Viele Kurse für den Zweitspracherwerb werden den realen Arbeitsmarktgegebenheiten nicht wirklich gerecht oder sind dafür zumindest nicht ausreichend. Nur in wenigen der heute verfügbaren Kurse werden einschlägige Interaktionen am Arbeitsplatz geübt oder wird den Zugewanderten das bei der Arbeit benötigte Vokabular vermittelt. Dies könnte viele erwachsene Zugewanderte demotivieren, nur als mäßig nützlich empfundene Sprachkurse fortzusetzen, wenn sie in dieser Zeit stattdessen nach Arbeit suchen könnten. Hierdurch wird aber ihre Integration in anderen Lebensbereichen erschwert. Berufsspezifische Sprachkurse, die idealerweise am Arbeitsplatz angeboten werden, sind ein effektives Mittel, um solche Probleme zu umgehen, da die Zugewanderten auf diese Weise sowohl berufsbezogene Sprachkenntnisse als auch Arbeitserfahrung im Aufnahmeland erwerben können. Die Kombination von Sprachunterricht mit beruflicher Bildung hat sich in Bezug auf die künftige Arbeitsmarktintegration sogar als effektiver erwiesen als separat, parallel oder nacheinander erfolgende Bildungsmaßnahmen. Offenbar machen die Lernenden außerdem raschere Fortschritte und sind motivierter, ihren Bildungsgang erfolgreich abzuschließen, wenn der Lehrplan auf ihren Karrierezielen aufbaut und die Teilnehmer*innen ihre Kompetenzen gleich unter realen Gegebenheiten anwenden können (Roberts, 2003; Chenven, 2004; Delander et al., 2005; Friedenberg, 2014). Durch Sprachkurse am Arbeitsplatz kann zudem Vorbehalten der Arbeitgeber in Bezug auf die sprachlichen Kompetenzen von Zugewanderten entgegengewirkt werden. Durch diese Zusammenarbeit verstehen die Arbeitgeber auch besser, welche Kenntnisse sich hinter den verschiedenen Sprachniveaus verbergen; außerdem können sie so sicher sein, dass erfolgreiche Sprachkursabsolvent*innen tatsächlich die für die jeweilige Arbeit benötigten Sprachkenntnisse erworben haben (Chiswick und Miller, 2009).
Sprachförderung für erwachsene Zugewanderte
6. Sprachkurse in die berufliche Bildung integrieren und mit den Arbeitgebern zusammenarbeiten
HINTERGRUND
ZIELGRUPPEN
Die Zahl der Zugewanderten, die berufsspezifischen Sprachunterricht erhalten, ist im OECD-Raum nach wie vor begrenzt, da solche Sprachkurse kostspielig und schwer zu organisieren sind. Die Zahl der Zugewanderten, die sich für einen bestimmten Beruf oder Wirtschaftszweig interessieren, ist häufig zu gering, als dass sich für die Anbieter die Schaffung der für regelmäßige Kurse nötigen Kapazitäten lohnen würde. Auch die Zahl der Arbeitgeber, die Sprachkurse am Arbeitsplatz anbieten wollen, ist begrenzt. So kommt es, dass Sprachkurse und berufliche Bildung häufig parallel von verschiedenen Anbietern durchgeführt werden und von Akteuren mit unterschiedlichen Zielsetzungen finanziert werden.
UMSETZUNG
Trotz der Kosten und organisatorischen Herausforderungen wird das Angebot an berufsspezifischen Sprachkursen in den OECD-Ländern nach und nach ausgeweitet. Derartige Kurse können unterschiedliche Formen annehmen:
berufsbezogene, auf bestimmte stark nachgefragte Berufe zugeschnittene Sprachkurse
auf allgemeine Arbeitsplatzszenarien oder Vorstellungsgespräche fokussierte Kurse
arbeitsplatzbasierter Sprachunterricht in Kooperation mit bestimmten Arbeitgebern
Sprachkurse im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsvermittlung
Berufsspezifische Kurse wurden in Australien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Israel, Luxemburg, Österreich, Portugal und Schweden eingeführt (vgl. Tabelle 6.1). Andere Länder, z. B. Litauen, haben berufsspezifische Sprachkurse in die jüngsten Integrationspläne aufgenommen. Allerdings ist es bisher nur wenigen Ländern gelungen, arbeitsbezogene Sprachkurse in einem breiten Spektrum von Berufen einzuführen. Dies ist beispielsweise in Portugal der Fall, wo in den Bereichen Einzelhandel, Gastgewerbe, Schönheitspflege sowie Baugewerbe und Bauingenieurwesen sektorspezifische Portugiesischkurse mit fachsprachlichen Inhalten angeboten werden. Überdies hat Portugal vor Kurzem den Qualifizierungszentren gestattet, diese Kurse durchzuführen. Damit können weniger qualifizierte Auszubildende leichter Zugang zu den Förderprogrammen erhalten, in denen Kompetenzen und Qualifikationen vor Ort erworben werden können. Schweden wiederum bietet spezifische Sprachförderung für bestimmte Berufsgruppen wie Lehrkräfte, Wissenschaftler*innen, Ingenieur*innen, Volkswirt*innen, Jurist*innen, Beschäftigte im Sozialwesen bzw. in Personalabteilungen, Systemspezialist*innen, Gesundheitsfachkräfte, Unternehmer*innen, Bäcker*innen, Handwerker*innen sowie Bus- und Lastwagenfahrer*innen an. Deutschland hat spezifische berufliche Bildungsmaßnahmen für Gesundheits-, Einzelhandels- und technische Berufe eingeführt und erprobt gerade Kurse für Auszubildende im Handwerk.
Die meisten Länder, die berufsbezogenen Sprachunterricht anbieten, haben sich jedoch für einen allgemeinen Kurs zu den sprachlichen Anforderungen am Arbeitsplatz entschieden. Dies ist durch die Schwierigkeit bedingt, stark fachsprachliche Kurse für bestimmte Berufsgruppen zu konzipieren, wenn die Zahl der interessierten Zugewanderten gering ist. Bei diesen allgemeinen Kursen würde Zugewanderten eine Form der Binnendifferenzierung zugutekommen, bei der sie berufsspezifische Themen gesondert erarbeiten oder sich ein differenziertes Vokabular aneignen können. Dies lässt sich im Unterricht durch eine effektive IKT-Nutzung umsetzen (vgl. Empfehlung 10).
Um das Angebot an Sprachkursen am Arbeitsplatz bzw. berufsspezifischen Sprachkursen auszuweiten, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, mit bestimmten Arbeitgebern oder Wirtschaftsbranchen zusammenzuarbeiten. Die Arbeitgeber können bei Informationsveranstaltungen oder bei Einzeltreffen dazu ermutigt werden, den mit dem berufsbezogenen Sprachunterricht verbundenen organisatorischen Aufwand ganz oder teilweise zu übernehmen. Hierfür könnten sie beispielsweise Unterrichtsräume zur Verfügung stellen oder den Beschäftigten die Teilnahme an Sprachkursen während der Arbeitszeit ermöglichen (vgl. Kasten 6.1). Sprachkurse können entweder individuell von den Arbeitgebern bzw. den Gewerkschaften oder im Rahmen breiterer staatlicher Sprachkursangebote organisiert werden. Bei staatlichen Programmen werden berufsspezifische Kurse entweder als gesonderte Maßnahmen für bestimmte Berufsgruppen bei bestimmten Arbeitgebern (häufig im Kontext von Brückenkursen) oder als Aufbaukurs für alle Lernenden im erwerbsfähigen Alter, die bereits das für ihren Beruf erforderliche Grundniveau erreicht haben, angeboten. Bei Sprachkursen am Arbeitsplatz können die Arbeitgeber die erforderliche Sprachkompetenz besser einschätzen. Außerdem können sie verlässliche Partner bei der Konzipierung maßgeschneiderter Sprachkurse werden. Die kanadische Provinz Quebec hat zusätzlich zu institutionellen Akteuren und gemeinnützigen Einrichtungen auch Partnerschaften mit Arbeitgebern und Gewerkschaften entwickelt, um Sprachkurse am Arbeitsplatz auszuweiten und dem Bedarf zugewanderter Beschäftigter Rechnung zu tragen. Darüber hinaus hat Quebec auch einen Referenzrahmen entwickelt, um die sprachlichen Mindestanforderungen für verschiedene (qualifizierte) Berufe zu bestimmen.
Kasten 6.1. Berufsbezogener Sprachunterricht in Deutschland, Finnland und Norwegen
In Deutschland wurde 2016 mit den kostenlosen Berufssprachkursen „Deutsch für den Beruf“ ein breites neues Kursangebot eingeführt. Die Kurse wenden sich an im Ausland geborene Arbeitslose, Arbeit- oder Ausbildungsplatzsuchende und ihre Kinder, die die Pflichtschulzeit abgeschlossen und das Sprachniveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) erreicht haben. Auch beschäftigte Zugewanderte sind teilnahmeberechtigt, müssen jedoch 50 % der Kosten selbst tragen, wenn ihr Einkommen eine bestimmte Grenze übersteigt. In den Kursen werden Deutschkenntnisse für den Arbeitsmarkt und in manchen Fällen für bestimmte Berufsgruppen vermittelt. Hierzu zählen z. B. Kurse für Personen, die sich im Anerkennungsverfahren zu akademischen Heilberufen und Gesundheitsfachberufen befinden. Die Kurse können auch Besuche in den Betrieben umfassen. Die Berufssprachkurse werden bis Niveau C2 angeboten und können für Absolvent*innen eines Integrationskurses, die das Niveau B1 noch nicht erreicht haben, auch auf einem niedrigeren Niveau beginnen. Deutschland verfolgt darüber hinaus einen innovativen Ansatz, um Koordinationsprobleme zu bewältigen. So wurde die berufsbezogene Deutschsprachförderung mit den Integrationskursen zum „Gesamtprogramm Sprache“ zusammengefasst, das vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verwaltet und gemeinsam vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (Integrationskurse) und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Berufssprachkurse) finanziert wird.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist des Weiteren erfolgreiche Partnerschaften mit Großunternehmen eingegangen, um branchenspezifische Sprachkurse für Zugewanderte anzubieten. In Zusammenarbeit mit der Deutschen Telekom hat das BAMF ein virtuelles Klassenzimmer eingerichtet, um Flüchtlinge zu erreichen, die verteilt auf das gesamte Bundesgebiet an verschiedenen Standorten des Unternehmens arbeiten (jeweils 2-3 pro Standort). 2017 hatten 100 Flüchtlinge dank dieses Programms Zugang zu Sprach- und IT-Unterricht am Arbeitsplatz.
Im Rahmen des finnischen Integrationsplans bieten die örtlichen Arbeits- und Gewerbeämter (im Geschäftsbereich des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums) Sprachkurse an, zu denen eine „Arbeitsphase“ gehört, während der die Zugewanderten in einem finnischen Betrieb tätig sind. Die Arbeits- und Gewerbeämter unterstützen außerdem Arbeitgeber, die Zugewanderte beschäftigen, beispielsweise durch Lohnsubventionen, die die Einstellungs- und Einarbeitungskosten decken sollen. Ein Aspekt dieses Programms ist das „Community Coaching“, die Arbeitgeber können aber auch Mittel für „Finnisch am Arbeitsplatz“ oder „Schwedisch am Arbeitsplatz“ beantragen, und das Programm ist auf den Bedarf und die Sprachkenntnisse der Beschäftigten zugeschnitten. Programmdauer, Unterrichtsmodus (Präsenz- oder Distanzunterricht), Gruppengröße und Unterrichtszeiten sind verhandelbar. Der Arbeitgeber zahlt 30-50 % der Schulungskosten, der Rest wird aus öffentlichen Mitteln finanziert.
Skills Norway, das für die Umsetzung und Entwicklung des pädagogischen Konzepts im Zusammenhang mit dem Norwegischunterricht für erwachsene Zugewanderte zuständig ist, bietet verschiedene Möglichkeiten für die berufliche Bildung an. Zusätzlich zu Sprachkursen, die auf Arbeitsplatzsituationen eingehen, kann ein Betriebspraktikum absolviert werden. Zwar können mangels Ressourcen keine Sprachkurse am Arbeitsplatz angeboten werden, aber öffentliche oder private Einrichtungen, die selbst Sprachunterricht für ihre Arbeitskräfte organisieren möchten, können für diese Weiterqualifizierung „Kompetansepluss“-Fördermittel beantragen. Einige unabhängige Norwegischkursveranstalter bieten Arbeitgebern ihre Unterstützung bei der Beantragung der Fördermittel und Durchführung der Sprachkurse an.
Sprachkurse am Arbeitsplatz sind nach wie vor selten, da die Unternehmen den Verwaltungsaufwand als Umsetzungshindernis betrachten. Einige Länder haben daher andere Lösungen geprüft. Im schwedischen Programm „Sfi-Yrkesvux“ werden Schwedischkurse und Sprachförderung mit einer beruflichen Ausbildung im Bildungssystem für Erwachsene kombiniert. Die Sprachförderung wird während der damit zusammenhängenden Praktika oder Tätigkeit in Unternehmen fortgesetzt. Luxemburg hat einen „Sprachurlaub“ für Arbeitskräfte eingeführt, die ihr Luxemburgisch verbessern möchten. Zwar ist die Genehmigung des Arbeitgebers der Zugewanderten Voraussetzung für diesen Urlaub; um einen entsprechenden Antrag abzulehnen, bedarf es jedoch einer Begründung. Die Beschäftigten haben Anspruch auf bis zu 200 Stunden bezahlten Urlaub, um Sprachkurse zu absolvieren, und der Arbeitgeber kann sich 50 % der während dieser Zeit anfallenden Vergütung vom Staat erstatten lassen. Sprachlehrer*innen halten branchenspezifische, von den Unternehmen organisierte Programme für nützlicher als traditionelle Kurse (Rambøll, 2020).
Eine weitere Möglichkeit, die Effektivität des Sprachunterrichts im Hinblick auf die Arbeitsmarktintegration zu verbessern und das Angebot an Sprachkursen am Arbeitsplatz und an berufsspezifischem Sprachunterricht auszuweiten, besteht darin, die für die aktive Arbeitsmarktpolitik (AAMP) zuständigen Akteure an der Gestaltung und Durchführung der Kurse zu beteiligen. In Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern und den Berufsverbänden können AAMP-Akteure Lehrpläne, Lehrmaterialien, Lehrkräfteausbildungsprogramme und Zertifizierungen für integrierte Sprach- und Berufsausbildung erarbeiten und den Sprachunterricht mit außerschulischen Aktivitäten wie Mentoring und Praktikumsprogrammen verknüpfen. Australien zählt zu den ersten OECD-Ländern, die Sprachkurse am Arbeitsplatz angeboten haben. Seit 1991 haben die australischen Behörden Arbeitgeber finanziell unterstützt, die ihren Arbeitskräften Englischkurse am Arbeitsplatz („Workplace English Language and Literacy“ – WELL) angeboten haben. Dieses Programm ist zwar ausgelaufen, heute werden jedoch andere staatlich finanzierte Kurse angeboten. Australiens „Adult Migrant English Programme“ umfasst zudem das Modul „Settlement Language Pathways to Employment and Training“, in dessen Rahmen die Teilnehmer*innen Anspruch auf eine berufsspezifische Sprachförderung im Umfang von bis zu 200 Stunden sowie ein Betriebspraktikum im Umfang von bis zu 80 Stunden haben.
Tabelle 6.1. Umsetzung berufsbezogenen Sprachunterrichts in den OECD-Ländern
|
Angebot berufsbezogener (arbeitsplatzübergreifender) Sprachkurse |
Berufsbezogene Sprachkurse gezielt für bestimmte Berufsgruppen |
Angebot von Sprachkursen am Arbeitsplatz |
---|---|---|---|
Australien |
Ja |
/ |
Ja |
Belgien |
Ja |
Ja |
Nein |
Chile |
/ |
/ |
/ |
Dänemark |
Ja |
/ |
Ja (Pilotprojekt) |
Deutschland |
Ja |
Ja (Heil- und Gesundheitsfachberufe, Gewerbe, Einzelhandel und Technik) |
Ja (nicht systematisch) |
Estland |
Nein |
Nein |
Nein |
Finnland |
Ja |
Ja |
Ja |
Frankreich |
Nein |
Nein |
Nein |
Griechenland |
Nein |
Nein |
Nein |
Irland |
Nein |
Nein |
Nein |
Island |
/ |
/ |
/ |
Israel |
Ja |
Ja (Hightech-Branche, Ingenieurberufe, medizinische Berufe) |
Ja (Kibbutz-Arbeitsprogramm) |
Italien |
Ja |
Ja (mancherorts) |
Nein |
Japan |
Ja |
Ja (Krankenpflege) |
Nein |
Kanada |
Ja (mancherorts; nicht systematisch) |
Nicht auf Bundesebene. Quebec bietet Teilzeitkurse in den Bereichen Recht, Verwaltung, angewandte Wissenschaften, Gesundheitswesen und Fremdenverkehr an. Ein Kurs für Köche/Gastronomen wird derzeit erarbeitet |
Ja (mancherorts; nicht systematisch) |
Kolumbien |
/ |
/ |
/ |
Korea |
/ |
/ |
/ |
Lettland |
Nein |
Nein |
Ja (80 Stunden für Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte) |
Litauen |
Nein |
Nein |
Nein (aber möglich im Rahmen eines Kompetenzgutscheinprogramms) |
Luxemburg |
Nein |
Nein |
Nein |
Mexiko |
Nein |
Nein |
Nein |
Neuseeland |
Nein (allerdings bieten einige Zentren entsprechende Kurse an) |
Nein |
Ja |
Niederlande |
Ja (in manchen Fällen) |
Nein |
Ja (nicht systematisch) |
Norwegen |
Ja (nicht systematisch) |
Ja (Gesundheitswesen) |
Ja |
Österreich |
Ja |
Ja (Pflegekräfte, frühkindliche Bildung, Produktion und Lagerei, Fremdenverkehr, Handel und Verkauf sowie Krankenpflegekräfte) |
Nein |
Polen |
Nein |
Nein |
Nein |
Portugal |
Ja |
Ja (Gastgewerbe, Einzelhandel, Schönheitspflege, Baugewerbe, Bauingenieurwesen) |
/ |
Schweden |
Ja (nicht systematisch) |
Ja (u. a. in den Bereichen Medizin, Architektur, Ingenieurwesen) |
Ja (nicht systematisch) |
Schweiz |
Ja |
Ja (Baugewerbe, Gastgewerbe, Reinigung, Landwirtschaft) |
Ja |
Slowak. Rep. |
/ |
/ |
/ |
Slowenien |
Nein |
Nein |
Nein |
Spanien |
Ja |
? |
Ja |
Tschech. Rep. |
Ja |
Nein |
Nein |
Türkei |
Nein |
Nein |
Ja |
Ungarn |
Nein |
Nein |
Nein |
Ver. Königreich |
Nein |
Nein |
Nein |
Ver. Staaten |
Ja (nicht systematisch) |
/ |
Ja (nicht systematisch) |
Anmerkung: k. A. = keine Angaben; / = nicht anwendbar. Vgl. Tabelle 1.1.
Quelle: OECD-Fragebogen zur Sprachförderung für erwachsene Migrant*innen, 2017.