Selbst wenn Zugewanderte Anspruch auf Teilnahme an Sprachkursen haben, ist nicht garantiert, dass sie tatsächlich an diesen Kursen teilnehmen, geschweige denn, dass sie sie erfolgreich absolvieren. Das Erlernen einer neuen Sprache im Erwachsenenalter erfordert viel Zeit und Engagement. Beides dürften Zugewanderte nur aufbringen, wenn sie wirklich lernen wollen oder müssen. Sind die erwarteten Lernergebnisse für sie hinreichend wichtig, werden sie geeignete und gangbare Wege finden, diese zu erreichen. Die wirkungsvollste Methode, eine erfolgreiche Sprachkursteilnahme zu gewährleisten, besteht daher darin, die Zugewanderten von den Vorteilen guter Kenntnisse der Sprache des Aufnahmelandes zu überzeugen und ihnen zu helfen, etwaige Zweifel an ihrer Lernfähigkeit zu überwinden. Mit positiven, anreizorientierten Maßnahmen, die darauf abzielen, die intrinsische Lernmotivation von Zugewanderten zu steigern, kann dies gelingen.
Sprachförderung für erwachsene Zugewanderte
3. Zugewanderte durch Anreize anstatt durch Sanktionen zum Erlernen der Sprache des Aufnahmelandes motivieren
HINTERGRUND
ZIELGRUPPEN
Maßnahmen, die Zugewanderte stärker zur Teilnahme an Sprachkursen motivieren sollen, sind für Personen besonders wichtig, die von sich aus möglicherweise nicht die notwendigen Schritte unternehmen, um die Sprache des Aufnahmelandes zu lernen. Dabei dürfte die Motivation von Migrant*innen, die zur Auswanderung gezwungen wurden, nochmals anders gelagert sein. Solchen Unterschieden muss in den Politikansätzen Rechnung getragen werden. Bei erwachsenen Migrant*innen spielt die instrumentelle Motivation eine wichtige Rolle. Ihnen geht es häufig in erster Linie darum, die Sprachkenntnisse zu erwerben, die sie benötigen, um in spezifischen Situationen und insbesondere am Arbeitsmarkt zurechtzukommen. Migrantinnen mit kleinen Kindern oder Zugewanderte, die bereits seit Langem im Aufnahmeland leben, sich aber immer weiter vom Arbeitsmarkt entfernt haben, sind daher wichtige Zielgruppen.
UMSETZUNG
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Migrant*innen dazu zu ermutigen, die Sprache des Aufnahmelandes zu lernen:
Maßnahmen ergreifen, um Migrant*innen die Vorteile guter Kenntnisse der Sprache des Aufnahmelandes bewusst zu machen
Anreizsysteme mit greifbaren Vorteilen für Migrant*innen einführen, die Sprachkurse besuchen oder ein bestimmtes Sprachniveau erreichen
im Fall von Sanktionen bei Nichtteilnahme unbeabsichtigte Nebenwirkungen auf Lernmotivation und -fähigkeit berücksichtigen
Zugewanderte haben wie alle anderen Lernenden auch eine größere Motivation, an Sprachkursen teilzunehmen, wenn sie sich der Vorteile von Sprachkompetenzen für ihren Alltag und für den Erfolg ihrer Kinder bewusst sind. Daher kann durch Sensibilisierungskampagnen, die zeigen sollen, wie Sprachkompetenzen die Aussichten von Zugewanderten am Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft als Ganzes verbessern, viel erreicht werden (vgl. Kasten 3.1). Im Rahmen des italienischen Programms „Vivere e Lavorare in Italia“ (Leben und Arbeiten in Italien) wurde versucht, Sprachunterricht mit anderen komplementären Dienstleistungen zu kombinieren, um Interesse zu wecken. So wurden mit der Kampagne „Conoscere per Integrarsi“ (Wissen für Integration), die in mehreren Kommunen gestartet wurde, neben Sprachkursen auch Basis-Module in Migrationsrecht und Computerwissenschaften angeboten. Deutschland hat vor einigen Jahren eine bundesweite Plakatkampagne durchgeführt, in der prominente Zuwander*innen für Deutschkurse warben.
Kasten 3.1. Öffentlichkeitskampagnen zur Förderung von Sprachunterricht für Zugewanderte in Estland und Kanada
Die estnische Integrationsstiftung unterhält zwei verschiedene Facebook-Konten und informiert über das Angebot an Estnisch-, Englisch- und Russischkursen. Sie verwendet dafür die verschiedenen Kanäle, die Zugewanderte wahrscheinlich nutzen, um Informationen zu bekommen. Hierzu zählen die eigene Website, Nachrichtenmedien, soziale Medien und Veranstaltungen. Sie bietet nicht nur kostenlose Beratungsdienste für Sprachkurse an, sondern auch Informationen zu den Dienstleistungen anderer Einrichtungen und ihrer Kontakte. Auch andere öffentliche Stellen für Zugewanderte werden ermutigt, Informationen über die Programme und Projekte der Stiftung zu teilen.
Das kanadische Ministerium für Einwanderung, Flüchtlinge und Staatsbürgerschaft unterhält einen aktiven YouTube-Kanal mit Informationen zum Migrations- und Integrationsprozess. Das Video „Language Training Options“ (https://www.canada.ca/en/immigration-refugees-citizenship/news/video/language-training-options.html) soll die Öffentlichkeit für das Programm und die Vorteile sensibilisieren, die mit dem Erlernen von Englisch und Französisch einhergehen, z. B. dafür, dass es dadurch leichter wird, einen Arbeitsplatz zu finden, den Kindern in der Schule zu helfen und die kanadische Staatsbürgerschaft zu erwerben. Das Video erklärt, wann Migrant*innen Zugang zu Sprachkursen bekommen, stellt ein breites Spektrum an Sprachkursoptionen vor und leitet weiter auf die Seite www.canada.ca/ newcomerservices. Dieses Video wie auch andere stehen in den beiden Amtssprachen Kanadas zur Verfügung. In der Vergangenheit wurden Videos ins Spanische, Mandarin, Hindi und Arabische übersetzt (https://www.youtube.com/watch?v=epNZbEuC3YMandfeature=youtu.be).
Die Motivation der Migrant*innen, die Sprache des Aufnahmelandes zu lernen, kann auch erhöht werden, indem der erfolgreiche Abschluss von Sprachkursen an greifbare Anreize oder Vorteile geknüpft wird, wie etwa einen rascheren Zugang zu einem regulären Aufenthaltsstatus und zur Staatsbürgerschaft. Dies ist z. B. in Dänemark, Deutschland, Finnland, Österreich und der Schweiz der Fall. In Korea gibt es zusätzliche Punkte im Antragsverfahren, wenn Zuwander*innen das Einwanderungs- und Integrationsprogramm (KIIP) absolvieren, das zusätzlich zu 50 Stunden Landeskunde, um sich in der koreanischen Gesellschaft zurechtzufinden, fünf Sprachkursniveaus enthält. Einige Länder, darunter Schweden und Dänemark, haben mit leistungsbezogenen Vergütungen in Form von Bonuszahlungen für erfolgreich Lernende und/oder die betreffenden Kommunen experimentiert.1 In Israel verschafft die Teilnahme an Hebräischkursen Beschäftigungsvorteile im öffentlichen Sektor (Ministry of Aliyah and Integration, 2019). Während das dänische Programm erst vor Kurzem ins Leben gerufen und noch nicht evaluiert wurde, geht aus einer Beurteilung des schwedischen Bonussystems hervor, dass dieses außerhalb der städtischen Ballungsräume nur begrenzte Auswirkungen auf die Sprachleistungen von Zugewanderten hatte (Aslund und Engdahl, 2012). Entsprechend wurde es ausgesetzt.
Auch während der Kursteilnahme müssen den Lernenden Anreize geboten werden, um ihre Motivation aufrechtzuerhalten. Das italienische Programm „Conoscere per Integrarsi“ sieht für Migrant*innen, die sowohl den Sprachkurs als auch den IT-Kurs absolvieren, eine Zertifizierung vor, um die Teilnahme attraktiver zu gestalten. Einige Länder bieten Kostenerstattungen an, wenn ein bestimmtes Niveau innerhalb einer bestimmten Zeit erreicht wurde. Österreich erstattet beispielsweise 50 % der Unterrichtskosten für Migrant*innen, die innerhalb von 18 Monaten in Deutsch ein A2-Niveau erreichen. Wie bei allen Lernenden sind die Erfolgschancen von Migrant*innen größer, wenn die Sprachkurse auf bedarfsbezogene, transparente und realistische Ziele ausgerichtet sind (vgl. Empfehlung 7). Wichtig ist auch, dass die Lernmotivation durch regelmäßige Evaluierungen gefördert wird, die Aufschluss über erzielte Fortschritte und noch bestehenden Verbesserungsbedarf geben (u. a. durch Selbstkontrollen und kontinuierliches Feedback). Individuelle Integrationspläne für Migrant*innen, wie sie in vielen OECD-Ländern entwickelt werden, können hier hilfreich sein. Eine solche Individualisierung ist zwar u. U. eine kostspielige Investition, sie hat aber nachweisliche pädagogische Vorteile. Die Kosten lassen sich zudem durch den Einsatz neuer Technologien zur individuellen Unterstützung im Unterricht reduzieren (vgl. Empfehlung 10).
Kasten 3.2. Zweite Chance zum Erlernen der Sprache
Israel hat ein spezielles Programm für schon länger im Land lebende Migrant*innen eingeführt, die im Rahmen des regulären Programms für Neuzugewanderte kein Hebräisch gelernt haben. Das „Second Chance Ulpan“-Programm enthält vier Lernmodule (Sprache und mündlicher Ausdruck, Hörverständnis, Leseverständnis sowie schriftlicher Ausdruck), von denen die Teilnehmer drei wählen können. Der Unterricht wird zu flexiblen Uhrzeiten auf verschiedenen Niveaus angeboten.
Norwegen bietet im Kontext des Programms „Beschäftigungsmöglichkeiten“ Sprachkurse für Migrant*innen an, die keinen Kontakt zum Arbeitsmarkt haben. Besonderes Augenmerk gilt zugewanderten Frauen, die nicht auf Sozialleistungen angewiesen sind und denen aus diesem Grund u. U. nie Sprachkurse angeboten wurden. Ein spezifisches Angebot innerhalb des Programms sind die „Job Club“-Gesprächsgruppen zur Verbesserung der Sprachkenntnisse. Das Programm ist in drei verschiedene Module unterteilt. Teil A des Programms richtet sich an zugewanderte Frauen. 2019 hatten 75 % der Teilnehmerinnen, die Teil A des Programms absolviert hatten, eine Beschäftigung gefunden oder eine Weiterbildungsmaßnahme begonnen.
Das deutsche Integrationskurssystem war ursprünglich für Neuzugewanderte bestimmt. Kurz nach seiner Einführung zeigte sich aber, dass es auch sehr wirksam war, um den Spracherwerb von Migrant*innen zu fördern, die bereits längere Zeit in Deutschland lebten.
Während gute Gründe für die Schaffung von Anreizen für den Spracherwerb sprechen, entsteht durch Strafen oder Sanktionen möglicherweise zu starker Druck, der Unmut oder Ängste auslösen und die intrinsische Lernmotivation der Migrant*innen schwächen kann. Es muss ein Gleichgewicht gefunden werden zwischen einer Politikgestaltung, die die Teilnahme an Sprachkursen attraktiv macht, und der Erkenntnis, dass Entscheidungsfreiheit für die Motivation eine äußerst wichtige Rolle spielt. So kann es sich als effizient erweisen, den Zugang zu finanziellen oder sozialen Vorteilen von einer regelmäßigen Teilnahme an Sprachkursen abhängig zu machen, wenn die Ziele der Kurse den individuellen Bedürfnissen der Migrant*innen gerecht werden und von ihnen als transparent und erreichbar empfunden werden. Solche Bedingungen sollten aber der persönlichen und familiären Situation der Betroffenen Rechnung tragen. Aus einer jüngst vom dänischen Ministerium für Zuwanderung und Integration durchgeführten Studie geht beispielsweise hervor, dass die Fehlzeiten von 50-90 % der an den Kursen teilnehmenden Flüchtlinge und ihrer Familienangehörigen nach Ansicht der Gemeinden und Sprachschulen auf legitime Gründe wie Krankheit zurückzuführen sind (Ankestyrelsen, 2020). Des Weiteren sollte die Qualität der Kurse in Ländern, die solche „negativen Anreize“ verwenden, sorgfältig geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie auf die Bedürfnisse erwachsener Lernender zugeschnitten sind.
Länder, die Migrant*innen dazu verpflichten, innerhalb einer vorgegebenen Zahl von Jahren ein bestimmtes Sprachniveau zu erreichen, müssen auch sorgfältig prüfen, ob diese Anforderung zumutbar ist. Die meisten OECD-Länder verlangen ein gewisses Niveau an Sprachkompetenz für die Erteilung eines dauerhaften Aufenthaltsstatus oder der Staatsbürgerschaft. Estland, Frankreich, Italien, die Niederlande, Österreich und die Schweiz verhängen hingegen bereits früher Sanktionen (Tabelle 3.2). Maßnahmen, die das Nichtbestehen eines Sprachtests mit dem Entzug der Aufenthaltsbewilligung, der Verweigerung der Familienzusammenführung oder Bußgeldern bestrafen, können als unüberwindbare Hindernisse empfunden werden, Stress auslösen und die Motivation der Migrant*innen sowie ihre Erfolgschancen schmälern (Krumm und Plutzar, 2008). Angesichts der Hindernisse, mit denen manche Migrant*innen konfrontiert sind, sehen Österreich, Italien und die Niederlande unter gewissen Umständen Fristenverlängerungen oder Sanktionsbefreiungen vor.
Integrationskurse der „zweiten Chance“, wie sie beispielsweise in Norwegen und Israel existieren, sind eine echte Alternative für Migrant*innen, die aufgrund von Krankheit, familiären Verpflichtungen oder fehlenden Sprachkursplätzen nicht in der Lage waren, in der vorgesehenen Zeit hinreichende Sprachkenntnisse zu erwerben. Solche Optionen bieten Migrant*innen, die noch nicht auf dem Arbeitsmarkt Fuß gefasst haben, eine Möglichkeit, Kompetenzen aufzubauen und neue Schritte in Richtung Integration zu gehen (vgl. Kasten 3.2).
Tabelle 3.1. Verpflichtende Sprachkurse in OECD-Ländern, 2020 oder letztverfügbares Jahr
|
Teilnahmepflicht |
||
---|---|---|---|
Ja/nein |
Falls ja: Mit Sanktionen |
||
Australien |
Nein (kann aber für den Bezug von Einkommensersatzleistungen vorausgesetzt werden) |
Finanzielle Nachteile bei Nichtteilnahme an Pflichtkursen möglich |
|
Österreich |
Ja |
Kürzung oder Verlust von Sozialhilfe- oder Arbeitslosenleistungen gemäß den Bundes- oder Länderbestimmungen, die bei mangelnder Bereitschaft zur Aufnahme einer Beschäftigung gelten |
|
Belgien |
Ja |
Bußgelder oder (für anspruchsberechtigte Flüchtlinge in Flandern) Sozialleistungsentzug |
|
Kanada |
Nein |
/ |
|
Chile |
/ |
/ |
|
Kolumbien |
/ |
/ |
|
Tschech. Rep. |
Nein |
/ |
|
Dänemark |
|
Kürzung der Geldleistungen |
|
Estland |
Ja (für Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte) |
Die Nicht-Teilnahme an Sprachkursen spielt eine Rolle, wenn über die Verlängerung einer bestehenden oder Erteilung einer neuen Aufenthaltsgenehmigung entschieden wird |
|
Finnland |
Ja (falls Bestandteil eines Integrationsplans) |
Kürzung der Arbeitslosenleistungen während eines gesetzlich festgelegten Zeitraums |
|
Frankreich |
Ja (für Migranten, die im Rahmen des Integrationsvertrags CIR einem Sprachkurs zugewiesen werden) |
Nein |
|
Deutschland |
Ja (für humanitäre Migranten, kürzlich zugewanderte nach- oder mitreisende Familienangehörige und kürzlich zugewanderte Arbeitsmigranten mit unzureichenden Deutschkenntnissen, bei besonderem Integrationsbedarf oder für langfristig Aufenthaltsberechtigte, die Leistungen der Sozialhilfe beziehen) |
Mögliche Sanktionen sind:
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|
Griechenland |
Nein |
/ |
|
Ungarn |
Nein |
/ |
|
Island |
/ |
/ |
|
Irland |
Nein |
/ |
|
Israel |
Nein |
/ |
|
Italien |
Nein |
/ |
|
Japan |
Nein |
/ |
|
Korea |
Nein |
/ |
|
Lettland |
Nein |
/ |
|
Litauen |
Ja |
Entzug der Integrationsförderung |
|
Luxemburg |
Ja (für Migranten, die internationalen Schutz suchen), nein (für andere Kategorien) |
/ |
|
Mexiko |
Nein |
/ |
|
Niederlande |
Nein |
/ |
|
Neuseeland |
Ja (die meisten Migranten müssen Englischkenntnisse nachweisen oder im Voraus Kursgebühren entrichten, um ihr Visum zu bekommen) |
/ |
|
Norwegen |
|
/ |
|
Polen |
Nein |
/ |
|
Portugal |
Nein |
/ |
|
Slowak. Rep. |
Ja (für humanitäre Migranten, die am Integrationsprojekt teilnehmen) |
Verringerung der finanziellen Unterstützung für humanitäre Migranten, die mehr als 25 % des Unterrichts verpassen |
|
Slowenien |
Nein |
/ |
|
Spanien |
Nein |
Migranten, die eine Teilnahmeverpflichtung unterzeichnet haben, können bei Teilnahmeverweigerung vom Integrationsprogramm ausgeschlossen werden |
|
Schweden |
Nein, die Teilnahme kann aber für den Bezug von Lohnersatz- oder Sozialleistungen erforderlich sein |
Möglicher Sozialleistungsentzug |
|
Schweiz |
Unterschiedlich je nach Kanton (mögliche Auflage im mit dem Kanton geschlossenen „Integrationsvertrag“) |
Ja, aber selten. Zu den möglichen Sanktionen zählen eine Kürzung der Sozialleistungen und – unter seltenen Umständen – eine Nichterneuerung der Aufenthaltsbewilligung oder Herabstufung von Ausweis C auf Ausweis B |
|
Türkei |
Nein |
/ |
|
Ver. Königreich |
Nein (humanitäre Migranten werden aber nachdrücklich zur Teilnahme aufgefordert) |
/ |
|
Ver. Staaten |
Nein |
/ |
Anmerkungen: k. A. = keine Angaben; / = nicht anwendbar; vgl. Tabelle 1.1.
Quelle: OECD-Fragebogen zur Sprachförderung für erwachsene Migrant*innen, 2017.
Tabelle 3.2. Verpflichtende Sprachkurse in OECD-Ländern, 2020 oder letztverfügbares Jahr
|
Pflicht zur Erreichung eines bestimmten Mindestsprachniveaus innerhalb eines bestimmten Zeitraums ab der Einreise |
Mindestsprachniveau Voraussetzung für dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung/Staats-bürgerschaft |
||
---|---|---|---|---|
Ja/nein |
Falls ja: |
|||
Erforderliches Mindestniveau |
Sanktionen bei Nichterreichen des Mindestniveaus |
|||
Australien |
Nein |
/ |
/ |
Englisch-Grundkenntnisse für den Erwerb der Staatsangehörigkeit erforderlich (für Antragsteller unter 60 Jahren) |
Belgien |
Nein |
/ |
/ |
A2 in Französisch, Niederländisch oder Deutsch für den Erwerb der Staatsbürgerschaft |
Chile |
/ |
/ |
/ |
/ |
Dänemark |
Nein |
/ |
/ |
Dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung (A2) und Staatsbürgerschaft (B1) |
Deutschland |
Nein |
/ |
/ |
Für die Niederlassungserlaubnis und die Staatsbürgerschaft ist in den meisten Fällen ein B1-Niveau erforderlich |
Estland |
Ja (für Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte) |
|
|
Langfristige Aufenthaltsgenehmigung und Staatsbürgerschaft (B1) |
Finnland |
Nein |
/ |
/ |
B1-Niveau in Finnisch oder Schwedisch für den Erwerb der Staatsbürgerschaft |
Frankreich |
Ja |
A1 für Zugewanderte, die im Rahmen des Integrationsvertrags CIR einem Sprachkurs zugewiesen werden |
Für den Erwerb einer mehrjährigen Aufenthaltsgenehmigung muss nach 1 Jahr Aufenthalt Niveau A1 erreicht werden |
Dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung (A2 nach 5 Jahren Aufenthalt) und Staatsbürgerschaft (B1) |
Griechenland |
Nein |
/ |
/ |
Für einen langfristigen Aufenthalt ist ein B2-Niveau oder ein spezifischer Abschluss (Niveau A2 plus griechische Geschichte und Kultur) erforderlich. Kein spezifisches Niveau für den Erwerb der Staatsbürgerschaft, wenngleich Griechischkenntnisse im Gespräch nachgewiesen werden müssen |
Irland |
Nein |
/ |
/ |
Einführung eines Sprachtests für den Erwerb der Staatsbürgerschaft aktuell im Gespräch |
Island |
||||
Israel |
Nein |
/ |
/ |
Dauerhaft Aufenthaltsberechtigte benötigen Hebräischkenntnisse für den Erwerb der Staatsbürgerschaft |
Italien |
|
A2-Niveau innerhalb von 2 Jahren nach der Einreise |
|
Langfristige Aufenthaltsgenehmigung (A1) und Staatsbürgerschaft (B1) |
Japan |
Nein |
/ |
/ |
/ |
Kanada |
Nein |
/ |
/ |
Für den Erwerb der Staatsbürgerschaft Englisch oder Französisch auf CLB/NCLC 4-Niveau für Migranten unter 54 Jahren |
Kolumbien |
/ |
/ |
/ |
/ |
Korea |
Nein |
/ |
/ |
Für einen dauerhaften Aufenthalt bedarf es Basiswissen auf Stufe 5, für die Staatsbürgerschaft fortgeschrittene Kenntnisse auf Stufe 5 |
Lettland |
Nein |
/ |
/ |
Dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung (A2) und Staatsbürgerschaft (B1) |
Litauen |
Ja (für Flüchtlinge) |
A1 für Personen in Aufnahmeeinrichtungen und A2 nach Niederlassung in einer Gemeinde |
/ |
Dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung und Staatsbürgerschaft (A2) |
Luxemburg |
Ja |
Flüchtlinge müssen 120 Stunden Französischunterricht absolvieren (Ziel A1-Niveau); andere Migranten, die den Integrationsvertrag unterzeichnen, sollten innerhalb von 2 Jahren in einer der Amtssprachen A1-Niveau erreichen |
/ |
Für den Erwerb der Staatsbürgerschaft A2 gesprochenes Luxemburgisch, B1 Hörverständnis |
Mexiko |
Nein |
/ |
/ |
|
Neuseeland |
Nein |
/ |
/ |
|
Niederlande |
|
A21 |
Bußgeld für Migranten, die die Prüfung nicht innerhalb von 3 Jahren ablegen. Ihnen kann (mit Ausnahme der humanitären Migranten) zudem die vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung entzogen werden (sofern keine medizinischen Gründe vorliegen) |
Dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung (A2) |
Norwegen |
Nein2 |
/ |
/ |
Für Migranten im Alter von 18-67 Jahren für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung bestandener Sprachkurs bzw. A2-Niveau und Staatsbürgerkundetest; für die Staatsbürgerschaft B1 im Mündlichen + bestandener Staatsbürgerkundetest in Norwegisch |
Österreich |
Ja |
Innerhalb von 2 Jahren:
|
Bußgeld (falls die Verlängerung des 2-Jahreszeitraums versagt wird) |
B1 für den Erwerb einer langfristigen Aufenthaltsberechtigung und der Staatsbürgerschaft Es gibt zwar keine bestimmte Frist, doch gilt das Erreichen eines B1-Niveaus für humanitäre Migranten und subsidiär Schutzberechtigte als Pflicht |
Polen |
Nein (innerhalb des Integrationsprogramms werden aber Fortschritte erwartet) |
/ |
/ |
Dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung (B1) |
Portugal |
Nein |
/ |
/ |
Dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung (A2) |
Schweden |
Nein |
/ |
/ |
Vereinbart, aber noch nicht umgesetzt |
Schweiz |
Ja (im Integrationsvertrag zwischen dem Kanton und dem Flüchtling kann ein bestimmtes Niveau vereinbart werden) |
Festgelegtes Mindestniveau für mit-/ nachreisende Familienangehörige |
Die Sanktionen hängen von den Integrationsanstrengungen insgesamt ab (nicht nur vom Spracherwerb) und umfassen die Nichterteilung oder Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) |
Für Niederlassungsbewilligung (Ausweis C): A1-Niveau im Schriftlichen und A2-Niveau im Mündlichen in der Sprache des Wohnorts; für Staatsbürgerschaft: B1 im Mündlichen und A2 im Schriftlichen |
Slowak. Rep. |
Nein (aber in Planung für humanitäre Migranten) |
/ |
/ |
|
Slowenien |
Nein |
/ |
/ |
A2-B1 für Staatsbürgerschaft |
Spanien |
Nein |
/ |
/ |
|
Tschech. Rep. |
Nein |
/ |
/ |
Dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung (A1) und Staatsbürgerschaft (B1) |
Türkei |
Nein |
/ |
/ |
|
Ungarn |
Nein |
/ |
/ |
Prüfung in Staatsbürgerkunde in Ungarisch für den Erwerb der Staatsbürgerschaft |
Ver. Königreich |
Nein |
/ |
/ |
Dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung (B1) |
Ver. Staaten |
Nein |
/ |
/ |
Beherrschung des Englischen für den Erwerb der Staatsangehörigkeit erforderlich (Ausnahmen für bestimmte Alterskategorien und Aufenthaltsdauern) |
Anmerkungen: k. A. = keine Angaben; / = nicht anwendbar; vgl. Tabelle 1.1.
1 Mit Wirkung ab Juli 2021 wird das erwartete Sprachniveau in den Niederlanden von A2 auf B1 angehoben. Ausgenommen sind Migrant*innen, die dieses Niveau kaum erreichen können.
2 Norwegens neues Integrationsgesetz, das am 1. Januar 2021 in Kraft trat, führt ein vom Bildungshintergrund abhängiges Benchmark für Sprachkurse ein. Das Erfordernis des B1-Niveaus für den Erwerb der Staatsbürgerschaft soll 2021 wirksam werden.
Quelle: OECD-Fragebogen zur Sprachförderung für erwachsene Migrant*innen, 2017.
Anmerkung
← 1. Flüchtlinge und Familienangehörige von Flüchtlingen, die keine Sozialhilfeleistungen empfangen und einen Dänischkurs auf Sprachniveau 2 oder höher absolviert haben, haben Anspruch auf eine steuerfreie Bonuszahlung in Höhe von 6 242 DKK (2019). Kommunen erhalten Zuschüsse, wenn ein bei ihnen ansässiger Flüchtling oder ein Familienmitglied eines Flüchtlings eine Stelle findet, eine Ausbildung beginnt oder einen Dänischabschlusstest besteht. Für jede*n anspruchsberechtigte*n Migrant*in, der*die den Abschlusstest besteht, erhält die Kommune einen Zuschuss in Höhe von 33 959 DKK (2019).