Die Banken sind beim Abbau ihrer hohen Bestände an notleidenden Unternehmens- und Konsumentenkrediten deutlich vorangekommen. Im Dezember 2018 war der Anteil der notleidenden Kredite am ausstehenden Kreditvolumen auf 44,7% gesunken. Elektronische Auktionen für den Verkauf von Kreditsicherheiten setzen sich immer mehr durch, die Zahl der Zwangsvollstreckungen hat aber ebenfalls zugenommen. Für die Bereinigung notleidender Kredite von Privathaushalten und Kleinunternehmen, bei denen der Erstwohnsitz als Sicherheit dient, wurden vereinfachte Maßnahmen beschlossen; Voraussetzung ist dabei, dass bestimmte – recht großzügig bemessene – Obergrenzen für Einkommen, Vermögen, Kreditvolumen und Immobilienwert nicht überschritten werden.
Im Februar 2019 wurde der gesetzliche Mindestlohn um 11% auf 650 EUR monatlich angehoben und der niedrigere Mindestlohn für Jugendliche wurde abgeschafft. Durch die Erhöhungen liegt der griechische Mindestlohn im Verhältnis zum Medianlohn nun in der Nähe des OECD-Mittelwerts. Die Mindestlohnanhebung verringert die Erwerbstätigenarmut, droht aber angesichts der geringen Produktivität die informelle Beschäftigung zu begünstigen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu beeinträchtigen.
Der Primärüberschuss übertraf weiterhin die mittelfristigen Zielvorgaben und erreichte 2018 4,2% des BIP. Bedingt war dies u.a. durch kräftige Einnahmen, wie z.B. durch den Fremdenverkehr beflügelte Mehrwertsteuereinnahmen, sowie hinter den Haushaltsansätzen zurückbleibende Investitionsausgaben. Im Haushaltsplan 2019 wird am 3,5%-Ziel für den Überschuss im Primärhaushalt festgehalten. Aufgrund von Zahlungsrückständen und Personalkostendruck im öffentlichen Sektor – vor allem infolge verschiedener Gerichtsurteile – bestehen jedoch Risiken für das Ausgabenmanagement. Durch die jüngst angekündigten Maßnahmen werden sich ab 2019 die Steuereinnahmen verringern, insbesondere durch die Senkung der Mehrwertsteuersätze auf bestimmte Güter, und die Ausgaben erhöhen, vor allem für Renten. Vor diesem Hintergrund äußerte die Regierung den Wunsch, mit den europäischen Partnern über die Möglichkeit zu diskutieren, das Ziel für den Überschuss im Primärhaushalt von 3,5% auf 2,5% des BIP im Jahr 2020 abzusenken und den Differenzbetrag durch die erheblichen Liquiditätspuffer zu decken. Bei den künftigen fiskalpolitischen Maßnahmen sollten Investitionen in Infrastruktur und Kompetenzerwerb, Armutsbekämpfung sowie die Verbesserung der Wirksamkeit und Kontrolle der öffentlichen Ausgaben Priorität haben. Solche Maßnahmen würden zusammen mit größeren Fortschritten bei den Reformen zur Stärkung der öffentlichen Verwaltung, zur Förderung außergerichtlicher Schlichtungen und zur Privatisierung von Staatseigentum im Energiesektor die Wettbewerbsfähigkeit steigern, Hindernisse für das Unternehmenswachstum verringern und zugleich die Erreichung der mittelfristigen Haushaltsziele erleichtern.