Das Haushaltsdefizit wird sich aufgrund einer umfangreichen einmaligen Körperschaftsteuersenkung im Jahr 2019 vergrößern, sich 2020 dann aber voraussichtlich auf 2,3% des BIP zurückbilden. Maßnahmen zur Reduzierung der Steuerbelastung der privaten Haushalte und Unternehmen sowie höhere Lohnergänzungsleistungen werden die Senkung der laufenden öffentlichen Ausgaben und die Anhebung der Tabaksteuern weitgehend ausgleichen. Diese Maßnahmen werden zudem die Beschäftigungsanreize stärken und die Wirtschaftsleistung steigern. Dennoch wird die Staatsverschuldung auf historisch hohem Niveau verharren.
Zusätzliche Anstrengungen zur Kürzung ineffizienter und nichtprioritärer Ausgaben sind von entscheidender Bedeutung, um Spielraum für die laufenden Steuersenkungen zu schaffen, Finanzpuffer wiederaufzubauen und die Staatsverschuldung auf einen deutlichen Abwärtstrend zu bringen. Der effektive Einsatz gezielter Ausgabenprüfungen wird besonders wichtig sein, um Überschneidungen bei den Zuständigkeiten der nachgeordneten Gebietskörperschaften zu beseitigen und zu ermitteln, in welchen Bereichen Spielraum besteht, die öffentliche Verwaltung zu rationalisieren. Eine systematische Prüfung von Steuervergünstigungen und Steuern mit geringem Aufkommen bei gleichzeitiger Berücksichtigung ihrer Vorteile für einkommensschwache Haushalte würde ebenfalls zu einer kräftigeren Wirtschaftstätigkeit und einer höheren Umverteilungswirkung der Steuerstruktur führen.
Die jüngsten Reformanstrengungen werden dazu beitragen, Inklusivität, Kompetenzen und Beschäftigungsqualität zu erhöhen. Durch die Umsetzung der Arbeitsmarktreformen von 2017 können Lohn- und Produktivitätsentwicklungen auf Unternehmensebene besser aufeinander abgestimmt und unbefristete Einstellungen gefördert werden. Die zusätzlichen Finanzmittel für die Ausbildung geringqualifizierter und arbeitsloser Arbeitskräfte, die Reform der beruflichen Bildung und die stärkere Fokussierung auf die betriebliche Ausbildung werden die Kompetenzen verbessern und eine passgenauere Stellenbesetzung ermöglichen. Unternehmensfreundliche Maßnahmen (im Rahmen des PACTE-Gesetzes – plan d‘action pour la croissance et la transformation des entreprises) werden darüber hinaus den Marktzugang neuer und das Wachstum bestehender Unternehmen erleichtern. Durch die rasche Umsetzung von Gesundheits- und Rentenreformen können ebenfalls Inklusivität und langfristiges Wachstum gefördert werden. Die soziale Mobilität ist jedoch nach wie vor schwach und die Beschäftigungsquoten vieler sozioökonomisch benachteiligter Gruppen sind niedrig. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um den Arbeitsmarkteintritt von geringqualifizierten Jugendlichen zu erleichtern, den übermäßigen Einsatz von befristeten Arbeitsverträgen zu reduzieren, den Zugang zu qualitativ hochwertiger frühkindlicher Bildung und die soziale Mobilität zu verbessern sowie bessere Weiterbildungsmöglichkeiten und einen längeren Verbleib älterer Arbeitskräfte im Erwerbsleben sicherzustellen. Außerdem würde sich eine weitere Stärkung des Wettbewerbs in bestimmten Dienstleistungssektoren in einem höheren Beschäftigungs- und Produktivitätswachstum niederschlagen.