Das BIP wird im vierten Quartal 2020 infolge der zuletzt verhängten Corona-Maßnahmen voraussichtlich wieder schrumpfen. Der BIP-Rückgang für das Gesamtjahr 2020 dürfte sich auf 11,2 % belaufen. Aufgrund einer Belebung des Konsums wird für 2021 wieder ein Wachstum von 4,2 % und für 2022 ein Wachstum von 4,1 % projiziert. Die Unternehmensinvestitionen werden aufgrund der Kapazitätsüberhänge und der andauernden Unsicherheit allerdings schwach bleiben. Bis ein wirksamer Impfstoff für einen Großteil der Bevölkerung zur Verfügung steht, wird das Risiko eines erneuten Anstiegs der Neuinfektionen das Vertrauen eintrüben. Da das Vereinigte Königreich den EU-Binnenmarkt verlässt und voraussichtlich ein weniger umfassendes Freihandelsabkommen mit der Europäischen Union abschließen wird, werden die höheren Kosten im Zusammenhang mit der Grenzabfertigung ab 2021 die Importe und Exporte belasten. Der Rückzug vom Arbeitsmarkt und die Arbeitslosigkeit werden zunehmen, obwohl das Corona-Kurzarbeitsprogramm (Coronavirus Job Retention Scheme) die Beschäftigung weiter stützt. Die Insolvenzen werden voraussichtlich zunehmen, obwohl die Verlängerung der Hilfskredite den Anstieg dämpfen dürfte.
Die Fiskal- und Geldpolitik sollte konjunkturstützend ausgerichtet bleiben, bis die Erholung gefestigt ist. Mit Blick auf die Zukunft sollte die Situation genau überwacht werden. Die Unterstützungsmaßnahmen sollten bedarfsgerecht angepasst und auf die am stärksten betroffenen Regionen und Sektoren ausgerichtet werden, zugleich aber auch einen Strukturwandel zulassen. Diese Umstrukturierung kann durch höhere finanzielle Hilfen und Qualifizierungsangebote für Arbeitslose unterstützt werden. Um Verwerfungen in den Export- und Importbranchen zu begrenzen, ist der Abschluss eines Freihandelsabkommens mit der EU unerlässlich.