Da die Inflation schwächer ausgefallen ist als erwartet, hat die Zentralbank die geldpolitische Straffung, mit der Ende 2018 begonnen wurde, zu Recht gestoppt. Den Projektionen zufolge wird die Geldpolitik akkommodierend bleiben und erst wieder langsam und allmählich gestrafft werden, wenn die Inflation sich dem Zielwert von 3% nähert, der Kapazitätsüberhang am Arbeitsmarkt schrumpft und sich das Lohnwachstum beschleunigt.
Die Fiskalpolitik, die eine allmähliche Konsolidierung im Einklang mit der Haushaltsregel vorsieht, ist im Großen und Ganzen angemessen. Die Haushaltskonsolidierung erfolgt über eine Reduzierung des Ausgabenwachstums. Kürzlich eingeführte Verbesserungen der haushaltspolitischen Rahmenvorschriften, wie die Einrichtung eines unabhängigen Haushaltsgremiums, werden zur Konsolidierung beitragen. Die geplante Steuerreform wird die Investitionstätigkeit durch vereinfachte Steuervorschriften, raschere Abschreibungen und schnellere Mehrwertsteuerrückerstattungen ankurbeln. Es besteht noch immer Spielraum für eine Steigerung der Einnahmen und einen progressiveren und wachstumsfreundlicheren Steuermix. Beides könnte durch eine Erhöhung der Einnahmen aus Umwelt-, Vermögens- und Einkommensteuern bei gleichzeitiger Senkung der Körperschaftsteuern erreicht werden.
Ein stärkeres und inklusiveres Wachstum setzt ehrgeizige Reformen in anderen Bereichen voraus. Eine umfassende Agenda zur Verbesserung des Geschäftsumfelds durch die Straffung der Vorschriften und Genehmigungsverfahren wird für ein höheres mittelfristiges Wachstum von entscheidender Bedeutung sein. Effiziente öffentliche Investitionen, vor allem in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Innovation sowie digitale und Verkehrsinfrastruktur dürften die Produktivität und ein inklusiveres Wachstum fördern. Eine Erweiterung der Kompetenzen durch lebenslanges Lernen und eine verstärkte aktive Arbeitsmarktpolitik sind vonnöten, um die Vorteile der Digitalisierung breiteren Bevölkerungsteilen zugutekommen zu lassen. Die derzeit im Kongress diskutierte Rentenreform dürfte die Rentenleistungen erhöhen, die derzeit aus der mit allgemeinen Steuermitteln finanzierten Solidaritätssäule gezahlt werden. Sie sollte auch die künftigen Renten durch eine Anhebung der Pflichtbeiträge zu privat verwalteten individuellen Rentenkonten erhöhen und gleichzeitig den Wettbewerb zwischen den Pensionsfondsverwaltern steigern. Würde das Renteneintrittsalter von Männern und Frauen angeglichen und mit der Lebenserwartung verknüpft, hätte dies eine weitere Verbesserung der Nachhaltigkeit der Renten zur Folge.