Um die kurzfristigen wirtschaftlichen Auswirkungen der im Oktober 2019 vorgenommenen Anhebung des Mehrwertsteuersatzes abzufedern, führte die Regierung neben mehreren befristeten Ausgaben- und Steuermaßnahmen auch einige neue dauerhafte Ausgabenprogramme ein, für deren Finanzierung die Hälfte der zusätzlichen Einnahmen in Höhe von 1% des BIP bestimmt ist. Das Primärdefizit wird den Projektionen zufolge im Zeitraum 2019-2020 bei rd. 2½% des BIP verharren, 2021 aber auf 1,9% zurückgehen. Die vorübergehenden fiskalischen Impulse werden ab dem Finanzjahr 2021 entsprechend der Haushaltskonsolidierungsvorgabe der Regierung, bis zum Finanzjahr 2025 einen Überschuss im Primärhaushalt zu erzielen, zurückgenommen. Die Wiederherstellung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen erfordert ein detailliertes und konkretes Konsolidierungsprogramm, das über das für das Finanzjahr 2025 gesetzte Primärüberschussziel hinausgeht. Bei den Maßnahmen zur Steigerung der Einnahmen sollte hauptsächlich auf weniger verzerrend wirkende Steuern gesetzt werden, namentlich die Mehrwertsteuer, die nach und nach weiter angehoben werden sollte, sowie Umweltsteuern. Auf der Ausgabenseite geht es vorrangig darum, die Sozialausgaben einzudämmen, vor allem durch eine bessere Verwendung der Ressourcen für die Gesundheitsversorgung.
Mit ihrer Zinskurvensteuerung, ihren großen Staatsanleihebeständen sowie ihren weiteren Ankäufen solcher Anleihen hält die japanische Zentralbank die Zinsen der 10-jährigen Staatsanleihen gegenwärtig bei etwa null. Sie hat sich verpflichtet, die Geldbasis solange auszuweiten, bis die Verbraucherpreisinflation (ohne frische Nahrungsmittel) den Zielwert von 2% überschreitet und sich oberhalb dieser Marke stabilisiert. Sie geht davon aus, dass die Zinssätze solange auf ihrem gegenwärtigen oder einem niedrigeren Niveau verharren, wie dies notwendig ist, um die zur Erreichung dieses Ziels erforderliche Dynamik aufrechtzuerhalten. In den Projektionen wird unterstellt, dass der akkommodierende geldpolitische Kurs bis 2021 unverändert beibehalten wird.
Angesichts Japans schrumpfender und alternder Bevölkerung ist es trotz der relativ hohen Beschäftigungsquote älterer Menschen wichtig, Hindernisse für die Beschäftigung älterer Arbeitskräfte abzubauen, insbesondere über das 65. Lebensjahr hinaus. Eine der Möglichkeiten, die Beschäftigung älterer Menschen zu fördern, bestünde darin, den Unternehmen das Recht zu nehmen, Mitarbeiter zwangsweise in den Ruhestand zu schicken (was zumeist mit 60 Jahren geschieht). Dies würde auch die Bedeutung der Dauer der Betriebszugehörigkeit für die Lohngestaltung verringern. Maßnahmen gegen die Zweiteilung des Arbeitsmarkts, u.a. durch eine Verringerung des Beschäftigungsschutzes für regulär Beschäftigte, würden die Erwerbsbeteiligung von Frauen fördern und das große Verdienstgefälle zwischen Männern und Frauen in Japan verringern. Die Regierung hat einen Plan vorgelegt, im Zeitraum 2019-2024 bis zu 345 150 ausländische Arbeitskräfte in Sektoren aufzunehmen, die mit gravierenden Arbeitskräfteengpässen konfrontiert sind, wie dies im Baugewerbe, im Hotel- und Gastgewerbe sowie in der Pflege der Fall ist. Der im Juni 2019 von der Regierung lancierte Aktionsplan zur Wachstumsstrategie umfasst eine Reihe von Maßnahmen zur Verwirklichung der „Gesellschaft 5.0“. Dazu gehören ein Regelwerk für Geschäftsvorfälle im digitalen Markt, Regulierungsreformen zur Förderung neuer Dienstleistungen wie Fintech sowie weitere Reformen der Corporate Governance. Weitere Anstrengungen zur Steigerung des Produktivitätswachstums sind erforderlich, wozu auch die Förderung der Handelsöffnung durch multilaterale Vereinbarungen gehört.