäischen Ländern ist der Anteil der Drittstaatsangehörigen zwar um weniger als 1 Prozentpunkt gewachsen, in Ländern mit großen Nicht-EU-Populationen wie Deutschland und Frankreich stieg ihr Anteil jedoch um mehr als 1,5 Prozentpunkte. In Schweden, Irland und Luxemburg, wo sich die Zahl der Drittstaatsangehörigen fast verdoppelte, war der Zuwachs sogar noch stärker. In Lettland und Estland ist die Nicht-EU-Population hauptsächlich aus demografischen Gründen hingegen zurückgegangen. Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs wurden 2010 noch unter den mobilen EU-Bürger*innen erfasst, 2020 jedoch unter den Drittstaatsangehörigen. Dies beeinflusst den Zeitvergleich allerdings nur geringfügig, da Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs EU-weit nur einen kleinen Teil der Drittstaatsangehörigen ausmachen (3,5 %). Signifikant ist die Auswirkung nur in Irland, weswegen die irischen Zahlen bei allen Zeitvergleichen ausgeklammert wurden.
Kernaussagen
Im Jahr 2020 lebten in der EU 23 Millionen Menschen aus Nicht-EU-Ländern. In langjährigen und in südeuropäischen Zielländern machen sie einen größeren Teil der Gesamtbevölkerung aus, während ihr Anteil in den meisten mittel- und osteuropäischen Ländern kleiner ist.
In der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter sind Drittstaatsangehörige überproportional stark vertreten, und im Schnitt sind sie jünger als die Bevölkerung mit inländischer Staatsangehörigkeit.
Der Anteil der Staatsangehörigen aus Nicht-EU27-Ländern ist in den zehn Jahren bis 2020 in fast allen EU-Ländern leicht gestiegen. 2020 machten sie 5 % der Gesamt-EU-Bevölkerung aus, 2010 nur 4 %.
Anmerkungen und Quellen sind unter den jeweiligen StatLinks aufgeführt.
8.2. Aufenthaltsdauer und Regionen der Staatsangehörigkeit
Kontext des Indikators
Mit der Aufenthaltsdauer ist gemeint, wie lange sich eine Person aus einem Drittland seit ihrer Ankunft in einem Land aufhält. Bei der Staatsangehörigkeit wird zwischen fünf großen Regionen unterschieden, nämlich Asien, Afrika, Europa (einschließlich Türkiye), Lateinamerika und Karibik sowie Kanada/Vereinigte Staaten/Ozeanien.
In der EU sind 35 % aller Drittstaatsangehörigen im erwerbsfähigen Alter Staatsangehörige eines europäischen Landes außerhalb der EU. Die nächstgrößere Gruppe, die einen etwas niedrigeren Anteil von 30 % hat, ist aus Asien zugewandert. Rund 20 % der Drittstaatsangehörigen sind Staatsangehörige eines afrikanischen Staates, und ein Sechstel der Drittstaatsangehörigen besitzt die Staatsangehörigkeit eines Landes in den übrigen Herkunftsregionen. In den mittel- und osteuropäischen Ländern (außer Rumänien) sind die meisten Drittstaatsangehörigen aus einem europäischen Land außerhalb der EU eingewandert. Dasselbe gilt für Deutschland, Österreich und Luxemburg, wo viele Drittstaatsangehörige türkische Staatsangehörige oder Staatsangehörige des ehemaligen Jugoslawiens sind. In den nordischen Ländern, in denen es einen vergleichsweise hohen Anteil humanitärer Migration gibt, sind die meisten Nicht-EU-Staatsangehörigen hingegen asiatische Staatsangehörige. In anderen europäischen Ländern ist die Zusammensetzung der Nicht-EU-Population von postkolonialen Verbindungen geprägt. Afrikanische Staatsangehörige machen beispielsweise den größten Teil der Drittstaatsangehörigen in Belgien und Frankreich aus, während es in Spanien und Portugal lateinamerikanische Staatsangehörige sind.
Was die Geschlechterverteilung betrifft, sind die meisten afrikanischen wie auch asiatischen Drittstaatsangehörigen in der EU Männer (60 % bzw. 55 %). Ein wahrscheinlicher Grund dafür ist, dass die meisten Arbeits- und humanitären Migrant*innen, die wiederum den größten Teil der Drittstaatsangehörigen aus diesen Regionen ausmachen, Männer sind. Bei den Drittstaatsangehörigen, die aus lateinamerikanischen Ländern zugewandert sind, sind hingegen Frauen überproportional vertreten. Die Zahl der Drittstaatsangehörigen mit asiatischer Staatsangehörigkeit hat sich in den letzten zehn Jahren EU-weit verdoppelt. Grund dafür ist vor allem die starke Zunahme der humanitären Migration aus Syrien, aus dem Irak und aus Afghanistan. Die Zahl der afrikanischen Staatsangehörigen ist ebenso gestiegen, wenn auch nicht so stark, während die Zahl der Drittstaatsangehörigen aus anderen Regionen auf einem stabilen Niveau blieb. Mehr als die Hälfte der Drittstaatsangehörigen in der EU lebt seit mindestens zehn Jahren in ihrem Aufnahmeland. In einzelnen Ländern wie Spanien, Italien und Griechenland liegt der Anteil noch höher. In der Slowakischen Republik sowie in Schweden und Portugal sind die meisten Drittstaatsangehörigen seit weniger als fünf Jahren ansässig.
Da im Inland geborene Kinder von Drittstaatsangehörigen in den meisten Ländern die Staatsangehörigkeit ihres Geburtslandes erhalten, solange bestimmte Voraussetzungen (z. B. Alter, Einwanderungsstatus der Eltern) erfüllt sind, liegt der Anteil der im Inland Geborenen unter den Drittstaatsangehörigen in den meisten EU-Ländern bei unter 2 %. In Deutschland und in den Niederlanden lag er 2020 allerdings bei über 11 %, wobei er in Deutschland inzwischen rückläufig ist, da seit 2000 in Deutschland geborene Kinder von Eltern mit dauerhaftem Aufenthaltstitel nunmehr die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. In Lettland und Estland liegt der Anteil der Kinder, die zwar im Inland geboren wurden, aber trotzdem Drittstaatsangehörige sind, noch höher, da nach der Unabhängigkeit viele nicht eingebürgert wurden.
Kernaussagen
In der EU sind 35 % aller Drittstaatsangehörigen im erwerbsfähigen Alter Staatsangehörige eines europäischen Landes außerhalb der EU.
Die Gruppe der Zugewanderten mit asiatischer Staatsangehörigkeit hat sich in den letzten zehn Jahren EU-weit verdoppelt, hauptsächlich wegen des starken Anstiegs der humanitären Migration aus Asien.
Mehr als die Hälfte der Drittstaatsangehörigen in der EU lebt seit mindestens zehn Jahren in ihrem Aufnahmeland. In Spanien, Italien und Griechenland liegt der Anteil noch höher.
Anmerkungen und Quellen sind unter den jeweiligen StatLinks aufgeführt.
8.3. Bildungsniveau
Kontext des Indikators
Ausgehend von der internationalen Standardklassifikation des Bildungswesens (ISCED) werden drei Bildungsniveaus unterschieden: 1. geringes Bildungsniveau, bis Sekundarstufe I (ISCED-Stufen 0–2), 2. mittleres Bildungsniveau, Sekundarstufe II und postsekundärer nichttertiärer Bereich (ISCED-Stufen 3 und 4), 3. hohes Bildungsniveau, Tertiärbildung (ISCED-Stufen 5–8). Wegen Einzelheiten vgl. Indikator 3.1.
Drittstaatsangehörige weisen EU-weit ein deutlich geringeres Bildungsniveau auf als Staatsangehörige der Aufnahmeländer: Fast die Hälfte von ihnen ist geringqualifiziert; in der Bevölkerung mit inländischer Staatsangehörigkeit ist dies hingegen nur ein Fünftel. Darüber hinaus haben 20 % der Nicht-EU-Staatsangehörigen nur einen Grundschulabschluss – fünfmal so viele wie in der Bevölkerung mit inländischer Staatsangehörigkeit. In langjährigen Zuwanderungsländern, neuen südeuropäischen Zielländern sowie in Schweden und Dänemark sind mehr als 39 % der Drittstaatsangehörigen geringqualifiziert. In Irland, Polen und Luxemburg sind hingegen mehr als 57 % der Drittstaatsangehörigen hochqualifiziert – doppelt so viele wie unter den inländischen Staatsangehörigen. In den meisten mittel- und osteuropäischen Ländern, in denen es bis vor Kurzem keine Zuwanderung aus Nicht-EU-Ländern gab, schneiden Drittstaatsangehörige auf der Bildungsebene ebenfalls besser ab als inländische Staatsangehörige. Mobile EU-Bürger*innen sind in den meisten Ländern mit höherer Wahrscheinlichkeit entweder geringer oder höher qualifiziert als die Staatsangehörigen der Aufnahmeländer. Im südeuropäischen Raum, in Deutschland und Frankreich beispielsweise ist ihr Bildungsniveau geringer als das der Bevölkerung mit inländischer Staatsangehörigkeit.
Die meisten Nicht-EU-Staatsangehörigen, die sich in den letzten zehn Jahren in der EU niederließen, haben einen höheren Bildungsstand als vorhergehende Kohorten. Doch auch das Bildungsniveau der Bevölkerung mit inländischer Staatsangehörigkeit ist in allen EU-Ländern gestiegen. In Zielländern mit starker Zuwanderung von Geringqualifizierten in Verbindung mit Arbeitsmigration, wie Italien oder Griechenland, oder in Verbindung mit humanitärer Migration, wie Finnland und Schweden, ist der Anteil der hochqualifizierten Drittstaatsangehörigen nicht gewachsen. Tatsächlich lag das Bildungsniveau von Drittstaatsangehörigen in Schweden 2010 noch über dem Niveau der Bevölkerung mit inländischer Staatsangehörigkeit, 2020 jedoch darunter.
Der Anteil der geringqualifizierten Drittstaatsangehörigen ging EU-weit um 5 Prozentpunkte zurück, in den meisten Ländern aber nicht so stark wie der Anteil der geringqualifizierten inländischen Staatsangehörigen. In der Gruppe der Geringstqualifizierten (höchstens Grundschulabschluss) lässt sich eine ähnliche Entwicklung beobachten: Unter den Drittstaatsangehörigen ging ihr Anteil in den meisten Ländern zurück, wenn auch nicht so stark wie unter den inländischen Staatsangehörigen. Am stärksten (mindestens 8 Prozentpunkte) ging der Anteil der geringstqualifizierten Drittstaatsangehörigen im Zeitraum 2010–2020 in Portugal, Frankreich und Spanien zurück, wohingegen er in den nordischen Ländern (außer Finnland), in Deutschland und in den Niederlanden stieg.
Kernaussagen
Das Bildungsniveau der Drittstaatsangehörigen ist nahezu überall gestiegen.
Fast die Hälfte der Drittstaatsangehörigen in der EU ist geringqualifiziert. Damit ist dieser Anteil mehr als doppelt so hoch wie in der Inländerbevölkerung. In Schweden, in langjährigen Zielländern und in Südeuropa ist die Differenz besonders groß.
In langjährigen Zuwanderungsländern mit einer hohen Anzahl von Nicht-EU-Staatsangehörigen ist rund ein Viertel der Drittstaatsangehörigen geringstqualifiziert – mindestens das Vierfache im Vergleich zur Bevölkerung mit inländischer Staatsangehörigkeit.
Anmerkungen und Quellen sind unter den jeweiligen StatLinks aufgeführt.
8.4. Erwerbstätigkeit und Erwerbsbeteiligung
Kontext des Indikators
Die Erwerbstätigenquote gibt den prozentualen Anteil der 15- bis 64-Jährigen an, die in der Berichtswoche mindes-tens eine Stunde gearbeitet haben oder in einem Beschäftigungsverhältnis standen, das aber vorübergehend nicht ausgeübt wurde (Definition der ILO). Die Erwerbsbeteiligungs- oder Erwerbsquote gibt den Anteil der Erwerbspersonen (Erwerbstätige und Erwerbslose) an der Bevölkerung an. Wegen Einzelheiten vgl. Indikator 3.4.
In der EU sind 56 % der Drittstaatsangehörigen im erwerbsfähigen Alter erwerbstätig. Bei den inländischen Staatsangehörigen sind es 68 %. In den langjährigen Zuwanderungsländern (z. B. Belgien) wie auch in den nordischen Ländern, die jüngst große Zahlen humanitärer Migrant*innen aufgenommen haben (z. B. Schweden), gehen die Zahlen dabei am stärksten auseinander. Hätten Drittstaatsangehörige mit dem gleichen Bildungsniveau wie inländische Staatsangehörige eine ebenso hohe Erwerbstätigenquote, würden die Gesamterwerbstätigenquoten in neun Ländern um mindestens 0,8 Prozentpunkte – in Spanien, Österreich, Lettland und Deutschland sogar um über 1 Prozentpunkt – steigen. Bei der Erwerbsbeteiligung ist der Abstand zwischen inländischen Staatsangehörigen und Drittstaatsangehörigen mit 6 Prozentpunkten hingegen kleiner als bei der Erwerbstätigenquote. Unter den mobilen EU-Bürger*innen sind EU-weit 70 % erwerbstätig und 77 % beteiligen sich am Arbeitsmarkt. In Bezug auf die Beschäftigung schneiden sie in weniger als zwei Fünfteln der Länder schlechter ab als die inländischen Staatsangehörigen und in Bezug auf die Erwerbsbeteiligung in einem Zwölftel der Länder.
Im ersten Jahr der Coronapandemie gingen die Erwerbstätigenquoten in der EU bei den Drittstaatsangehörigen stärker zurück als bei den inländischen Staatsangehörigen. Die EU-weite Erwerbstätigenquote stieg im Zeitraum 2010–2020 jedoch sowohl bei den Drittstaatsangehörigen als auch bei den inländischen Staatsangehörigen. In den meisten Ländern waren die Anstiege bei den Drittstaatsangehörigen am höchsten, vor allem in den baltischen Staaten und in Mitteleuropa. In den südeuropäischen Ländern und Österreich gingen die Erwerbstätigenquoten der Drittstaatsangehörigen dagegen zurück. In einem Drittel der Länder sanken auch ihre Erwerbsbeteiligungsquoten, vor allem in Südeuropa, wo die Pandemie besonders starke Auswirkungen hatte. Bei den zugewanderten Frauen aus Drittstaaten fallen die Erwerbstätigen- und die Erwerbsquoten besonders gering aus. In der Hälfte der EU, vor allem in langjährigen Zielländern und in den meisten nordischen und südeuropäischen Ländern, sind weniger als 50 % von ihnen in Arbeit.
Obwohl zugewanderte Männer aus Drittstaaten sich genauso wie inländische Männer am EU-weiten Arbeitsmarkt beteiligen, fällt ihre Erwerbstätigenquote um 7 Prozentpunkte geringer aus. Grund dafür ist teilweise ihr niedrigeres Bildungsniveau (Indikator 8.3). Mit Ausnahme der Niederlande gibt es die größten Beschäftigungslücken allerdings in der Bevölkerungsgruppe mit Tertiärabschluss. Dort liegen die Beschäftigungszahlen hochqualifizierter Drittstaatsangehöriger in allen EU-Ländern hinter den Zahlen der hochqualifizierten inländischen Staatsangehörigen zurück. In einem Drittel der Länder (v. a. in Südeuropa und der Tschechischen Republik) sind geringqualifizierte Drittstaatsangehörige häufiger erwerbstätig als geringqualifizierte Staatsangehörige. Mit längerer Aufenthaltsdauer steigt dabei auch das Beschäftigungsniveau. Unter den neu zugewanderten Drittstaatsangehörigen sind weniger als die Hälfte erwerbstätig – EU-weit 14 Prozentpunkte und in Schweden und Italien über 25 Prozentpunkte weniger als bei den seit Langem ansässigen Drittstaatsangehörigen. Außer in Ländern wie Griechenland, Italien und Luxemburg sind die seit Langem ansässigen Drittstaatsangehörigen jedoch immer noch seltener erwerbstätig als Staatsangehörige des Aufnahmelandes. EU-weit liegt ihre Erwerbstätigenquote 8 Prozentpunkte unter der Quote der inländischen Staatsangehörigen. Besonders groß ist die Differenz in den Niederlanden und Belgien mit über 19 Prozentpunkten.
Kernaussagen
In der EU sind 56 % der Drittstaatsangehörigen erwerbstätig (gegenüber 68 % der Staatsangehörigen der Aufnahmeländer).
In der Hälfte der EU-Länder, vor allem in langjährigen Zielländern wie Belgien und in den meisten nordischen und südeuropäischen Ländern, sind weniger als 50 % der Frauen aus Drittstaaten erwerbstätig.
Hochqualifizierte Drittstaatsangehörige sind EU-weit seltener erwerbstätig als hochqualifizierte inländische Staatsangehörige. Die Differenz ist größer als der Abstand zwischen geringqualifizierten Drittstaats-angehörigen und inländischen Staatsangehörigen, außer in den Niederlanden.
Anmerkungen und Quellen sind unter den jeweiligen StatLinks aufgeführt.
8.5. Erwerbslosigkeit
Kontext des Indikators
Eine erwerbslose Person ist eine Person, die in der Berichtswoche nicht erwerbstätig war, aber dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stand und sich aktiv um eine Stelle bemüht hat (Definition der ILO). Die Erwerbslosenquote ist der Anteil der Erwerbslosen an der Erwerbsbevölkerung (d. h. der Summe der Erwerbstätigen und der Erwerbslosen). Wegen Einzelheiten vgl. Indikator 3.5.
Fast 17 % der Drittstaatsangehörigen in der EU sind erwerbslos. Unter der Bevölkerung mit inländischer Staatsangehörigkeit sind es nur 7 %, unter mobilen EU-Bürger*innen 10 %. Mehr als 10 % der Erwerbslosen in der EU sind Drittstaatsangehörige. In Österreich und Deutschland sind es mehr als 20 % und in Schweden fast 25 %. In langjährigen Zielländern mit zahlreichen Nicht-EU-Migrant*innen sowie in den nordischen Ländern liegt die Erwerbslosenquote bei den Drittstaatsangehörigen mehr als doppelt so hoch wie bei den inländischen Staatsangehörigen. In Schweden, wo viele Drittstaatsangehörige aus humanitären Gründen zugewandert sind, ist ein Drittel der Drittstaatsangehörigen erwerbslos – das ist das Fünffache im Vergleich zur Bevölkerung mit inländischer Staatsangehörigkeit. Die Erwerbslosenquoten von mobilen EU- Bürger*innen und inländischen Staatsangehörigen liegen in den meisten Ländern – mit einem Abstand von weniger als 5 Prozentpunkten – näher beieinander.
Auch wenn die Arbeitslosigkeit mit Beginn der Coronapandemie fast überall in der Europäischen Union stieg, lag sie in zwei Dritteln der Länder 2020 dennoch unter dem Niveau von 2010. Nicht-EU-Staatsangehörige, die 2008/2009 überproportional stark vom Konjunkturabschwung betroffen waren, konnten sich besser davon erholen als andere Gruppen; in Griechenland, Schweden, Luxemburg und Österreich sind sie jedoch immer noch deutlich häufiger erwerbslos als noch vor zehn Jahren.
Die zugewanderten Männer aus Drittstaaten konnten sich stärker von der Wirtschaftskrise 2008/2009 erholen als die Frauen. So waren 2010 EU-weit noch mehr Männer als Frauen aus Drittstaaten erwerbslos, während sie 2020 besser abschnitten als die weiblichen Drittstaatsangehörigen. Unter den Personen mit inländischer Staatsangehörigkeit liegen Männer und Frauen bei der Erwerbslosenquote hingegen ungefähr gleich auf. Große Geschlechterlücken bei den Erwerbslosenquoten von Drittstaatsangehörigen gibt es in Griechenland (wo es auch bei inländischen Staatsangehörigen ein starkes Geschlechtergefälle gibt), Schweden, Luxemburg und Slowenien: Die Differenz beträgt hier 11 Prozentpunkte und mehr. Im Gegensatz dazu sind die geschlechtsspezifischen Unterschiede unter den Drittstaatsangehörigen in den langjährigen Zielländern viel geringer oder gar nicht vorhanden.
Während die Erwerbslosenquote unter den geringqualifizierten inländischen Staatsangehörigen in allen EU-Ländern höher ist, ist das unter den Drittstaatsangehörigen nicht immer der Fall. Geringqualifizierte Drittstaatsangehörige sind EU‑weit um 5 Prozentpunkte häufiger erwerbslos als Drittstaatsangehörige mit Tertiärabschluss. In Griechenland, den Niederlanden und Slowenien sind sie jedoch um mindestens 5 Prozentpunkte seltener erwerbslos als hochqualifizierte Drittstaatsangehörige. In den meisten Ländern, in denen die Arbeitslosigkeit unter den Drittstaatsangehörigen größer ist als unter den Staatsangehörigen des Aufnahmelandes, insbesondere in Griechenland und den Niederlanden, sind die Abstände zwischen den Hochqualifizierten und den Geringqualifizierten größer. Neu zugewanderte Drittstaatsangehörige sind in allen Ländern mit höherer Wahrscheinlichkeit erwerbslos als seit Langem ansässige Drittstaatsangehörige. Bemerkenswerte Ausnahmen sind Belgien – wo seit Langem ansässige Drittstaatsangehörige eine um 6 Prozentpunkte höhere Erwerbslosenquote aufweisen – und einige mittel- und osteuropäische Länder. In Schweden beispielsweise sind neu zugewanderte Drittstaatsangehörige (die in der Regel schlechter ausgebildet sind) doppelt so häufig erwerbslos wie seit Langem ansässige Drittstaatsangehörige.
Kernaussagen
Die Erwerbslosenquote von Drittstaatsangehörigen ist im EU-Durchschnitt mit 17 % mehr als doppelt so hoch wie die von Staatsangehörigen der Aufnahmeländer (7 %). 10 % der Erwerbslosen sind Drittstaatsangehörige – in Österreich, Deutschland und Schweden sogar noch mehr.
Männliche Drittstaatsangehörige, die stark unter dem Wirtschaftsabschwung von 2008/2009 gelitten hatten, fassten anschließend schneller wieder Fuß als andere Bevölkerungsgruppen. Weibliche Drittstaatsangehörige sind heute häufiger erwerbslos als noch vor zehn Jahren.
Geringqualifizierte und neu zugewanderte Migrant*innen sind generell häufiger erwerbslos. In den meisten Ländern, in denen die Arbeitslosigkeit unter den Drittstaatsangehörigen größer ist als unter den Staatsangehörigen des Aufnahmelandes sind die Abstände zwischen den Hochqualifizierten und den Geringqualifizierten größer.
Anmerkungen und Quellen sind unter den jeweiligen StatLinks aufgeführt.
8.6. Selbstständige Beschäftigung
Kontext des Indikators
Selbstständige schaffen sich ihre eigene Beschäftigung oder sind in ihren eigenen Unternehmen tätig. Die selbstständige Beschäftigung umfasst Unternehmer*innen, freie Berufe, das Handwerk, Gewerbetreibende und sonstige freiberufliche Tätigkeiten (ohne Landwirtschaft). Wegen Einzelheiten vgl. Indikator 3.13.
Unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit sind in der EU rd. 11 % der Erwerbsfähigen selbstständig. In zwei von fünf Ländern sind Drittstaatsangehörige häufiger selbstständig als eigene Staatsangehörige, vor allem in Ländern mit einer kleinen Nicht-EU-Bevölkerung wie etwa in einigen mittel- und osteuropäischen Ländern sowie in Spanien und Portugal. In Polen, Italien und Griechenland hingegen sind die Drittstaatsangehörigen um mindestens 6 Prozentpunkte seltener selbstständig als die inländischen Staatsangehörigen.
Aufgrund der Coronapandemie kam es in vielen Ländern zu einem Konjunkturabschwung. In den meisten EU-Ländern ist der Anteil der Selbstständigen unter den Drittstaatsangehörigen in den letzten zehn Jahren aber dennoch gestiegen, wohingegen er unter den inländischen Staatsangehörigen und unter den mobilen EU-Bürger*innen in mehr als der Hälfte der Länder gesunken ist. In Litauen und den am stärksten von der Wirtschaftskrise von 2008/2009 betroffenen Ländern war der Anstieg der selbstständigen Beschäftigung unter den Drittstaatsangehörigen besonders ausgeprägt. In Südeuropa, außer in Italien, schienen sich Drittstaatsangehörige selbstständig zu machen, um einer Marginalisierung auf dem Arbeitsmarkt vorzubeugen. Ein-Personen-Unternehmen ohne Angestellte wurden so teilweise zu wichtigen Treibern der Selbstständigkeit in südeuropäischen Ländern. 2020 machten sich neu zugewanderte Drittstaatsangehörige in drei von fünf Ländern häufiger selbstständig als noch 2010, vor allem in Südeuropa und Österreich. In den meisten mitteleuropäischen und nordischen Ländern ging der Anteil der selbstständigen Drittstaatsangehörigen (einschließlich der neu Zugewanderten) hingegen deutlich zurück. Rund ein Viertel der selbstständigen Drittstaatsangehörigen und mobilen EU-Bürger*innen in der EU haben Angestellte. Bei den inländischen Selbstständigen sind es ein Drittel. Bei der Unternehmensgröße sind die Unterschiede zwischen Nicht-EU-Bürger*innen und den inländischen Staatsangehörigen im Zeitraum 2010–2020 in der EU zurückgegangen. In Schweden, Belgien, der Tschechischen Republik sowie in den baltischen und südeuropäischen Ländern war das allerdings nicht der Fall.
Bei den Profilen der Selbstständigen gibt es länderspezifisch große Unterschiede. Unabhängig von der Staatsangehörigkeit sind Männer um rd. 5 Prozentpunkte häufiger selbstständig als Frauen. Bei den Drittstaatsangehörigen gibt es hier allerdings Ausnahmen: In Luxemburg, den Niederlanden und Schweden hält sich das Geschlechterverhältnis nämlich die Waage. In den meisten Ländern sind Hochqualifizierte außerdem häufiger selbstständig als Geringqualifizierte, auch wenn das in Ländern wie Finnland, Dänemark und den Niederlanden nicht auf die Gruppe der Drittstaatsangehörigen zutrifft. Der Aufbau eines eigenen Unternehmens erfordert Kapital und berufliche Netzwerke sowie die Anpassung an das Geschäftsumfeld, die Rechtsvorschriften und die Sprache des Aufnahmelandes. Das alles braucht Zeit. Drittstaatsangehörige in der EU, die seit mindestens zehn Jahren in ihrem Aufnahmeland leben, sind deshalb doppelt so häufig selbstständig wie neu zugewanderte (15 % vs. 8 %). Eine Ausnahme bildet hier Portugal.
Kernaussagen
In zwei von fünf Ländern sind Drittstaatsangehörige häufiger selbstständig als inländische Staatsangehörige. Nur rund ein Viertel der Selbstständigen in der EU, die Staatsangehörige eines Drittlandes sind, haben Angestellte. Bei den selbstständigen inländischen Staatsangehörigen sind es ein Drittel.
In den meisten Ländern ist die Zahl der Selbstständigen in den letzten zehn Jahren gesunken. Vor allem in Ländern, die besonders stark von der Wirtschaftskrise der Jahre 2008–2009 betroffen waren, lässt sich bei den Drittstaatsangehörigen allerdings ein umgekehrter Trend beobachten: Die Selbstständigkeit ist dort oft ein Mittel, sich vor einer Marginalisierung am Arbeitsmarkt zu schützen.
Neu zugewanderte Drittstaatsangehörige sind heute in drei von fünf Ländern häufiger selbstständig als noch vor zehn Jahren, vor allem in Südeuropa und Österreich.
Anmerkungen und Quellen sind unter den jeweiligen StatLinks aufgeführt.
8.7. Überqualifizierung
Kontext des Indikators
Die Überqualifizierungsquote gibt an, wie hoch der Anteil der hochqualifizierten Beschäftigten (Indikator 8.3) ist, die einen Beruf ausüben, der nach der ISCO-Klassifikation ein niedriges oder mittleres Qualifikationsniveau erfordert, d. h. ISCO 4–9. Wegen Einzelheiten vgl. Indikator 3.12.
In der EU sind Drittstaatsangehörige doppelt so häufig überqualifiziert wie Staatsangehörige der Aufnahmeländer: 41 % der hochqualifizierten Nicht-EU-Staatsangehörigen gehen einer Arbeit nach, die unter ihrem formalen Qualifikationsniveau liegt. Unter den Personen mit inländischer Staatsangehörigkeit ist das nur für 21 % der Fall. Der Anteil der Überqualifizierten ist bei den Drittstaatsangehörigen in allen EU-Ländern – außer in Irland und Litauen – größer als bei den Staatsangehörigen der Aufnahmeländer. Am deutlichsten ist dies in den südeuropäischen Ländern zu beobachten, wo hochqualifizierten Arbeitsmigrant*innen vorwiegend Arbeitsplätze im unteren Qualifikationssegment angeboten werden. In Italien, Portugal, Belgien und Griechenland ist die Überqualifizierungsschere zwischen Nicht-EU-Bürger*innen und inländischen Staatsangehörigen am größten: In den ersten beiden Ländern sind die Drittstaatsangehörigen rund viermal häufiger überqualifiziert als die inländischen Staatsangehörigen.
Bei den Zugewanderten, die über einen ausländischen Hochschulabschluss verfügen, ist die Überqualifizierung besonders deutlich zu beobachten. Drittstaatsangehörige und inländische Staatsangehörige, die über einen Hochschulabschluss aus dem Aufnahmeland verfügen, sind EU-weit seltener überqualifiziert (30 % bzw. 20 %) als die entsprechenden Gruppen mit ausländischem Abschluss (jeweils 45 %). Besonders in Frankreich (-28 Prozentpunkte), Schweden und Italien (beide -26 Prozentpunkte) sind Drittstaatsangehörige mit inländischem Abschluss deutlich seltener überqualifiziert als Drittstaatsangehörige mit ausländischem Abschluss. Dennoch sind die Nicht-EU-Staatsangehörigen mit inländischen Qualifikationen in allen Ländern – mit Ausnahme von Irland und Schweden – häufiger überqualifiziert als die inländischen Staatsangehörigen. Frauen mit Drittstaatsangehörigkeit sind in der gesamten EU – außer in Österreich – häufiger überqualifiziert als Männer. Mit einem Geschlechtergefälle von 42 bzw. 24 Prozentpunkten stechen hier vor allem Portugal und Zypern hervor. Bei den Staatsangehörigen der Aufnahmeländer sind die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei den Überqualifizierungsquoten hingegen in fast allen Ländern weniger stark ausgeprägt oder das Verhältnis hat sich sogar umgekehrt.
Vor Beginn der Coronakrise, im Zeitraum 2010–2019, hatte sich die Überqualifizierungsquote der Drittstaatsangehörigen in der EU um 6 Prozentpunkte verringert. Während der Pandemie ging sie dann noch weiter zurück, da die Überqualifizierten die ersten waren, die ihren Arbeitsplatz verloren. Der Abstand zwischen dem Anteil der Überqualifizierten mit Drittstaatsangehörigkeit und mit inländischer Staatsangehörigkeit hat sich in den EU-Ländern aber tatsächlich verkleinert, denn die Überqualifizierung hat in der Nicht-EU-Bevölkerung abgenommen und in der Bevölkerung mit inländischer Staatsangehörigkeit gleichzeitig geringfügig zugenommen. Am stärksten ging die Überqualifizierung bei den Drittstaatsangehörigen in Portugal zurück, während sich in Österreich und Belgien ein gegenteiliger Trend abzeichnete. Bei den mobilen EU-Bürger*innen nahmen die Überqualifizierungsquoten – anders als bei den Drittstaatsangehörigen – insgesamt zu.
Kernaussagen
Insgesamt sind hochqualifizierte Drittstaatsangehörige doppelt so häufig für ihre Tätigkeit überqualifiziert wie hochqualifizierte inländische Staatsangehörige (in Italien und Portugal rund viermal so häufig). Die Überqualifizierungsquoten von Drittstaatsangehörigen, die über einen Abschluss aus dem Aufnahmeland verfügen, sind zwar geringer, doch auch mit Abschluss aus dem Aufnahmeland schneiden Nicht-EU-Bürger*innen in fast allen Ländern schlechter ab als inländische Staatsangehörige.
Zugewanderte Frauen mit Drittstaatsangehörigkeit sind allgemein häufiger überqualifiziert als Männer mit Drittstaatsangehörigkeit. Die Geschlechterlücke bei der Überqualifizierung ist unter Drittstaatsangehörigen in der EU größer als unter Personen mit inländischer Staatsangehörigkeit.
Die Überqualifizierungsquoten haben sich in den letzten zehn Jahren zwischen den Drittstaatsangehörigen und den inländischen Staatsangehörigen sowie zwischen den Drittstaatsangehörigen und den mobilen EU-Bürger*innen angenähert. Der Rückgang der Überqualifizierungsquoten wurde durch die Coronakrise beschleunigt, denn überqualifizierte Beschäftigte sind in wirtschaftlichen Krisenzeiten die ersten, die entlassen werden.
Anmerkungen und Quellen sind unter den jeweiligen StatLinks aufgeführt.
8.8. Haushaltseinkommen
Kontext des Indikators
Das jährliche äquivalenzgewichtete verfügbare Haushaltseinkommen entspricht dem anhand der Quadratwurzel der Haushaltsgröße gewichteten Pro-Kopf-Gesamteinkommen aus Erwerbstätigkeit und Kapitalerträgen. Das Medianeinkommen teilt die Haushalte in zwei Hälften: Die eine Hälfte bezieht mehr, die andere weniger. Die 10 % der Bevölkerung mit dem niedrigsten Einkommen befinden sich im ersten Dezil, die 10 % mit dem höchsten Einkommen im zehnten Dezil der Einkommensverteilung. Wegen Einzelheiten vgl. Indikator 4.1.
Der Median des verfügbaren Jahreseinkommens eines aus Drittstaatsangehörigen bestehenden Haushalts in der EU liegt bei rd. 14 600 EUR, deutlich unter den Zahlen für mobile EU-Bürger*innen (19 200 EUR) und inländische Staatsangehörige (19 600 EUR). Außer in Mittel- und Osteuropa liegt er in allen EU-Ländern unter dem Haushaltseinkommen der Bevölkerung mit inländischer Staatsangehörigkeit. In Frankreich, Schweden, Belgien und Spanien beträgt er sogar weniger als 65 % des Medianeinkommens von Haushalten mit inländischer Staatsangehörigkeit. Da Nicht-EU-Staatsangehörige überproportional häufig für ihre berufliche Tätigkeit überqualifiziert sind (Indikator 8.7), ist die Medianeinkommenslücke zwischen Nicht-EU-Staatsangehörigen und inländischen Staatsangehörigen unter den Hochqualifizierten tendenziell am größten.
Im untersten Einkommensdezil sind Nicht-EU-Staatsangehörige in der EU mit 24 % der Haushalte überproportional stark vertreten, während sie im obersten Dezil mit 8 % unterrepräsentiert sind. In langjährigen Zielländern der EU (außer Deutschland und Luxemburg) ist ihr Anteil am untersten Dezil sogar noch größer: Jeder dritte Nicht-EU-Haushalt ist dort im untersten Einkommensdezil einzuordnen. In diesen langjährigen Zielländern (außer in den Niederlanden) sowie in den meisten südeuropäischen Ländern machen Nicht-EU-Haushalte nicht einmal 5 % der obersten Dezilgruppe aus. In der überwiegenden Mehrzahl der EU-Länder ist das Haushaltseinkommen von Drittstaatsangehörigen im obersten Dezil drei- bis sechsmal höher als im untersten Dezil. Und tatsächlich ist die Einkommensungleichheit unter den Drittstaatsangehörigen tendenziell größer als in der Bevölkerung mit inländischer Staatsangehörigkeit. Am größten sind die Einkommensunterschiede in Litauen, Bulgarien und Ungarn, wo das Haushaltseinkommen von Drittstaatsangehörigen im obersten Dezil siebenmal so hoch ist wie im untersten Dezil. Unter den inländischen Staatsangehörigen ist es vier- bis sechsmal so hoch. In der Tschechischen Republik und Finnland beispielsweise ist die Einkommensungleichheit in der Nicht-EU-Bevölkerung hingegen weniger stark ausgeprägt als in der Bevölkerung mit inländischer Staatsangehörigkeit.
Das Medianhaushaltseinkommen der Drittstaatsangehörigen hatte sich 2020 seit dem Wirtschaftsabschwung 2007/2008 EU-weit insgesamt leicht erholt – allerdings weitaus weniger stark als in der Inländerbevölkerung, wodurch das bereits vor der Krise bestehende Einkommensgefälle nochmal verstärkt wurde. Zwischen den Ländern gab es jedoch deutliche Unterschiede. So vergrößerte sich die Medianeinkommenslücke zwischen Drittstaatsangehörigen und inländischen Staatsangehörigen in den Niederlanden und Österreich deutlich, während sie in Griechenland kleiner wurde.
Kernaussagen
Das jährliche verfügbare Haushaltseinkommen der Drittstaatsangehörigen ist in fast allen Ländern niedriger als das der inländischen Staatsangehörigen. In Frankreich, Schweden, Belgien und Spanien beträgt das Medianeinkommen der Nicht-EU-Haushalte knapp 65 % des Medianeinkommens der Inländerhaushalte.
Fast ein Viertel der Drittstaatsangehörigen befindet sich im untersten Haushaltseinkommensdezil, in Ländern wie Österreich, Belgien und Frankreich sogar ein Drittel.
Die Medianeinkommenslücke zwischen Nicht-EU- und Inländerhaushalten hat sich in den letzten zehn Jahren EU-weit vergrößert.
Anmerkungen und Quellen sind unter den jeweiligen StatLinks aufgeführt.
8.9. Relative Armut
Kontext des Indikators
Die relative Armutsquote (oder Armutsgefährdungsquote) entspricht dem Anteil der Bevölkerung, der unter der Armutsgrenze lebt. Die Armutsschwelle ist gemäß der hier verwendeten Eurostat-Definition bei 60 % des verfügbaren Median-Äquivalenzeinkommens des jeweiligen Landes angesetzt. Wegen Einzelheiten vgl. Indikator 4.2.
Zwei von fünf Drittstaatsangehörigen in der EU sind von relativer Armut betroffen. Damit sind sie eineinhalbmal häufiger arm als mobile EU-Bürger*innen und zweieinhalbmal häufiger als inländische Staatsangehörige. Mit der Ausnahme von Portugal und der Tschechischen Republik ist Armut in der EU unter den Drittstaatsangehörigen weiterverbreitet als unter mobilen EU-Bürger*innen und inländischen Staatsangehörigen. Am engsten beieinander liegen die Armutsquoten der Nicht-EU-Bürger*innen und der inländischen Staatsangehörigen in den mittel- und osteuropäischen Ländern, wo weniger als ein Fünftel der Drittstaatsangehörigen in relativer Armut lebt. In Ländern mit zahlreichen Geringqualifizierten – dazu gehören etwa Schweden, Spanien und Belgien – sind Drittstaatsangehörige hingegen dreimal häufiger von Armut betroffen als inländische Staatsangehörige. Am größten ist der Abstand dabei in Frankreich und Österreich, wo Drittstaatsangehörige rund viermal so häufig in Armut leben.
Die Armutsquoten bei den Staatsangehörigen der Aufnahmeländer blieben in den letzten zehn Jahren in den meisten Ländern stabil. Bei Drittstaatsangehörigen ergibt sich im Ländervergleich hingegen ein differenziertes Bild: In manchen Ländern ist die Armut deutlich gesunken, in anderen gestiegen. Am stärksten ging die relative Armut bei Drittstaatsangehörigen in Portugal und Finnland zurück, wo sich die Quoten ungefähr halbierten. Auch in Griechenland ging die Armut unter den Drittstaatsangehörigen mit 15 Prozentpunkten erheblich zurück. Da die Medianeinkommen aber ebenfalls stark gesunken sind, hat sich der Lebensstandard der Drittstaatsangehörigen in Griechenland nicht real verbessert. In der Schweiz, Österreich und den Niederlanden beispielsweise stieg die relative Armut bei Drittstaatsangehörigen hingegen deutlich an. In den Niederlanden hat sich die Armutsquote sogar mehr als verdoppelt. Bei den mobilen EU-Bürger*innen ergibt der Ländervergleich ebenfalls ein differenziertes Bild: In den meisten mittel- und osteuropäischen Ländern und insbesondere in Portugal sind die relativen Armutsquoten in dieser Gruppe erheblich gesunken, wohingegen sie in Frankreich deutlich gestiegen sind.
Geringqualifizierte sind unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit besonders armutsgefährdet. Tatsächlich lebt die Hälfte der geringqualifizierten Drittstaatsangehörigen in der EU in relativer Armut. Bei Drittstaatsangehörigen mit mittlerem oder hohem Bildungsniveau sind es hingegen nur ein Drittel. Bemerkenswert ist dabei, dass die hochqualifizierten Drittstaatsangehörigen nur geringfügig (2 Prozentpunkte) seltener von Armut betroffen sind als die Drittstaatsangehörigen mit mittlerem Bildungsniveau. In der Inländerbevölkerung sind Hochqualifizierte hingegen weniger als halb so häufig (8 Prozentpunkte) von Armut betroffen wie Personen dieser Gruppe mit mittlerem Bildungsniveau. Neben dem Bildungsabschluss spielt bei der Senkung des Armutsrisikos von Drittstaatsangehörigen auch die Aufenthaltsdauer im Aufnahmeland eine wichtige Rolle. So liegt die Armutsquote bei neu zugewanderten Drittstaatsangehörigen EU-weit 8 Prozentpunkte höher als bei Drittstaatsangehörigen, die seit mindestens zehn Jahren im Aufnahmeland leben.
Kernaussagen
Zwei von fünf Drittstaatsangehörigen in der EU sind von relativer Armut betroffen. Sie sind mehr als eineinhalbmal so häufig armutsgefährdet wie mobile EU-Bürger*innen und zweieinhalbmal so häufig wie inländische Staatsangehörige. Ihre Armutsquoten sind überall in der EU höher als bei inländischen Staatsangehörigen, außer in der Tschechischen Republik und Portugal.
In ungefähr der Hälfte der Länder sind die Armutsquoten unter den Drittstaatsangehörigen und den mobilen EU-Bürger*innen deutlich gestiegen; bei den inländischen Staatsangehörigen blieben sie in den meisten Ländern hingegen stabil. In den Niederlanden hat sich die Armut bei den Drittstaatsangehörigen mehr als verdoppelt.
Bei neu zugewanderten Drittstaatsangehörigen liegt die Armutsquote EU-weit höher als bei den Drittstaatsangehörigen, die seit mindestens zehn Jahren in ihrem Aufnahmeland ansässig sind.
Anmerkungen und Quellen sind unter den jeweiligen StatLinks aufgeführt.
8.10. Wohnstatus
Kontext des Indikators
Bei diesem Indikator wird der Anteil der Wohneigentum besitzenden Bevölkerung ab 16 Jahren dem Anteil der Bevölkerung gegenübergestellt, der eine Wohnung zum Marktpreis mietet oder in einer Wohnung mit ermäßigter Miete lebt. Wegen Einzelheiten vgl. Indikator 4.4.
Drittstaatsangehörige verfügen in der EU dreimal seltener über Wohneigentum als inländische Staatsangehörige (24 % vs. 73 %). In fast allen EU-Ländern lebt der Großteil der inländischen Staatsangehörigen in Wohneigentum – bei den Drittstaatsangehörigen ist das nur für eine Minderheit der Fall. Die einzigen Ausnahmen sind die Tschechische Republik, Kroatien und Litauen, wo mehr als 54 % der Drittstaatsangehörigen ein Eigenheim besitzen. Mobile EU-Bürger*innen leben ebenfalls seltener in Wohneigentum als inländische Staatsangehörige (Differenz von 37 Prozentpunkten), aber immer noch um 13 Prozentpunkte häufiger als Drittstaatsangehörige. Im EU-Durchschnitt sind nur 1 % der Wohneigentümer*innen Drittstaatsangehörige, obwohl sie 4 % der erwachsenen Bevölkerung (ab 16 Jahren) ausmachen. Am größten ist der Abstand zwischen Drittstaatsangehörigen und inländischen Staatsangehörigen (mit über 50 Prozentpunkten) dabei in Ländern, in denen die meisten Bürger*innen Wohneigentum besitzen, wie in Spanien, Italien, Irland, Griechenland und Portugal. Die Unterschiede bei den Wohneigentumsquoten zwischen inländischen und ausländischen Staatsangehörigen – und insbesondere Drittstaatsangehörigen – sind u. a. auf mangelnde Kenntnisse des Immobilienmarkts vor Ort, Sprachbarrieren, Diskriminierung und geringere Einkommen zurückzuführen.
Mit höherem Bildungsgrad steigt aber auch der Anteil der Drittstaatsangehörigen, die ein Haus oder eine Wohnung besitzen: Rund ein Drittel der hochqualifizierten Nicht-EU-Staatsangehörigen in der EU verfügen über Wohneigentum, gegenüber 19 % in der Gruppe der Geringqualifizierten. Nicht in allen Ländern führt ein hoher Bildungsgrad allerdings zur Schließung der Wohneigentumslücke zwischen Drittstaatsangehörigen und inländischen Staatsangehörigen.
Während die Wohneigentumsquote der Drittstaatsangehörigen in der EU in den letzten zehn Jahren gesunken ist, blieb sie bei den Staatsangehörigen der Aufnahmeländer stabil. In den meisten Ländern verfügen Drittstaatsangehörige heute seltener über Wohneigentum als noch vor zehn Jahren. In Schweden ist der Anteil der Nicht-EU-Staatsangehörigen, die ein Haus oder eine Wohnung besitzen, fast um ein Viertel gesunken. Ein Grund dafür könnte die humanitäre Zuwanderung sein. Dieser Gruppe fällt die Wohnungssuche in der Regel schwerer.
Untersuchungen der Mieterpopulation in der EU zeigen außerdem, dass (außer in Finnland) Drittstaatsangehörige seltener als inländische Staatsangehörige in subventionierten Wohnungen leben (13 % vs. 19 %). Diese Entwicklung zeigt sich unabhängig vom Bildungsniveau, denn Drittstaatsangehörige dürfen subventionierten Wohnraum in der Regel erst nach mehreren Aufenthaltsjahren beantragen. Aber selbst nach zehn Jahren Aufenthalt sind Drittstaatsangehörige unter den Mieter*innen vergünstigter Wohnungen immer noch unterrepräsentiert. Die größte Lücke zwischen Drittstaatsangehörigen und inländischen Staatsangehörigen beim subventionierten Wohnraum gibt es mit 49 Prozentpunkten in Irland.
Kernaussagen
Im EU-Durchschnitt sind nur 1 % der Wohneigentümer*innen Drittstaatsangehörige, obwohl sie 4 % der erwachsenen Bevölkerung ausmachen. Nur 24 % der Drittstaatsangehörigen leben in eigenem Wohnraum, unter der Inländerbevölkerung hingegen 73 %.
Die größten Differenzen bei den Wohneigentumsquoten gibt es in Ländern, in denen Wohneigentum in der Inländerbevölkerung besonders weit verbreitet ist (z. B. in Südeuropa und Irland).
Drittstaatsangehörige sind unter den Mieter*innen von vergünstigtem Wohnraum unterrepräsentiert, selbst wenn sie viele Jahre lang im Aufnahmeland leben.
Anmerkungen und Quellen sind unter den jeweiligen StatLinks aufgeführt.
8.11. Subjektiver Gesundheitszustand
Kontext des Indikators
Beim subjektiven Gesundheitszustand wird der Anteil der Personen gemessen, die ihren Gesundheitszustand als mindestens „gut“ einschätzen. Da der Gesundheitszustand stark altersabhängig ist, wird der Anteil der ausländischen Staatsangehörigen mit gutem subjektiven Gesundheitsempfinden in der Schätzung so angepasst, als ob sie die gleiche Altersstruktur wie inländische Staatsangehörige hätten. Wegen Einzelheiten vgl. Indikator 4.9.
Im Jahr 2020 schätzten drei von fünf Drittstaatsangehörigen in der EU ihren Gesundheitszustand als gut oder sehr gut ein. Damit ist dieser Anteil, der altersbereinigt ist, niedriger als unter den inländischen Staatsangehörigen und den mobilen EU-Bürger*innen (wo dies für rd. 65 % der Fall ist). In Spanien und allen langjährigen Zielländern schätzen Drittstaatsangehörige ihren Gesundheitszustand im Vergleich zur Bevölkerung mit inländischer Staatsangehörigkeit seltener als gut ein – selbst nach Bereinigung um die Altersunterschiede zwischen den beiden Gruppen. In Österreich schätzen Drittstaatsangehörige ihren Gesundheitszustand um bis zu 14 Prozentpunkte seltener als gut ein, in Frankreich um 12 Prozentpunkte. In den meisten europäischen Ländern mit kleineren Zuwanderungszahlen schätzen Drittstaatsangehörige sich hingegen gesünder ein als die inländischen Staatsangehörigen, vor allem in Portugal und mittel- und osteuropäischen Staaten. Unter den mobilen EU-Bürger*innen ist der wahrgenommene Gesundheitszustand in den meisten europäischen Ländern ähnlich wie unter den inländischen Staatsangehörigen oder sogar besser. In Spanien, Frankreich und Dänemark ist jedoch das Gegenteil der Fall: Hier schätzen die mobilen EU-Bürger*innen ihren Gesundheitszustand im Vergleich zu den inländischen Staatsangehörigen um mindestens 5 Prozentpunkte seltener als gut ein.
In den meisten EU-Ländern ist der Anteil der Drittstaatsangehörigen und inländischen Staatsangehörigen, die ihren Gesundheitszustand als gut einschätzen, von 2010 bis 2020 gestiegen. Da der Anstieg in Belgien und Österreich beispielsweise unter den Drittstaatsangehörigen stärker war als unter den inländischen Staatsangehörigen, haben sich die Unterschiede beim subjektiven Gesundheitszustand zwischen den beiden Gruppen in diesen Ländern deutlich verringert. In Portugal, wo der Anteil der Personen, die ihren Gesundheitszustand als gut einschätzen, bei den Drittstaatsangehörigen ebenfalls gestiegen ist, hat sich der Abstand zugunsten der Drittstaatsangehörigen ausgeweitet. In Frankreich, der Tschechischen Republik und Spanien hat sich der subjektive Gesundheitszustand der mobilen EU‑Bürger*innen und der Drittstaatsangehörigen im Zeitraum 2010–2020 verschlechtert.
Faktoren wie das Geschlecht, der sozioökonomische Status, die Lebensführung und die Zufriedenheit mit dem Gesundheitssystem spielen beim subjektiven Gesundheitszustand eine wichtige Rolle. So schätzen Männer ihren Gesundheitsstatus in der Regel etwa besser ein als Frauen. Am größten sind die Geschlechterunterschiede EU-weit dabei bei Drittstaatsangehörigen und mobilen EU-Bürger*innen. Noch stärker wird der subjektive Gesundheitszustand allerdings vom Bildungsniveau beeinflusst. So schätzen Hochqualifizierte – die allgemein mehr verdienen, gesundheitlich besser abgesichert sind und tendenziell umfassender über gesunde Lebensweisen informiert sind – ihren Gesundheitszustand um über 20 Prozentpunkte häufiger als gut ein als Geringqualifizierte. Diese bildungsbezogene Differenz zieht sich durch alle Gruppen: Drittstaatsangehörige, mobile EU-Bürger*innen und inländische Staatsangehörige. Mit 26 Prozentpunkten ist sie in der Inländerbevölkerung allerdings am größten.
Kernaussagen
Drei von fünf Drittstaatsangehörigen in der EU schätzen ihren Gesundheitszustand als gut ein. Damit ist dieser Wert auch nach Altersbereinigung niedriger als bei inländischen Staatsangehörigen und mobilen EU-Bürger*innen (65 %). In den mittel- und südeuropäischen Ländern (außer Spanien) schätzen Drittstaatsangehörige ihren Gesundheitszustand mit größerer Wahrscheinlichkeit als gut ein.
Der Anteil der Drittstaatsangehörigen und inländischen Staatsangehörigen, die ihren Gesundheitszustand als gut einschätzen, ist im Zeitraum 2010–2020 in den meisten Ländern gestiegen.
Männer schätzen ihren Gesundheitszustand häufiger als gut ein als Frauen, vor allem unter Drittstaatsangehörigen und mobilen EU-Bürger*innen.
Anmerkungen und Quellen sind unter den jeweiligen StatLinks aufgeführt.
8.12. Langfristig Aufenthaltsberechtigte
Kontext des Indikators
Ein langfristig Aufenthaltsberechtigter ist ein Drittstaatsangehöriger, dem gemäß der Richtlinie 2003/109/EG vom 25. November 2003 die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten zuerkannt wurde. Diese Rechtsstellung kann allen Nicht-EU-Bürger*innen gewährt werden, die sich fünf Jahre ununterbrochen rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat aufgehalten haben, einen Krankenversicherungsschutz nachweisen und über ausreichende Einkünfte verfügen, um nicht von Sozialhilfeleistungen abhängig zu sein. Einige Länder stellen möglicherweise zusätzliche Anforderungen, wie die Beherrschung der Sprache des Aufnahmelandes. Langfristig Aufenthaltsberechtigte genießen dieselben Aufenthaltsrechte wie EU-Bürger*innen, insbesondere das Recht auf Aufenthalt in einem anderen EU-Land als dem Land, das ihnen das langfristige Aufenthaltsrecht zuerkannt hat. Dieselben Rechte wie EU-Staatsangehörige zu haben, ist für Drittstaatsangehörige eine wichtige Voraussetzung dafür, sich ohne rechtliche Hindernisse integrieren zu können und gleiche Chancen zu erlangen.
Dieser Indikator gibt an, welcher Anteil der dauerhaft ansässigen Drittstaatsangehörigen einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt. Erfasst werden dabei sowohl langfristige EU-Aufenthaltstitel wie auch andere dauerhafte Aufenthaltstitel, die nach den nationalen Rechtsvorschriften gewährt wurden, falls diese günstiger sind als die Bestimmungen der Richtlinie, selbst wenn sie nur zum dauerhaften Aufenthalt in dem EU-Land berechtigen, das den Titel ausgestellt hat (was bei langfristigen EU-Aufenthaltstiteln nicht der Fall ist).
Insgesamt besitzt die Hälfte der Drittstaatsangehörigen in der EU eine langfristige Aufenthaltsberechtigung (nach EU- oder nationalem Recht). Auf Länderebene gibt es allerdings sehr große Unterschiede: In drei von fünf Ländern liegt der Anteil der Drittstaatsangehörigen mit langfristigem Aufenthaltstitel bei weniger als der Hälfte; in Portugal, Rumänien, Kroatien und Polen ist nicht einmal ein Fünftel langfristig aufenthaltsberechtigt. In Bulgarien, Frankreich, Österreich und Schweden besitzen hingegen über 60 % der Nicht-EU-Staatsangehörigen einen langfristigen Aufenthaltstitel. In Lettland und Estland, wo zur Nicht-EU-Bevölkerung auch nationale Minderheiten gehören, steigt ihr Anteil sogar auf über 80 %.
In fast drei Vierteln der Länder ist der Anteil der Drittstaatsangehörigen mit langfristiger Aufenthaltsberechtigung im Zeitraum 2016–2021 gesunken. Am stärksten war der Rückgang dabei in Ländern mit alternder Nicht-EU-Bevölkerung, wie beispielsweise Litauen und Kroatien, in denen es in der Nicht-EU-Kohorte zahlreiche Todesfälle gab. Der wachsende Anteil neu zugewanderter Drittstaatsangehöriger – beispielsweise in Schweden und in der Slowakischen Republik – trägt ebenfalls zu dieser rückläufigen Entwicklung bei. Neuzugewanderte können nämlich erst nach fünf Jahren eine langfristige Aufenthaltsberechtigung beantragen. Grundsätzlich gilt daher: Je höher der Anteil der neu zugewanderten Drittstaatsangehörigen, desto niedriger der Anteil der langfristig Aufenthaltsberechtigten. Auf die Größe der Nicht-EU-Population wirkt ein, wie viele Menschen von außerhalb der EU zugewandert sind, wie viele Drittstaatsangehörige das Land wieder verlassen haben und inwieweit es Änderungen bei der Regelung der Staatsangehörigkeit gab (eingebürgerte Drittstaatsangehörige gelten nicht mehr als Ausländer*innen). Solche Änderungen und die Frage, wie schnell die einzelnen Länder die Richtlinie 2003/109/EG umgesetzt haben, machen Ländervergleiche im Zeitverlauf etwas schwierig.
Kernaussagen
Die Hälfte der Drittstaatsangehörigen in der EU hat eine langfristige Aufenthaltsberechtigung.
In fast drei Vierteln der Länder ist der Anteil der Drittstaatsangehörigen mit langfristiger Aufenthaltsberechtigung im Zeitraum 2016–2021 leicht gesunken. Mögliche Gründe dafür könnten die Alterung und die dadurch gestiegene Sterblichkeit der Nicht-EU-Bevölkerung oder auch der wachsende Anteil der neu zugewanderten Drittstaatsangehörigen sein.
Anmerkungen und Quellen sind unter den jeweiligen StatLinks aufgeführt.
8.13. Wahlbeteiligung
Kontext des Indikators
Die Wahlbeteiligung bezieht sich auf den Anteil der Wahlberechtigten (mit Staatsangehörigkeit des Aufnahmelandes), die eigenen Angaben zufolge an den letzten nationalen Parlamentswahlen in ihrem Aufenthaltsland teilgenommen haben. Wegen Einzelheiten vgl. Indikator 5.2.
In der EU nahmen in Drittstaaten geborene Staatsangehörige im Zeitraum 2010–2018 etwas seltener an nationalen Wahlen teil als die im Inland geborenen. Dabei lag die Wahlbeteiligung bei außerhalb der EU Geborenen bei 71 %, bei in den Aufnahmeländern Geborenen bei 79 % und bei in anderen EU-Ländern Geborenen bei 77 %. Die Beteiligung eingebürgerter Drittstaatsangehöriger an nationalen Wahlen blieb zwischen 2002–2010 und 2010–2018 dabei stabil, wohingegen die Beteiligung der im Inland Geborenen leicht zurückging. Bei der Wahlbeteiligung der in der EU Geborenen gab es keine Veränderung.
In den meisten EU-Ländern beteiligen sich außerhalb der EU Geborene seltener an Wahlen als im Inland Geborene. In Ländern mit vielen neu zugewanderten Drittstaatsangehörigen – dazu gehören etwa Irland, südeuropäische Zielländer und die nordischen Länder – fällt ihre Wahlbeteiligung mehr als 10 Prozentpunkte geringer aus. In manchen langjährigen Zuwanderungsländern, darunter Deutschland, Österreich und die Niederlande, liegt die Wahlbeteiligung bei nicht in der EU Geborenen ebenfalls deutlich unter der Wahlbeteiligung der im Inland Geborenen. In Frankreich und Belgien sowie in Ländern, in denen ein Großteil der nicht in der EU geborenen Bevölkerung aufgrund von Grenzverschiebungen oder der Präsenz von nationalen Minderheiten als drittstaatsangehörig gilt, wie es zum Beispiel in Kroatien oder in den baltischen Ländern der Fall ist, weisen in Drittländern Geborene und im Inland Geborene hingegen eine ähnliche Wahlbeteiligung auf. Staatsangehörige, die in anderen EU-Ländern geboren wurden, beteiligen sich häufiger an Wahlen als nicht in der EU Geborene, außer in Irland, Belgien, Spanien und Frankreich. Insgesamt gehen sie aber in fast allen Ländern seltener zur Wahl als die im Inland Geborenen.
Hochqualifizierte wählen in fast allen EU-Ländern häufiger als Geringqualifizierte. Ihre Wahlbeteiligung liegt EU-weit mindestens 14 Prozentpunkte höher – unabhängig von ihrem Geburtsland. Die Wahlbeteiligung der eingebürgerten Zugewanderten aus Drittstaaten liegt über alle Bildungsniveaus hinweg rd. 8 Prozentpunkte unter der Wahlbeteiligung der im Inland Geborenen. Bemerkenswerte Ausnahmen bilden hier Frankreich und Litauen, wo hochqualifizierte Staatsangehörige, die in einem Drittstaat geboren wurden, häufiger wählen gehen als im Inland Geborene. In Belgien und Estland haben eingebürgerte Drittstaatsangehörige mit niedrigem Bildungsniveau hingegen eine höhere Wahlbeteiligung als im Inland Geborene mit gleichem Bildungsniveau.
Inwiefern sich das Geschlecht auf die Wahlbeteiligung auswirkt, ist nicht so klar erkennbar wie beim Bildungsgrad. In der EU gehen Männer häufiger wählen als Frauen. Die Wahlbeteiligung der in Drittstaaten geborenen Frauen liegt EU-weit jedoch 2 Prozentpunkte über der Wahlbeteiligung der entsprechenden männlichen Gruppe. In Estland, Irland, den Niederlanden und Deutschland liegt der Unterschied sogar bei mindestens 5 Prozentpunkten.
Kernaussagen
In den meisten EU-Ländern gehen Menschen, die in einem Drittstaat geboren wurden, seltener wählen als im Inland Geborene. Nach eigenen Angaben betrug ihre Wahlbeteiligung bei den letzten nationalen Wahlen im EU-Durchschnitt 71 % – gegenüber 79 % bei den im Inland Geborenen.
Im Zeitraum 2010–2018 nahmen in einem Drittstaat Geborene häufiger an nationalen Wahlen teil als im vorangegangenen Zehnjahreszeitraum, während im Inland Geborene etwas seltener wählen gingen.
Auch wenn Männer in der EU häufiger wählen gehen als Frauen, liegt die Wahlbeteiligung von Frauen, die in einem Drittstaat geboren wurden, in der EU um 2 Prozentpunkte höher als die Wahlbeteiligung der entsprechenden männlichen Gruppe.
Anmerkungen und Quellen sind unter den jeweiligen StatLinks aufgeführt.
8.14. Einbürgerung
Kontext des Indikators
Bei diesem Indikator geht es um den Anteil der Zugewanderten, die seit mindestens zehn Jahren im Aufnahmeland ansässig sind und dessen Staatsangehörigkeit besitzen. Dieser Zeitraum wurde gewählt, weil es in den OECD- und EU-Ländern zwar Unterschiede bei der vorgeschriebenen Aufenthaltsdauer für den Anspruch auf Staatsangehörigkeit gibt, diese in der Regel aber nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Wegen Einzelheiten vgl. Indikator 5.1.
Im EU-Durchschnitt sind 57 % der Zugewanderten aus Nicht-EU-Ländern, die seit zehn Jahren im Aufnahmeland ansässig sind (seit Langem ansässige Zugewanderte), eingebürgert. Zugewanderte, die in einem EU-Land geboren wurden, haben eine geringere Einbürgerungsquote von 44 %. In Schweden sowie in Kroatien, der Slowakischen Republik und Litauen, wo die Zuwanderungsbevölkerung nationale Minderheiten umfasst, ist der Anteil der seit Langem ansässigen Zugewanderten, die in einem Drittstaat geboren wurden und eingebürgert sind, am höchsten (über 90 %). Am niedrigsten (weniger als 50 %) sind die Einbürgerungsquoten in den anderen baltischen Staaten, in den südeuropäischen Ländern (außer Portugal), in der Tschechischen Republik und Luxemburg. In diesen Ländern ist die Einbürgerung strenger geregelt und die doppelte Staatsangehörigkeit ist nicht bzw. erst seit Kurzem erlaubt (Indikator 5.1).
Da mobile EU-Bürger*innen bereits die Rechte und Privilegien einer EU-Staatsangehörigkeit besitzen, lassen sie sich seltener einbürgern als Zugewanderte aus Nicht-EU-Ländern. In Irland, Spanien und Luxemburg ist ihre Einbürgerungsquote besonders gering: Hier lässt sich nicht einmal ein Fünftel der seit Langem ansässigen in der EU Geborenen einbürgern. In den meisten mittel- und osteuropäischen Ländern sind hingegen deutlich mehr als fünf von sechs in der EU geborenen Zugewanderten eingebürgert – weitaus mehr als unter den Zugewanderten aus Nicht-EU-Staaten. Am größten sind die Unterschiede zwischen Zugewanderten aus EU- und Nicht-EU-Ländern dabei in der Tschechischen Republik und Slowenien Die meisten in der EU geborenen Zugewanderten in der Tschechischen Republik wurden in der Slowakischen Republik geboren und erhielten nach der Trennung der Tschechoslowakei die tschechische Staatsangehörigkeit. In Slowenien wurden die meisten eingebürgerten Personen hingegen in Kroatien geboren und nach dem Zerfall Jugoslawiens zu slowenischen Staatsangehörigen.
Zu den formellen und informellen Voraussetzungen einer Einbürgerung gehören gewisse Kenntnisse der Sprache des Aufnahmelandes und eine gewisse finanzielle Eigenständigkeit. Das begünstigt die Zuwanderung Hochqualifizierter. Deren Einbürgerungsquote ist deshalb auch in allen EU-Ländern (außer Ungarn) höher als die Einbürgerungsquote Geringqualifizierter aus Drittstaaten: EU-weit liegt der Unterschied bei 25 Prozentpunkten. In Irland und Schweden, wo landessprachliche Kenntnisse keine Voraussetzung für eine Einbürgerung sind, ist der Abstand mit 2 Prozentpunkten hingegen deutlich kleiner. Bei in der EU geborenen Zugewanderten ergibt sich hingegen ein gemischteres Bild. Auch hier liegt die Einbürgerungsquote bei den Hochqualifizierten in vielen Ländern höher als bei den Geringqualifizierten, wenn die Unterschiede auch nicht so groß sind wie bei den Zugewanderten aus Drittstaaten. In Österreich, Belgien, den Niederlanden, Schweden und Dänemark sowie in mittel- und osteuropäischen Ländern ist hingegen das Gegenteil der Fall.
Kernaussagen
Im EU-Durchschnitt sind 57 % der Zugewanderten aus Nicht-EU-Ländern nach zehn Jahren Aufenthalt eingebürgert.
Zugewanderte aus Nicht-EU-Ländern lassen sich häufiger einbürgern als Zugewanderte aus EU-Ländern. Ausnahmen bilden mittel- und osteuropäische Länder, in denen die Zuwanderungspopulationen von nationalen Minderheiten geprägt sind.
Bei den aus Drittstaaten Zugewanderten ist die Einbürgerungsquote bei Hochqualifizierten in fast allen Ländern höher als bei den Geringqualifizierten.
Anmerkungen und Quellen sind unter den jeweiligen StatLinks aufgeführt.
8.15. Wahrgenommene Diskriminierung
Kontext des Indikators
Bei diesem Indikator geht es um den Anteil der Zugewanderten, die sich als Teil einer Gruppe sehen, die aufgrund von ethnischer Herkunft, Nationalität oder Hautfarbe diskriminiert wird. Wegen Einzelheiten vgl. Indikator 5.6.
Ein Fünftel der Drittstaatsangehörigen in der EU fühlt sich einer Gruppe zugehörig, die aufgrund von ethnischer Herkunft, Nationalität oder Hautfarbe diskriminiert wird. Unter den mobilen EU-Bürger*innen ist dies nur für ein Zwölftel der Fall. In rund vier von fünf EU-Ländern ist die wahrgenommene Diskriminierung bei Drittstaatsangehörigen stärker ausgeprägt als bei EU-Staatsangehörigen. Den niedrigsten Wert gibt es dabei – in beiden Gruppen – in den nordischen Ländern und Irland. Am stärksten ist die wahrgenommene Diskriminierung dagegen bei Drittstaatsangehörigen in Frankreich und Belgien: Ein Drittel von ihnen fühlt sich diskriminiert – das Dreifache im Vergleich zu in der EU geborenen Zugewanderten.
Der Anteil der Drittstaatsangehörigen in der EU, die sich einer von Diskriminierung betroffenen Gruppe zugehörig fühlen, ist im Zeitraum 2012–2018 gegenüber 2002–2008 um 3 Prozentpunkte gesunken. Bei den mobilen EU-Bürger*innen kam es hingegen zu einem leichten Anstieg der Zahlen. Außer in Frankreich und Belgien hat die wahrgenommene Diskriminierung von Drittstaatsangehörigen in allen Ländern abgenommen. Der Anteil der Drittstaatsangehörigen, die sich einer von Diskriminierung betroffenen Gruppe zugehörig fühlen, ist in Frankreich um 3 Prozentpunkte und in Belgien um 17 Prozentpunkte gestiegen. Bei mobilen EU-Bürger*innen beträgt der Anstieg 3 Prozentpunkte in Frankreich und 5 Prozentpunkte in Belgien. In Deutschland und Österreich hingegen hat die wahrgenommene Diskriminierung in beiden Gruppen abgenommen.
Die Gründe für die wahrgenommene Diskriminierung sind vielfältig: Von einer Diskriminierung aufgrund von Herkunft fühlen sich in der EU vor allem Drittstaatsangehörige aus Subsahara-Afrika (30 %) und Nordafrika (31 %) betroffen. Aus Drittstaaten zugewanderte Männer, die sich dem Rentenalter nähern und deren Erstsprache nicht die Sprache des Aufnahmelandes ist, fühlen sich häufiger diskriminiert als die Frauen in der Gruppe, jüngere Männer und diejenigen, deren Erstsprache die Sprache des Aufnahmelandes ist. Der Arbeitsmarktstatus scheint hingegen keine große Rolle zu spielen: Sowohl bei den erwerbstätigen als auch bei den erwerbslosen Drittstaatsangehörigen liegt die wahrgenommene Diskriminierung bei 21 %. Beim Bildungsgrad sieht es hingegen anders aus: Während sich bei den Geringqualifizierten 25 % diskriminiert fühlen, sind es bei den Hochqualifizierten nur 16 %. Eine längere Aufenthaltsdauer führt EU-weit ebenfalls zu einem Rückgang der wahrgenommenen Diskriminierung, wenn auch nur in geringem Maße.
Mobile EU-Bürger*innen fühlen sich nach eigenen Angaben seltener diskriminiert als Drittstaatsangehörige, und zwar über alle Diskriminierungsgründe hinweg. Während der Arbeitsmarktstatus bei Nicht-EU-Staatsangehörigen allerdings zu keiner Veränderung der wahrgenommenen Diskriminierung führt, fühlen sich erwerbslose mobile EU-Bürger*innen doppelt so häufig diskriminiert wie Erwerbstätige in dieser Gruppe. Anders als bei den Drittstaatsangehörigen ist der Anteil der mobilen EU-Bürger*innen, die sich diskriminiert fühlen, bei allen Bildungsniveaus ähnlich. Geringqualifizierte Drittstaatsangehörige fühlen sich im Vergleich zu geringqualifizierten EU-Staatsangehörigen doppelt so häufig diskriminiert.
Kernaussagen
Im EU-Durchschnitt fühlen sich 20 % der Drittstaatsangehörigen einer Gruppe zugehörig, die aufgrund von ethnischer Herkunft, Nationalität oder Hautfarbe diskriminiert wird. Bei den mobilen EU-Bürger*innen fällt dieser Wert mit 10 % niedriger aus. Am häufigsten von Diskriminierung betroffen fühlen sich Drittstaatsangehörige in Belgien und Frankreich, wo auch die Unterschiede zwischen mobilen EU‑Bürger*innen und Drittstaatsangehörigen am größten sind.
Der Anteil der Drittstaatsangehörigen, der sich diskriminiert fühlt, ist im Zeitraum 2012–2018 gegenüber 2002–2008 gesunken, außer in Belgien und Frankreich.
Nicht alle Drittstaatsangehörigen fühlen sich gleichermaßen einer von Diskriminierung betroffenen Gruppe zugehörig. In manchen Gruppen, etwa bei Frauen und Hochqualifizierten, fällt die wahrgenommene Diskriminierung geringer aus.
Anmerkungen und Quellen sind unter den jeweiligen StatLinks aufgeführt.