Fiskalische Impulse werden das Wachstum weiter aufrechterhalten. Dies zeigt sich an der in jüngster Zeit beobachteten Beschleunigung der Genehmigungsvergabe für neue Projekte, den für die kommenden Jahre geplanten Großprojekten in Bereichen wie Straßenverkehr, Schienenverkehr, Telekommunikation (einschließlich 5G-Netzausbau) und Energie sowie der fortgesetzten Sanierung baufälliger Häuser. Angesichts der sinkenden Investitionseffizienz sollte größere Aufmerksamkeit auf die Bepreisung der Risiken gerichtet werden, um Kapitalfehlallokationen zu reduzieren. Eine Abschaffung der impliziten Bürgschaften für staatseigene Unternehmen und andere öffentliche Rechtsträger wäre hilfreich. Die Wirkung der Steuersenkungen, die auf eine Ankurbelung des Verbrauchs abzielen, könnte durch negative Vertrauenseffekte abgeschwächt werden. Eine Lockerung der Bestimmungen für Pkw-Käufe dürfte zusammen mit anderen Maßnahmen den Konsum kurzfristig ankurbeln (und die Schadstoffemissionen erhöhen). Um den Konsum jedoch richtig zu beleben, sollten die Strukturreformen beschleunigt werden. Nötig sind insbesondere Urbanisierungsanstrengungen sowie Maßnahmen, die eine stärkere Teilhabe fördern. Würden die aus dem Wohnsitzmeldesystem resultierenden Unterschiede beim Anspruch auf öffentliche Dienstleistungen beseitigt, könnte die Chancengleichheit erhöht werden. Durch eine bessere Ressourcenallokation sollte eine Mindestversorgung mit öffentlichen Dienstleistungen gewährleistetet werden, um die Chancen für alle Bürger, unabhängig von ihrem Geburtsort, zu erhöhen. Zur Sicherung eines ausreichenden Versorgungsgrads bedarf es einer zentralen Finanzierung für öffentliche Grundleistungen in Bereichen wie Bildung und Gesundheit.
Die Geldpolitik wurde in den vergangenen Jahren durch die zur Sicherung der Finanzstabilität nötigen Beschränkungen der Schattenbank- und Vermögensverwaltungsaktivitäten etwas restriktiver. Dies verstärkte die Risikoaversion und zog kleinere Banken sowie private und kleinere Unternehmen unverhältnismäßig stark in Mitleidenschaft. Einige kleinere Banken, die auf die Finanzierung am Interbankenmarkt angewiesen waren, gerieten in Zahlungsverzug, was staatliche Interventionen erforderlich machte. Die Tatsache, dass die Regierung dabei nicht alle Gläubiger für ihre Zahlungsausfälle entschädigte, dürfte das Risikobewusstsein künftig schärfen. Dies war somit ein Schritt in die richtige Richtung auf dem Weg zur Abschaffung der impliziten Garantien.
Private und kleine Unternehmen haben Schwierigkeiten, Zugang zu formalen Kreditkanälen zu bekommen. Die Zinsen sind für sie nach wie vor hoch. Um die Kreditkosten zu senken, hat die Zentralbank den Einjahreszinssatz der mittelfristigen Kreditfazilität Anfang November um 5 Basispunkte herabgesetzt. Zuvor hatte sie den Mechanismus für die Festlegung des Referenzzinssatzes reformiert, indem sie den Zinssatz für einjährige Laufzeiten (LPR) für die Neukreditvergabe an Unternehmen an den Zinssatz für Offenmarktgeschäfte gekoppelt hat (d.h. den Einjahreszinssatz der mittelfristigen Kreditfazilität der chinesischen Zentralbank, den MLF-Zinssatz), der auf der Basis der Nachfrage des gesamten Finanzsystems nach Zentralbankliquidität festgelegt wird. Der Zugang zu Krediten zu Zinssätzen, die die Finanzierungsbedingungen besser widerspiegeln, wird den Übertragungsmechanismus verbessern. Darüber hinaus zielt die Herabsetzung des Mindestreservesatzes für die so genannten städtischen Handelsbanken – kleinere Banken in Kommunalbesitz, die größtenteils der lokalen Wirtschaft dienen – zusätzlich zu der generellen Senkung darauf ab, die Kreditklemme für Mikro-, Klein- und Privatunternehmen zu verringern. Die Unternehmensverschuldung verharrt mit 155% des BIP auf hohem Niveau, insbesondere im staatseigenen Sektor.