Ältere Menschen: Personen ab 65 Jahren.
Arbeitsmigration: Personen, die in erster Linie zum Zweck der Beschäftigungsaufnahme zugewandert sind.
Aufenthaltsdauer: Zahl der Jahre seit dem Zeitpunkt, an dem der*die Zugewanderte in das Aufnahmeland gezogen ist (und dort seinen*ihren gewöhnlichen Wohnsitz genommen hat). In dieser Publikation wird unterschieden zwischen 1. „Neuzugewanderten“, die innerhalb der letzten fünf Jahre in das Aufnahmeland gezogen sind (bzw. innerhalb der letzten zehn Jahre im Fall von Indikatoren mit geringem Stichprobenumfang) und 2. „Seit Langem ansässigen Zugewanderten“, die schon mindestens zehn Jahre im Aufnahmeland leben.
Aufenthaltszweck (auch „Aufenthaltskategorie“ genannt): Bezieht sich auf die rechtliche Einstufung von dauerhaft Zuwandernden anhand der Umstände und Gründe der Einreise in das Aufnahmeland. In der OECD-Datenbank zur Internationalen Migration werden sechs Aufenthaltskategorien unterschieden: 1. Arbeitsmigration, 2. mitreisende Familienangehörige von Arbeitsmigrant*innen, 3. Familiennachzug, 4. humanitäre Migration, 5. sonstige Zuwanderung und 6. Freizügigkeit.
Aufnahmeland: Land, in dem eine*ein Zugewanderte*r wohnhaft ist.
Dauerhaft Zugewanderte (auch „dauerhafte Zuwanderung" genannt): Dauerhaft Zugewanderte sind Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die eine Aufenthaltsberechtigung erhalten haben, welche ihnen ein dauerhaftes Bleiberecht einräumt oder unbegrenzt verlängert werden kann.
Deutschsprachige Länder: Im Sinne dieser Publikation umfasst diese Gruppe Länder, in denen Deutsch eine Amtssprache ist: Deutschland, Luxemburg, Österreich und die Schweiz.
Drittstaaten: Alle Länder, die 2022 nicht Mitglied der Europäischen Union waren. Dies umfasst EFTA-Staaten.
Drittstaatsangehörige: Das Konzept der Drittstaatsangehörigen gilt im Kontext der Europäischen Union und bezeichnet Staatsangehörige eines Drittstaats, die in der Europäischen Union wohnhaft sind.
EU insgesamt: Der EU-Gesamtwert ist der summarische Wert, der im Allgemeinen für die EU-Länder verwendet wird. Er trägt den unterschiedlichen Einwohnerzahlen der einzelnen Länder Rechnung. Es handelt sich somit um den gewichteten Durchschnitt der EU-Länder. Die Anzahl der in den Berechnungen berücksichtigten Länder ist in Klammern angegeben.
EU insgesamt: Ist eine Berechnung des EU-Gesamtwerts nicht möglich, wird der ungewichtete EU-Durchschnitt zugrunde gelegt. Dabei werden die einzelnen EU-Länder als jeweils gleich gewichtete Einheiten erfasst. Beim „EU-Durchschnitt“ handelt es sich somit um den arithmetischen Durchschnitt, der ausgehend von den Zahlen der Länder errechnet wird, für die Daten vorliegen. Die Anzahl der in den Berechnungen berücksichtigten Länder ist in Klammern angegeben.
Europa: Im Sinne dieser Publikation umfasst Europa 54 Länder, und zwar Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern; Albanien, Andorra, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Faröer Inseln, Gibraltar, Guernsey, Island, Isle of Man, Jersey, Liechtenstein, Monaco, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, Republik Moldau, Russische Föderation, San Marino, Schweiz, Serbien, Türkiye, Ukraine, Vatikan, Vereinigtes Königreich, ehemalige Sowjetunion, ehemaliges Jugoslawien und ehemalige Tschechoslowakei.
Europäische Freihandelsassoziation (EFTA): 2023 gehörten der EFTA Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz an.
Europäische Union: 2023 gehörten der EU 27 Länder an, und zwar Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Familiennachzug: Personen, die ins Aufnahmeland kommen, um zu bereits dort wohnhaften Familienangehörigen zu ziehen.
Frauen: Personen, die für sich als Geschlechtsangabe „weiblich“ wählen.
Freizügigkeit: Zuwanderung im Rahmen von Freizügigkeitsabkommen (wie sie zwischen den EU- und den EFTA-Staaten, Australien und Neuseeland sowie Irland und dem Vereinigten Königreich bestehen).
Für den Haushalt verantwortliche Personen: Je nach Datenquelle unterschiedlich definiert; in der Statistik der Europäischen Union über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) werden eine oder zwei „für den Haushalt verantwortliche Personen“ bestimmt. Als für den Haushalt verantwortlich gelten dabei die Eigentümer*innen oder Mieter*innen der Wohneinheit oder gegebenenfalls die Personen, denen die Wohneinheit unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. Sind mehr als zwei Personen für den Haushalt verantwortlich, werden nur die beiden ältesten erfasst.
In der israelischen Arbeitskräfteerhebung gilt die Person, die den Fragebogen für den Haushalt ausfüllt, als die für den Haushalt verantwortliche Person. Der*die Lebensgefährt*in dieser Person wird gegebenenfalls als zweite verantwortliche Person erfasst.
In der Current Population Survey der Vereinigten Staaten wird das Konzept des householder bzw. Haushaltsvorstands verwendet. Es bezieht sich auf die Person (oder eine der Personen), deren Name im Kauf- oder Mietvertrag festgehalten ist, oder falls es keine solche Person gibt, auf ein erwachsenes Haushaltsmitglied, unter Ausklammerung von Untermieter*innen, Pensionsgästen oder bezahlten Hausangestellten. Wenn ein Ehepaar die Wohneinheit gemeinsam besitzt oder mietet, kann als householder entweder der Ehegatte oder die Ehegattin erfasst werden.
In Australien, Neuseeland und Kanada ist das Konzept der „für den Haushalt verantwortlichen Person“ nicht gebräuchlich. Für diese Länder wird als „für den Haushalt verantwortliche Person“ hier stattdessen das Haushaltsmitglied mit dem höchsten Einkommen und gegebenenfalls dessen Lebensgefährt*in erfasst.
Gastarbeiter*innen: Historischer Begriff, der die Arbeitsmigrant*innen bezeichnet, die in den 1950er und 1960er Jahren von einer Reihe westeuropäischer Länder angeworben wurden, um den Arbeitskräftemangel der Nachkriegszeit auszugleichen, und die sich ursprünglich nur vorübergehend dort aufhalten sollten.
Gemischter Haushalt: Gruppe von Personen, die in derselben Wohnung leben, wobei eine der für den Haushalt verantwortlichen Personen zugewandert ist, während die andere im Inland geboren ist.
Haushalt im Inland Geborener: Gruppe von Personen, die in derselben Wohnung leben, wobei alle für den Haushalt verantwortlichen Personen im Wohnsitzland geboren sind.
Haushalt: Gruppe von Personen, die in der gleichen Wohnung leben. In dieser Publikation werden vier Arten von Haushalten unterschieden: 1. Einpersonenhaushalte: ein Erwachsener, keine Kinder; 2. Erwachsene ohne Kinder; 3. Alleinerziehendenhaushalte: Alleinerziehende*r mit mindestens einem Kind; 4. Familien: Erwachsene mit mindestens einem Kind.
Humanitäre Migrant*innen: Migrant*innen, die ihr Herkunftsland aus humanitären Gründen verlassen haben oder von dort vertrieben wurden und die im Aufnahmeland internationalen Schutz erlangt haben.
Im Erwachsenenalter Zugewanderte: Migrant*innen, die nach Vollendung des 15. Lebensjahres zugewandert sind.
Im Inland Geborene: Personen, die im Wohnsitzland geboren sind.
Im Kindesalter Zugewanderte: Migrant*innen, die vor Vollendung des 15. Lebensjahres zugewandert sind.
In der EU Geborene: Zur Vereinfachung verwendeter Begriff für Personen, die in einem Land geboren sind, in dem das Freizügigkeitsabkommen der EU-/EFTA-Staaten gilt, d. h. einem Land der EU oder der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA, und die sich in einem anderen EU-/EFTA-Staat niedergelassen haben.
Inländische Bevölkerung (auch „inländische Staatsangehörige“ oder "Inländer*innen“ genannt): Personen, die die Staatsangehörigkeit des Wohnsitzlandes besitzen.
Internationale Standardklassifikation der Berufe (ISCO): Von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ausgearbeitete Klassifikation, anhand derer Berufe entsprechend den mit ihnen verbundenen Aufgaben und Pflichten klar definierten Gruppen zugeordnet werden. Sie wurde für statistische Zwecke erstellt und eignet sich gut für internationale Vergleiche. Vgl. http://www.ilo.org/public/english/bureau/stat/isco/isco88/.
Internationale Standardklassifikation des Bildungswesens (ISCED): Von der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) ausgearbeitete Klassifikation, die Vergleiche von Bildungsstatistiken und -indikatoren zwischen den Ländern auf der Basis einheitlicher und international vereinbarter Definitionen erleichtern soll. Vgl. http://uis.unesco.org/en/topic/international-standard-classification-education-isced.
Junge Menschen aus gemischtem Elternhaus: Personen im Alter von 15 bis 34 Jahren, die im Inland geboren sind und die einen im Inland geborenen und einen im Ausland geborenen Elternteil haben.
Junge Menschen mit außerhalb der EU geborenen Eltern: Personen im Alter von 15 bis 34 Jahren, die im Inland als Kind zweier außerhalb der EU/EFTA geborener Elternteile geboren sind (bzw. mit einem außerhalb der EU geborenen Elternteil und einem Elternteil, dessen Geburtsland unbekannt ist).
Junge Menschen mit im Ausland geborenen Eltern: Personen im Alter von 15 bis 34 Jahren, die im Inland als Kind zweier im Ausland geborener Elternteile geboren sind (bzw. mit einem im Ausland geborenen Elternteil und einem Elternteil, dessen Geburtsland unbekannt ist).
Junge Menschen mit im Inland geborenen Eltern: Personen im Alter von 15 bis 34 Jahren, die im Inland als Kind zweier im Inland geborener Elternteile geboren sind (bzw. mit einem im Inland geborenen Elternteil und einem Elternteil, dessen Geburtsland unbekannt ist).
Junge Menschen mit in der EU geborenen Eltern: Personen im Alter von 15 bis 34 Jahren, die im Inland als Kind zweier im Ausland geborener Elternteile geboren sind, von denen mindestens ein Elternteil in einem EU/EFTA-Land geboren ist (bzw. mit einem in der EU geborenen Elternteil und einem Elternteil, dessen Geburtsland unbekannt ist).
Kinder aus gemischtem Elternhaus: Personen im Alter von 0 bis 14 Jahren mit einem im Ausland und einem im Inland geborenen Elternteil.
Kinder im Ausland geborener Eltern (auch „im Inland geborene Kinder von Zugewanderten“ genannt): Personen im Alter von 0 bis 14 Jahren, deren beide Elternteile im Ausland geboren sind (bzw. mit einem im Ausland geborenen Elternteil und einem Elternteil, dessen Geburtsland nicht bekannt ist). Sofern dies extra angegeben ist, können Kinder im Ausland Geborener ebenfalls im Ausland geboren sein.
Kinder im Inland geborener Eltern (auch „im Inland geborene Kinder im Inland Geborener“ genannt): Personen im Alter von 0 bis 14 Jahren, deren beide Elternteile im Inland geboren sind (bzw. mit einem im Inland geborenen Elternteil und einem Elternteil, dessen Geburtsland nicht bekannt ist).
Klassische Einwanderungsländer: Im Sinne dieser Publikation umfasst diese Gruppe Australien, Israel, Kanada, Neuseeland und die Vereinigten Staaten. Zu Einzelheiten vgl. Kapitel 1, Gruppe 1.
Langjährige europäische Zielländer: Im Sinne dieser Publikation umfasst diese Gruppe Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, die Schweiz und das Vereinigte Königreich. Zu Einzelheiten vgl. Kapitel 1, Gruppe 2.
Männer: Personen, die für sich als Geschlechtsangabe „männlich“ wählen.
Mitreisende Familienangehörige von Arbeitsmigrant*innen: Personen, die zusammen mit dem*der eigentlichen Antragsteller*in einreisen dürfen. Dies ist nur im Fall mancher Kategorien von Arbeitsmigrant*innen gestattet, hauptsächlich Hochqualifizierten. Familienangehörige, die zu einem späteren Zeitpunkt nachreisen, z. B. im Rahmen einer Familienzusammenführung, fallen unter die Kategorie „Familiennachzug“.
Mobile EU-Bürger*innen: Im EU-Kontext verwendeter Begriff, der Staatsangehörige der Europäischen Union bezeichnet, die in einem anderen EU-Land leben als dem, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen.
Neuzugewanderte: Migrant*innen, die innerhalb der vergangenen fünf bis zehn Jahre ins Aufnahmeland gekommen sind. Bezogen auf Beschäftigungs- und Kompetenzindikatoren (einschließlich Kapitel 8) bezeichnet „Neuzugewanderte“ Personen, die in den vorangegangenen fünf Jahren zugewandert sind. Bei den anderen Indikatoren sind „Neuzugewanderte“ (sofern nicht anders angegeben) Personen, die in den vorangegangenen zehn Jahren zugewandert sind.
Nicht-EU-Migrant*innen (auch „nicht in der EU geborene Zugewanderte“ genannt): Zur Vereinfachung verwendeter Begriff für Personen, die in einem Land geboren sind, das nicht der EU oder der EFTA angehört, und die sich in einem EU-/EFTA-Land niederlassen.
Nordische Länder: Im Sinne dieser Publikation umfasst diese Gruppe die fünf Mitgliedsländer des Nordischen Rats: Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden.
OECD insgesamt: Der OECD-Gesamtwert ist der summarische Wert, der im Allgemeinen für die OECD-Länder verwendet wird. Er trägt den unterschiedlichen Einwohnerzahlen der einzelnen Länder Rechnung. Es handelt sich somit um den gewichteten Durchschnitt der OECD-Länder. Die Anzahl der in den Berechnungen berücksichtigten Länder ist in Klammern angegeben.
OECD-Durchschnitt: Ist eine Berechnung des OECD-Gesamtwerts nicht möglich, wird stattdessen der ungewichtete OECD-Durchschnitt berechnet. Dabei werden die einzelnen OECD-Länder als jeweils gleich gewichtete Einheiten erfasst. Beim „OECD-Durchschnitt“ handelt es sich somit um den arithmetischen Durchschnitt, der ausgehend von den Zahlen der Länder errechnet wird, für die Daten vorliegen. Die Anzahl der in den Berechnungen berücksichtigten Länder ist in Klammern angegeben.
Personen mit hohem Bildungsniveau (auch „Hochqualifizierte“ genannt): Personen mit Tertiärabschuss, also einem Abschluss der ISCED-Kategorien 5–8. Sie haben mindestens die erste Phase des Tertiärbereichs absolviert.
Personen mit niedrigem Bildungsniveau (auch „Geringqualifizierte“ genannt): Personen, die unter die ISCED-Kategorien 0–2 fallen, d. h. Personen ohne formale Bildung oder mit niedrigem Bildungsniveau. Sie verfügen höchstens über einen Bildungsabschluss des Sekundarbereichs I.
Personen mit sehr niedrigem Bildungsniveau: Personen, die unter die ISCED-Kategorien 0–1 fallen, d. h. Personen ohne formale Bildung bzw. mit sehr niedrigem Bildungsniveau. Sie verfügen höchstens über Grundschulbildung.
Sehr alte Menschen: Personen ab 75 Jahren.
Seit Langem ansässige Zugewanderte: Migrant*innen, die seit mindestens zehn Jahren im Aufnahmeland leben.
Sprache des Aufnahmelandes: Eine Sprache, die Amtssprache des Wohnsitzlandes ist.
Staatsbürgerschaft des Aufnahmelandes: Staatsbürgerschaft des Landes, in dem die*der betreffende Zugewanderte wohnhaft ist.
Tätigkeiten mit geringen Kompetenzanforderungen (auch „geringqualifizierte Tätigkeiten“ genannt): Zu dieser Gruppe zählen Hilfsarbeitskräfte, die einfache und oft körperlich anstrengende Routinetätigkeiten erledigen (ISCO 9).
Tätigkeiten mit hohen Kompetenzanforderungen (auch „hochqualifizierte Tätigkeiten“ genannt): Unter diese Kategorie fallen laut der Definition der Internationalen Standardklassifikation der Berufe Führungskräfte, akademische Berufe, Techniker*innen und gleichrangige nichttechnische Berufe (ISCO 1–3).
Zugewanderte (auch „Migrant*innen“ oder „im Ausland Geborene“ genannt): Personen, die in einem anderen Land als dem Aufnahmeland geboren sind.
Zuwanderungshaushalt (auch „Haushalt im Ausland Geborener“ genannt): Bezeichnet eine Gruppe von Personen, die in derselben Wohnung leben, wobei alle für den Haushalt verantwortlichen Personen zugewandert sind.