Es wird davon ausgegangen, dass die monetären Bedingungen äußerst locker bleiben werden. Die Zentralbank senkte ihren Leitzins im September 2019 auf ‑0,75%, um die Wechselkursanbindung an den Euro zu verteidigen. Die Hypothekenzinsen waren im gesamten Jahresverlauf 2019 rückläufig, was einen Refinanzierungsboom bei den Wohneigentümern auslöste, die die Gelegenheit nutzten, um ihre Kreditkosten zu senken. Die Kreditvergabe an die privaten Haushalte expandiert zurzeit nur leicht, könnte sich jedoch beleben, wenn die Wohneigentümer beschließen, zusätzliche Schulden aufzunehmen. Eine weitere Einschränkung der steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Zinsausgaben wäre zu begrüßen, da sie Anreize für eine übermäßige Zunahme der Verschuldung der privaten Haushalte beseitigen würde. Nach den Geldwäscheskandalen sind weiterhin Wachsamkeit im Hinblick auf den Finanzsektor sowie eine Überarbeitung der Rechtsrahmen geboten.
Der Staatshaushalt sollte der Planung zufolge im Zeitraum 2019-2021 nahezu ausgeglichen sein, was angemessen ist. Für 2019 wird jedoch mit einem beträchtlichen Haushaltsüberschuss gerechnet, der durch die hohen, volatilen Einnahmen aus der laufenden Besteuerung von Zinseinkünften, Dividenden und Kapitalgewinnen aus Rentensparprodukten bedingt ist. Die Regierung plant nunmehr, 2020 die Ausgaben für öffentliche Dienstleistungen, u.a. für das Gesundheits- und das Bildungswesen, zu erhöhen. Diese Mehrausgaben sollen durch die erwartete Ausweitung des fiskalischen Spielraums und die begrüßenswerte Abschaffung der Erbschaftsteuervergünstigungen für Familienunternehmen finanziert werden.
Die Regierung hat sich verpflichtet, den Klimawandel zu bekämpfen und ehrgeizige Emissionsminderungsziele zu erreichen. In diesem Zusammenhang sollten zunächst die kostengünstigsten Minderungsmaßnahmen durchgeführt werden, wobei die Folgen für die globalen Emissionen zu berücksichtigen sind. Im Zuge der weiteren Reform der Gesundheits-, Bildungs- und aktiven Arbeitsmarktpolitik sollte zudem die Effizienz der öffentlichen Ausgaben verbessert werden. Ein Beispiel hierfür wäre die Kürzung der Zuschüsse im tertiären Bildungsbereich und die Ausweitung von Studiendarlehen.