Japans Bruttostaatsverschuldung hat 226% des BIP erreicht. Die geplante Mehrwertsteueranhebung wird Einnahmen in Höhe von rd. 1% des BIP bringen. Um die kurzfristigen wirtschaftlichen Auswirkungen abzufedern, wurden der zweite Nachtragshaushalt für das Finanzjahr 2018 und der Haushalt für das Finanzjahr 2019 um zusätzliche öffentliche Investitionen im Umfang von insgesamt 0,4% des BIP aufgestockt. Die Regierung plant zudem außergewöhnliche Maßnahmen im Lauf der Finanzjahre 2019-2020, beispielsweise eine Senkung der Kraftfahrzeug- und Wohnimmobiliensteuern. Darüber hinaus wird die Entscheidung der Regierung, die Hälfte der Zusatzeinnahmen für neue Ausgabenprogramme zu verwenden, den Effekt der Steuererhöhung kompensieren. Um das Vertrauen in die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu sichern, bedarf es eines detaillierten und konkreten Konsolidierungsplans, der über das für das Finanzjahr 2025 anvisierte Ziel eines Primärüberschusses hinausgeht, um die Staatsschuldenquote auf einen Abwärtspfad zu bringen. Maßnahmen zur Steigerung der Einnahmen sollten hauptsächlich auf weniger verzerrend wirkenden Steuern beruhen, namentlich auf der Mehrwertsteuer. Im Anschluss an die Mehrwertsteuererhöhung 2019 sollte der Mehrwertsteuersatz schrittweise weiter auf den OECD-Durchschnitt von 19% angehoben werden. Auf der Ausgabenseite besteht die vorrangige Aufgabe in der Eindämmung der Sozialausgaben, vor allem durch eine bessere Verwendung der Ressourcen für die Gesundheitsversorgung.
Durch die umfangreichen Staatsanleihekäufe der japanischen Zentralbank, die sich nunmehr auf 85% des BIP belaufen, wurden die Auswirkungen der hohen Staatsverschuldung abgefedert. Mit ihrer Zinskurvensteuerung hält die japanische Zentralbank die Zinsen der 10-jährigen Staatsanleihen gegenwärtig nahe bei 0%. Die Zentralbank hat sich verpflichtet, die Geldbasis so lange auszuweiten, bis die Verbraucherpreisinflation (ohne unverarbeitete Nahrungsmittel) den Zielwert von 2% überschreitet und sich oberhalb dieser Marke stabilisiert. In den Projektionen wird davon ausgegangen, dass die konjunkturstützende geldpolitische Ausrichtung bis Ende 2020 beibehalten wird.
Angesichts der schrumpfenden und alternden Bevölkerung des Landes ist es wichtig, die Hindernisse für die Beschäftigung älterer Arbeitskräfte durch Arbeitsmarktreformen abzubauen und dabei u.a. das Recht der Unternehmen abzuschaffen, einen obligatorischen Renteneintritt festzulegen, der in den meisten Unternehmen mit 60 Jahren erfolgt. Dies würde auch die Bedeutung der Seniorität für die Lohngestaltung verringern. Eine Abkehr von der Zweiteilung des Arbeitsmarkts würde die Erwerbsbeteiligung von Frauen fördern und das große geschlechtsspezifische Verdienstgefälle des Landes verringern. Die Regierung plant, im Zeitraum 2019-2024 345 000 ausländischen Arbeitskräften, die in Japan eine Ausbildung absolviert haben, im Rahmen eines entsprechenden neuen Gesetzes eine zusätzliche Aufenthaltsgenehmigung von bis zu fünf Jahren zu gewähren, damit sie in Sektoren beschäftigt werden können, die mit gravierenden Arbeitskräfteengpässen konfrontiert sind. Das neue wirtschaftspolitische Maßnahmenpaket gibt das ehrgeizige Ziel vor, das Arbeitsproduktivitätswachstum durch eine Reihe von Maßnahmen bis 2020 auf 2% zu verdoppeln. Zu diesen gehören Reformen der Corporate Governance, die finanzielle Förderung von IKT-Investitionen von KMU sowie Steueranreize zur Erhöhung der Löhne und Investitionen. Die stärkere Handelsöffnung wird ebenfalls einen Beitrag leisten. Unter japanischer Führung trat das umfassende und progressive Abkommen für eine transpazifische Partnerschaft im Dezember 2018 in Kraft, gefolgt vom Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU-Japan im Februar 2019.